Saiten: Auf den 1. September wird die Wiler Stadträtin und Schulpräsidentin Marlis Angehrn neue Leiterin des Schulamtes der Stadt St. Gallen. Sie hat in Wil für muslimische Mädchen die Regelung eingeführt, dass Kopftücher nur dann erlaubt sind, wenn die Trägerinnen den Islam mit täglichen Gebeten praktizieren. Herr Buschor, wird künftig an den Schulen der Stadt St.Gallen das Kopftuchtragen reglementiert?
Markus Buschor: Das Kopftuchtragen an den städtischen Schulen ist bereits heute reglementiert. Jedes Begehren einer Schülerin der Mittel- oder Oberstufe, ein Kopftuch im Unterricht zu tragen, wird von der verantwortlichen Schulleitung – abgestützt auf konkrete Handlungsanweisungen – im Einzelfall geprüft und entschieden.
Die Schulbürgerschaft von Au-Heerbrugg hat am 9. Februar mit Zweidrittels-Mehrheit einem Kopftuchverbot im Schulzimmer zugestimmt. Der Schulrat hatte zuvor wegen Rechtsunsicherheit ein früher angeordnetes Kopftuchverbot aufgehoben. Finden Sie es sinnvoll, wenn über religiös motivierte Traditionen Volksabstimmungen veranstaltet werden?
Wohl kennt die Schweiz weitgehende Mitbestimmung des Volkes und dies auf Ebene des Bundes, der Kantone und Gemeinden. Die Schweiz hat aber auch eine Bundesverfassung. In dieser ist festgehalten, dass jede Person das Recht hat, die Religion und die weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und diese Wahl zu bekennen. Unter diesen Voraussetzungen machen Volksabstimmungen wie in Heerbrugg keinen Sinn. Vor allem aber machen politisch motivierte Volksabstimmungen, die keine Rücksicht auf Betroffene nehmen, keinen Sinn.
Im thurgauischen Bürglen ist ein Kopftuchverbot an der Schule durch das Bundesgericht aufgehoben worden, weil dazu die nötige Rechtsgrundlage fehlt. Die Eltern der beiden Mädchen, die vom Kopftuchverbot in Au-Heerbrugg betroffen sind, wollen den Voksentscheid vor Gericht ziehen. Ist es richtig, dass ein demokratisch gefällter Entscheid nachträglich von Richtern geprüft und möglicherweise aufgehoben wird?
Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat, der auch für Direktbetroffene einer Verfügung aus einem demokratischen Entscheid Rechtsmittel kennt.
Die SVP hat im St. Galler Kantonsparlament eine Motion eingereicht, die auf ein Kopftuchverbot an den Schulen abzielt. Was halten Sie von der Politisierung des Kopftuchtragens?
Eine Partei, die ohne Gespür für die demografische und gesellschaftliche Entwicklung und ohne Respekt vor dem Anderssein mit ihren Kanonen auf Spatzen zielt, erfüllt ihren politischen Auftrag ganz bestimmt nicht. Sie nimmt ihre politische Verantwortung nicht wahr.
Viele Religionen haben Symbole, die gegen aussen die Zugehörigkeit ihrer Trägerinnen und Träger manifestieren. Das kann ein Kreuz, eine Kippa oder ein Kopftuch sein. Glauben Sie, dass das Tragen solcher Symbole im Schulzimmer speziell geregelt werden muss?
Die religiöse und kulturelle Vielfalt ist Alltag in den städtischen Schulen. Alltag, der von den Kindern mit grösster Selbstverständlichkeit gelebt wird. Mit möglichst wenig klaren Regeln und noch weniger Verboten, aber mit Respekt und Augenmass sowie mit gegenseitiger Rücksichtnahme sollen die einzelne Schülerin und der einzelne Schüler, aber auch die Gemeinschaft ihren Platz an unseren Schulen finden.
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