Was Boliviens Präsident Evo Morales passierte, weil er im Verdacht stand, Whistleblower Edward Snowdon auszufliegen, könnte auch US-Präsident Obama passieren; theoretisch.
Nehmen wir einmal an, Obama reist ans World Economic Forum (WEF) nach Davos. Ein anonymer IT-Mitarbeiter der UBS hat Daten amerikanischer Bankkunden auf eine CD kopiert und bietet diese nun der Obama-Delegation zum Kauf an. Man darf getrost annehmen, dass der Datensatz die Namen prominenter Amerikaner enthält, die ganz happig Steuern hinterzogen haben. Nach Überprüfung durch Spezialisten und anschliessender Besprechung in der WEF-Delegation sowie telefonischer Rücksprache mit Beratern in Washington sagt Obama: Yes We Can! – Er willigt (auch ein bisschen aus Frust über die vom Schweizer Parlament abgelehnte Lex USA) in den Deal ein. Dafür werden mehrere Millionen US-Dollars bezahlt (die genaue Summe ist nicht bekannt). Obama fliegt nun mit der Bankkunden-CD im Gepäck heim.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat für einmal nicht geschlafen und den Kauf der CD mitbekommen. Die Telefonate der Amerikaner aus dem Luxushotel Hilton Garden Inn vis-a-vis dem Kongresszentrums in Davos sind von den NDBlern routinemässig abgehört worden. Der Bundesrat reagiert schnell und entschlossen (auch ein wenig aus Rache für die von den Amis gekillte St. Galler Privatbank Wegelin). Zwar kann die Schweizer Regierung aus naheliegenden Gründen Obama nicht verhaften lassen, aber die heisse CD lässt sich trotzdem beschlagnahmen. – Das Vorgehen ist zwar untypisch fies für die Schweiz, aber effizient.
Sowie die Präsidenten-Maschine „Air Force One“ in Zürich gestartet ist, werden über direkte diplomatische Kanäle die Staaten auf der Transatlantik-Flugroute: Deutschland, Irland, Grönland (Dänemark), Island und Kanada informiert, dass sich in der Maschine des US-Präsidenten das Objekt eines Kapitalverbrechens befände, das dem Ruf der Schweiz schweren Schaden zufügen würde. Ein Rechtshilfegesuch verlangt die Beschlagnahmung und unverzügliche Auslieferung dieses inkriminierten Gegenstandes. Damit die Staaten an der Transatlantik-Route auch aktiv werden, hat man seitens der Schweiz sanft durchblicken lassen, dass bei Untätigkeit Listen veröffentlicht würden mit hochrangigen Politikern der jeweiligen Länder und anderen Promis, die auf helvetischen Konten steuerfrei grosse Geldbeträge parkiert hätten.
Die Wirkung ist nicht unterblieben. Nachdem Irland, Grönland, Island und Kanada aus „technischen Gründen“ wie es hiess, den Überflug der „Air Force One“ über ihre Territorien verboten hatten, sah sich Deutschland genötigt, die Maschine des US-Präsidenten in Hamburg zur Landung zu zwingen. Obama protestierte heftig und bestritt, eine illegale CD mit Daten von Schweizer Bankkunden gekauft zu haben, geschweige denn eine solche in seinem Gepäck mitzuführen.
Das Flugzeug wird durchsucht, aber eine CD kommt nicht zum Vorschein. Die deutschen Behörden können nicht wissen, dass Obama noch während der Landung auf Anweisung seiner Sicherheitsleute die Mini-CD – sorgfältig in einen Plastikbeutel verpackt – runtergeschluckt hat, so wie es ein Chügelidealer mit seinem Stoff tut, um keine Beweismittel zu liefern.
US-Vizepräsident Joe Biden reagiert in einer ersten Stellungnahme ungehalten und sagt zur erzwungenen Zwischenlandung von Obama: „Nichts kann eine Handlung solcher Respektlosigkeit gegen das höchste Amt eines Landes rechtfertigen.“ Nach einer Nacht in der VIP-Lounge im Hamburger Airport bekommt Obama mit seiner Delegation die Erlaubnis zum Weiterflug.
Sobald diese Geschichte nicht mehr Fiktion ist, leben wir in einer Welt, wo wirklich alle gleich sind.
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