Bruno Gähwiler, 26. August 2017 um 11:50 Uhr Ich war in Sri Lanka bei einer Familie zu Gast und durfte dort im Esszimmer auf dem Sofa schlafen, während die Mutter mit 3 Töchtern in einem 20m2-Zimmer, 3 Jungs von der Nachbarschaft in einem anderen 20m2-Zimmer und der Vater alleine in der Küche auf einer Holzbank geschalfen haben. (das ist eine Familie, welche nicht zur untersten Schicht gehört). Diese Meschen sind sich gewöhnt auf engem Raum zu schlafen, wir in der Schweiz sind ver-wöhnt und brauchen viel Platz, sonst bekommen wir (Platz)-Angst. Wir werden uns langsam aber sicher daran gewöhnen müssen, weniger Platz zu haben und dann sind wir irgendwann ent-wöhnt, oder wir flüchten irgendwohin, wo es mehr Platz hat. Vielleicht nach Afrika? Hoffentlich sind dann die Grenzen offen für uns!
walter künzler, 27. Juni 2014 um 10:57 Uhr Nun denn, träumen Sie weiter von Ihrem Utopia!. Träume sind gratis... aber man sollte die Realität nie ganz aus den Augen verlieren.
Andreas Niedermann, 27. Juni 2014 um 08:40 Uhr Erläuterung zu Artikel 13 Dieser Artikel garantiert zwar das Recht auf Freizügigkeit, d.h. das Recht auf freie Bewegung und freie Wohnsitznahme innerhalb eines Staates. Spätere Menschenrechtsverträge haben allerdings dieses Recht einschränkender formuliert, indem das Gesetz eines Staates gewisse Schranken, vor allem für Ausländerinnen und Ausländern, aufstellen kann. Verboten sind aber z.B. die Vertreibung von Menschen aus einem Gebiet des Staates, die Beschränkung der Reisefreiheit innerhalb eines Staates aus politischen Gründen oder die zwangsweise Zuweisung von Minderheiten in umgrenzte Lebensräume.
Apostel, 26. Juni 2014 um 13:40 Uhr Artikel 13 der Allgemeinen Menschenrechte: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit > Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. > Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren. Sein eigenes Land zu verlassen bedingt, ein anderes zu betreten. Obergrenzen oder Kontingente würden den Menschen diese Freiheit indirekt rauben, wenn gewisse Länder von gesetzeswegen keine Menschen mehr aufnehmen. Artikel 14 widerspricht dann insofern als dass Asyl nur aus politischen Gründen und bei Verfolgung beantragt werden kann. Ich erinnere mich nicht nur an den 9.02.14, ich erinnere mich auch an den 9.06.2013 und an die vielen weiteren Asylgesetzverschärfungen. Ich erinnere mich auch an die vielen Leute, wie Sie auch einer sind, die einem danach weiss machen wollen, dass es sich dabei um einen souveränen und demokratischen Volkswillen handelt, den alle akzeptieren müssen. Ich erinnere mich auch daran, dass es auf dieser Welt ganz viele Menschen gibt, die meinen, anderen Menschen sagen zu dürfen, wo sie leben dürfen und wo nicht. Um Utopien geht es nicht, wenn man dem widerspricht, sondern darum, neue Realitäten zu kreiieren, fernab pseudodemokratischer Abstimmungen, bei denen diejenigen, um die es geht, per definition vom politischen Prozess ausgeschlossen sind. Ich erinnere mich zum guten Glück auch an all die vielen Menschen, die sich ausserhalb von sogenannten "Volksentscheiden" und angeblich "demokratischen" Entscheiden für die Gleichheit und Gleichberechtigung von Migrant_innen und eine "Migrationspolitik von Unten" einsetzen. Und natürlich ist der Ausländer_innen-Anteil in der Schweiz so hoch, schauen Sie sich nur mal die zahlreichen (und kostspieligen!) Hürden bis zur Einbürgerung an. Apropos: diesen Samstag ist Demo in Bern. 14 Uhr Schützenmatte. Weitere Infos auf www.antira.org
walter künzler, 24. Juni 2014 um 11:06 Uhr Irrtum, sehr geehrter Apostel! Ich hatte und habe es oft mit Menschen zu tun, die 'gebrochen' (um Ihren Ausdruck zu verwenden) D, E, oder F sprechen (z.B. im Asylantencafé Altstätten, im Solihaus SG, im Zug oder im Ausland (z.B. beim Unterrichten in der Mongolei). Ich finde, Moderatorin Frei und ihr Team hätten sorgfältiger auswählen sollen, denn am Fernsehen kann man als Zuhörer, anders als im direkten Gespräch, nicht um mehr Deutlichkeit bitten. 'Kontingente und Obergrenzen sind menschenrechtswidrig'? In welcher UNO-Charta steht das denn? Kennen Sie ein Land auf der Erde, das grenzenlos alle Zuwanderer aufnimmt? Utopisch! - Beispiel CH (Ausländereanteil: rund 24%!): Erinnern Sie sich an den 09.02.2014, als eine knappe Mehrheit (zu der ich nicht gehörte), entschied, wie es in diesem Bereich weitergehen soll.
Apostel, 23. Juni 2014 um 22:12 Uhr Also ich habe alles verstanden. Könnte es vielleicht sein, dass Sie sich mit wenig oder (fast) keinen Menschen abgeben, die "gebrochenes" (was auch immer das sein soll) Deutsch sprechen? Bzgl. Kaspar Surber: Jegliche Reglementierung von Migration ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit jedes Menschen. Jedes Kontingent und jede Obergrenze ist menschenrechtswidrig!
walter künzler, 23. Juni 2014 um 16:52 Uhr Ich sah mir die ersten 50 Minuten dieser Sendung an und vermisste u.a. zweierlei: - bei Kaspar Surber (dessen Buch über die Abschottungsbemühungen Europas - z,B.. an der Grenze TR/GR - ich gelesen habe): Präzision, so etwa: Gibt's für ihn eine Obergrenze an Asylbewerbern, die die Schweiz aufnehmen sollte/könnte (auch im Hnblick auf die am 09.02. knapp angenommene Masseneinwanderungsinitiative)? - bei Layla Kanyare Verständlichkeit der Aussprche (sie ist zwar seit 23 Jahren hier, aber von ihrem Hochdeutsch verstand ich leider nur gut die Hälfte - bedauerlich; man hätte einen Aufgenommenen beiziehen sollen, der gut zu verstehen ist).