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Zu wenig Polizei: Keine Pegida-Demo in Frauenfeld

Der Stadtrat von Frauenfeld hat das Gesuch für fünf Pegida-Demos mit internationaler Rednerbesetzung wegen des hohen Gewaltrisikos und der voraussichtlichen Überforderung der Kantonspolizei abgelehnt.
Von  Harry Rosenbaum

Die Kundgebungen (das Bild zeigt eine Pegida-Demo in Bregenz) hätten zwischen Juli und Oktober 2015 jeweils an Samstag- oder Sonntagnachmittagen als Marschveranstaltungen auf einer Innenstadtroute oder als Standmanifestationen auf einem bestimmten Platz in Frauenfeld oder auch in anderen Thurgauer Städten stattfinden sollen. Die Gesuche stellte der stellvertretende Präsident der «Direkt Demokratischen Partei der Schweiz (DPS)», Mike Spielmann. Er bezeichnete sich als Vertreter des „Vereins Pegida Schweiz“ im Dreiländereck.

Geplant waren nach deutschem und österreichischem Vorbild Manifestationen «patriotischer Europäer» gegen die angebliche «Islamisierung des Abendlandes» (davon leitet sich das Kürzel Pegida ab). Neben den drei Schweizer Rechtsaussen-Figuren Ivo Sasek, Yannic Nouffer und Ignaz Bearth hätten die deutschen Pegida-Einpeitscher Lutz Bachmann und Tatjana Festerling sowie ein noch nicht mit Namen genannter Österreicher auftreten sollen. Spielmann teilte den Behörden mit, dass sich bereits 650 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Dreiländereck angekündigt hätten.

Sicherheit vs. Meinungsfreiheit

Die Frauenfelder Exekutive hatte bereits eine für den 30. Mai 2015 angemeldete Pegida-Demo nicht bewilligt. Damals wurde als Begründung die drohende Verkehrsüberlastung angegeben. Das von Pegida Schweiz leicht modifizierte Kundgebungsmodell wurde jetzt aber ausschliesslich aus Sicherheitsbedenken nicht bewilligt.

In der Begründung heisst es: Die Pegida-Bewegung hat bisher erst im Ausland Kundgebungen durchgeführt. Die Erfahrungen, insbesondere aus Deutschland und Österreich, lassen auf schwer vorhersehbare Kundgebungsverläufe schliessen. Bei allen Kundgebungen wurden Gegenkundgebungen organisiert. An den Kundgebungen in Deutschland und Österreich liessen sich Ausschreitungen und Sachbeschädigungen, auch durch massive Polizeiaufgebote, nicht verhindern. Laut den Organisatoren haben bereits Gastredner von Pegida Deutschland und Österreich zugesagt. Dies unterstreicht die internationale Dimension, die dieser Kundgebung verliehen werden soll. Auch der Charakter als Kundgebung, die kontroverse öffentliche Aufmerksamkeit erhalten möchte, unterstreicht das Potenzial für eine Eskalation aus Sicht des Stadtrates.

Und weiter: Auf Grund der geschilderten Umstände sind keine geeigneten, wirkungsvollen sowie verhältnismässigen polizeilichen Mittel und Massnahmen zur Abwehr der konkreten Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. zur Gewährleistung der Sicherheit der Kundgebungsteilnehmenden möglich. Eine Risikobeurteilung in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei lässt eindeutig den Schluss zu, dass dies bei den geplanten Kundgebungen der Fall ist. Der Stadtrat wertet angesichts der Umstände den verfassungsmässigen Schutz der Bevölkerung höher als die Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit. Aus diesen Gründen fällt die Beurteilung des Stadtrats zu Ungunsten der geplanten Kundgebungsbewilligung aus.

Der Frauenfelder Stadtpräsident Anders Stockholm begründet die Sicherheitsbedenken mit dem zahlenmässigen Missverhältnis zwischen den zu erwartenden Demonstranten und der Polizei. «Der Kapo TG stehen nur insgesamt 330 Beamte und Beamtinnen zur Verfügung», sagt er auf Anfrage von Saiten. «Das ist eindeutig zu wenig, um mögliche Ausschreitungen unter Kontrolle zu halten.» Ein Aufgebot von Sicherheitskräften aus dem Polizeikonkordat ist nicht ins Auge gefasst worden.

Demo-Verbote sind heikel

Für Reto Müller, der an der Uni Basel Polizei- und Sicherheitsrecht doziert, sind Demo-Verbote aus Sicherheitsgründen heikel. «Die Versammlungsfreiheit hat einen sehr hohen Stellenwert», sagt er. «Sie muss gewährleistet sein. Unabhängig vom Inhalt muss der Staat Versammlungen schützen.» Man hätte in diesem Zusammenhang ein Aufgebot von Sicherheitskräften aus dem Polizeikonkordat sicher prüfen müssen. Aber ebenso auch den Erlass von Auflagen, beispielsweise die Festlegung der Route für die Kundgebung, Einrichtung von Sperrzonen und anderen sicherheitsrelevante Massnahmen.

 

 

 

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