«Die Kirchtürme und Grenzzäune werden wieder höher»
Wie werden Zentrumslasten berechnet? Wurden die Zentrumsnutzen ausgeklammert, wie die SVP behauptet? Und wie könnten die finanziellen Lasten im Kanton besser verteilt werden? Zwei Wissenschaftler geben Antworten.
Die finanzpolitische Debatte im Kanton St.Gallen ist traditionell schwierig. Das liegt in erster Linie auch daran, dass die Regionen teils weit auseinander liegen – geografisch wie mental. Es kommt nicht überall gut an, wenn die Kantonshauptstadt, die millionenschwere Zentrumslasten zu tragen hat, vom Kanton mehr Lastenausgleich verlangt. Die Kritik daran wird lauter, je weiter von der Stadt entfernt die Stimmen herkommen.
Die SVP trägt mit ihrem Vorgehen aber einen (nicht mehr ganz so) neuen Umgangston in die Debatte. Selbst bürgerliche Ratskolleg:innen mahnten an der Herbstsession an, jetzt nicht in ein Stadt-Bashing zu verfallen. Genützt hats bekanntlich wenig. Die SVP hat gegen eine moderate temporäre Erhöhung des Lastenausgleichs zugunsten der Stadt um 14,8 Millionen Franken (3,7 Millionen jährlich) das Ratsreferendum ergriffen. So gerechtfertigt gewisse Argumente gerade aus Sicht von weit von der Kantonshauptstadt entfernt liegenden Gemeinden sind, ist es doch auch ein durchschaubares Spiel. Die SVP bewirtschaftet unverhohlen den Stadt-Land-Graben und macht keine Anstalten, in irgendeiner Richtung Hand für einen fairen Ausgleich zu bieten.
Grundlage für die Debatte zum Finanzausgleichsgesetz im Kantonsrat waren der aktuelle Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich und die Studie Zentrumslasten der Stadt St.Gallen – Aktualisierung für das Jahr 2021. Die Stadt hat Letztere beim Berner Beratungsunternehmen Ecoplan, das schon diverse solcher Studien für Schweizer Städte erstellte, in Auftrag gegeben. Damit sind die Resultate daraus aus Sicht der St.Galler SVP schon per se verdächtig. Wer eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gibt, wird wohl auch dafür sorgen, dass die Resultate zu seinen Gunsten ausfallen, so die Mutmassung von rechts. Zudem sei der finanzielle Nutzen, den die Stadt aufgrund ihrer Zentrumslage und -funktion hat, in der Studie nicht abgebildet.
Total Zentrumslasten: 43,8 Millionen
Als Zentrumslasten bezeichnet man die Leistungen und Dienstleistungen einer Stadt, von denen auch Auswärtige profitieren, ohne diese voll abzugelten. Dazu gehören beispielsweise Kultur- und Freizeitangebote, der öV sowie Sicherheitsaufgaben. Die Stadt St.Gallen trug 2021 Zentrumslasten von knapp 44 Millionen Franken. Abzüglich der Standortvorteile und der Zentrumsnutzen verbleiben ihr Nettozentrumslasten von insgesamt 28,4 Millionen Franken. Die Steuerzahler:innen der Stadt bezahlen somit im Durchschnitt 373 Franken pro Jahr für Leistungen, die Auswärtige konsumieren. 2017 waren es noch 360 Franken (Nettozentrumslasten: 27 Millionen). Die meisten Zentrumslasten fallen in den Bereichen privater Verkehr, Kultur sowie Sport und Freizeit an. Über den Finanz- und Lastenausgleich erhält die Stadt St.Gallen aktuell einen jährlichen Kantonsbeitrag von rund 16 Millionen als explizite Abgeltung der Zentrumslasten.
Privater Verkehr: 16,7 Millionen
Am meisten Zentrumslasten fallen mit 16,7 Millionen Franken bei der Strassennutzung im privaten Verkehr an. Der Stadt erwachsen durch die Strasseninfrastruktur jährliche Nettokosten von knapp 34 Millionen Franken. Gemäss Ecoplan wurden diese Kosten sogar noch «konservativ» errechnet, weil unter anderem die Zinskosten, die für das aufgenommene Fremdkapital für den Strassenbau anfallen, nicht mitberechnet wurden. Bund und Kanton beteiligen sich an den Nettokosten für die städtische Strasseninfrastruktur mit knapp 1 Million respektive 1,5 Millionen Franken. Da die Auswärtigen aber mit 52 Prozent die Mehrheit der Strassennutzenden ausmachen, verbleiben der Stadt nach Abzug der Beteiligungen durch Kanton und Bund noch Zentrumslasten von 16,7 Millionen Franken.
Kultur: 12,2 Millionen
Der Kultursektor macht einen bedeutenden Teil der Zentrumslasten aus. Die Nettokosten der Stadt dafür belaufen sich auf rund 40 Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund der regen Nutzung durch Auswärtige fallen die Zentrumslasten mit über 12 Millionen relativ hoch aus. Die Kategorie Theater und Musik (29 Millionen) bildet den grössten Budgetposten. Das Gros der Gelder fliesst in die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen. Die Kantone St.Gallen (knapp 17 Mio.), Thurgau (1,6 Mio.) und die beiden Appenzell (insgesamt 1,6 Mio.) beteiligen sich zwar daran, doch der Stadt St.Gallen verbleibt nach Abzug dieser Beiträge immer noch eine Zentrumslast von fast 7 Millionen Franken. Weitere Beiträge in dieser Kategorie gehen ans Figurentheater und die Kellerbühne. Bei den Museen gehören das Kunstmuseum, das Kulturmuseum und das Naturmuseum zu den grössten Posten. Hier erwachsen der Stadt Zentrumslasten von rund 4 Millionen Franken. Unter der Kategorie Sonstige zusammengefasst sind unter anderem die Stiftsbibliothek, das Kinok sowie Palace und Grabenhalle.
Sport und Freizeit: 7,8 Millionen
Die Nutzung der Sportanlagen durch Auswärtige führt zu Zentrumslasten von 4,3 Millionen Franken. Am stärksten zu Buche schlägt das Athletikzentrum mit 1,3 Millionen, gefolgt von der Sporthalle Kreuzbleiche (795’000) und dem Gründenmoos (753’000). Die von Auswärtigen am meisten genutzte Einrichtung aus der Kategorie Frei- und Hallenbäder, die insgesamt Zentrumslasten von 848’000 Franken generieren, ist das Blumenwies mit 568’000 Franken. Etwa zwei Drittel seiner Besucher:innen kommen aus der Stadt. Im Bereich Freizeit generieren vor allem die städtischen Grünanlagen Zentrumslasten (1,7 Millionen), aber auch der Botanische Garten, öffentliche WC-Anlagen oder die Jugendarbeit erhöhen die Zentrumslasten um knapp 1 Million. Gesamthaft hat die Stadt im Sachbereich Sport und Freizeit Nettokosten von 19,3 Millionen Franken, wovon 7,8 Millionen Franken Zentrumslasten verbleiben.
Öffentliche Sicherheit: 3,8 Millionen
Von öffentlichen Sicherheitsleistungen der Stadtpolizei profitieren vor allem Zugpendler:innen sowie Einkaufs- und Freizeitbesuchende. Die Nettokosten der öffentlichen Sicherheit belaufen sich auf rund 21 Millionen, wovon etwa ein Drittel durch Beiträge vom Kanton abgegolten wird. Nach Abzug des relativ hohen Nutzungsanteils der Stadtbevölkerung verbleiben Zentrumslasten von 3,8 Millionen.
Raumordnung und Umwelt: 2 Millionen
Eine Zentrumsleistung stellt auch die öffentliche Beleuchtung dar. Von dieser profitieren vor allem Pendler:innen sowie Einkaufs- und Freizeitbesuchende. Die Nettokosten belaufen sich auf 4 Millionen Franken. Abzüglich der Abgeltungen des Kantons und der innerstädtischen Nutzung verbleibt eine Zentrumslast von knapp 2 Millionen.
Bildung: 715’000 Franken
Für Zentrumsleistungen im Bereich Bildung trägt die Stadt Nettokosten von rund 2 Millionen Franken. Dazu zählen insbesondere die Schulbelegung durch Dritte (z.B. Belegung von Schulzimmern für Abendveranstaltungen) und die Stadtbibliothek, welche mit 1,5 Millionen den grössten Posten stellt. Nach Abzug der Abgeltungen durch die übrigen Gemeinden und den Kanton St.Gallen verbleibt der Stadt eine Zentrumslast von rund 715’000 Franken.
Übrige Zentrumslasten: 537’000 Franken
Unter diese Kategorie fällt im Grunde einzig die auswärtige Nutzung des Zivilstandesamtes in St.Gallen, die in etwa die Hälfte ausmacht. Die städtischen Nettokosten hierfür belaufen sich auf 1,2 Millionen Franken. Trotz Abgeltungen der übrigen St.Galler Gemeinden verbleibt der Stadt noch eine Zentrumslast von 537’000 Franken.
Soziale Sicherheit: 150’000 Franken
Ein grosser Teil des Angebots im Bereich soziale Sicherheit wird von externen sozialen Institutionen abgedeckt und verursacht der Stadt nur insofern Kosten, als dass diese sich mit Subventionen und Projektbeiträgen daran beteiligt. Die grössten Nettokosten (733’000 Franken) erwachsen der Stadt derzeit bei der Fachstelle für aufsuchende Sozialarbeit sowie dem Blauen Engel im Katharinenhof, beides Angebote, die sich den Themen Sucht und Armut widmen. Ein sehr grosser Teil dieses Angebots wird zwar von Städter:innen genutzt. Dennoch fallen bei diesen zwei Institutionen unter dem Strich Zentrumslasten von rund 150’000 Franken an.
Quelle: Ecoplan-Studie Zentrumslasten der Stadt St.Gallen, aktualisierte Version 2021, erschienen am 26. April 2023, in Auftrag gegeben von der Stadt St.Gallen, zusammengestellt von co und hrt.
Saiten hat bei einem Mitverfasser der Ecoplan-Studie und einem HSG-Politologen unter anderem nachgefragt, was von diesen Vorwürfen zu halten sei, wie es um die wissenschaftliche Redlichkeit bei der Erhebung der städtischen Zentrumslasten stehe und wie man im Kanton aus dem finanzpolitischen Patt herausfinden könne.
Zentrumslasten sind Leistungen eines Zentrums, von denen ausserkommunale Nutzer:innen profitieren, ohne diese voll abzugelten. Dazu zählen klassischerweise Freizeit- und Kulturangebote, aber auch öffentlicher und privater Verkehr sowie öffentliche Sicherheit etc. (Mehr zur Zusammensetzung der von Ecoplan errechneten Zentrumslasten der Stadt St.Gallen auf der Infodoppelseite 18/19) Bei den Kulturangeboten kann in der Regel über Mitglieder-, Abo- oder Ticketverkaufszahlen relativ genau eruiert werden, wie stark sie von Auswärtigen genutzt werden. In anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Nutzung der öffentlichen Grünanlagen oder Toiletten, muss man auf Schätzungen abstellen, weil kaum jemand vor dem Klo wartet und die Person nach verrichtetem Geschäft befragt, woher sie komme respektive wo sie Steuern zahle. In solchen Fällen hat Ecoplan anhand der Pendlerströme und Bevölkerungszahlen eine rechnerische Annäherung vorgenommen. Dieser berechnete Nutzerschlüssel wurde aber nur ganz selten verwendet und nur da, wo es keine bessere Alternative gab.
Studien zu Zentrumslasten werden gemäss HSG-Regionalwissenschaftler Roland Scherer, der in den Bereichen Regionalökonomie und grenzüberschreitende Kooperation forscht, seit rund 40 Jahren durchgeführt. Ebenso lange gibt es wissenschaftliche Debatten daüber, wie die Nutzen- und Lastenbeziehungen zwischen Zentrum und Umland systematisch erfasst werden können. Das heisst auch, dass die Methodik immer genauer wird – bei aller Unschärfe, die es bei einzelnen Sachbereichen bei der Erfassung von Kosten und Nutzen geben kann.
Ecoplan bejaht diese Fragen selbstredend. Auch Roland Scherer geht davon aus, dass die Studie die Ansprüche auf Wissenschaftlichkeit erfüllt. So sind die Berechnungsmethoden und Unschärfen in gewissen Bereichen im Bericht transparent dargelegt und im Anhang sowie im studienübergreifenden Methodenbericht, der ebenfalls öffentlich zugänglich ist, noch weiter ausgeführt. Die Diskussionsgrundlage für eine wissenschaftliche Debatte ist also gegeben.
Diese Aussage habe er damals in der Kommission nicht gemacht, sie sei auch falsch, erwidert Ecoplan-Ökonom Simon Schranz. Zur Berechnung der Zentrumslasten hat Ecoplan nicht einfach die städtischen Kosten je Sachbereich nach Nutzer:innen aufgeschlüsselt, sondern die Abgeltungen, die die Stadt in gewissen Bereichen von Kantonen und Gemeinden bereits erhält (z.B. beim Theater), abgezogen. Auch für die Standortvorteile und die Zentrumsnutzen wurden pauschal 3 resp. 12 Millionen Franken abgezogen, um die Nettozentrumslasten zu berechnen. Übrig bleiben die nicht abgegoltenen Kosten, die der Stadt durch die Nutzung ihrer Angebote durch Auswärtige erwachsen. «Natürlich gibt es auch gewisse Vorteile für ein Zentrum wie St.Gallen, was Zugänglichkeit, Steuereinnahmen, Arbeitsplätze oder Image betrifft», erläutert Simon Schranz. Und ergänzt zwei Punkte: «Einerseits sind solche Steuervorteile über den kantonalen Ressourcenausgleich abgegolten.» Und andererseits seien die Vorteile, die die Stadt aufgrund ihrer zentralen Lage habe, auch zu relativieren: Viele der Angestellten in attraktiven Jobs in der Stadt wohnen anderswo und zahlen also auch anderswo Steuern. Und viele grosse Zentrumsinstitutionen wie die Hochschulen, das Theater, die Museen oder die Schwimmbäder bezahlen gar keine Steuern.
«Den öffentlichen Verkehr haben wir weggelassen, weil es hierfür bereits einen Verteilschlüssel für die ungedeckten Kosten gibt», sagt Simon Schranz. Kanton und Gemeinden teilen sich die Kosten 50:50. Eine Studie der PubliXdata AG habe aber gezeigt, dass nach dem aktuell geltenden Schlüssel die Stadt St.Gallen viel mehr an die ungedeckten öV-Kosten zahlt als andere Gemeinden, weil die Abfahrtszahlen viel höher gewichtet wurden als die Bevölkerungszahlen: nämlich rund 230 Franken pro Einwohner:in pro Jahr im Vergleich etwa zu Wil (163 Franken), Rapperswil-Jona (148 Franken) oder Gossau (112 Franken). Aufs Jahr gerechnet und die Bevölkerungszahl mitberücksichtigt bedeutet dies, dass St.Gallen 9,8 Millionen Franken pro Jahr mehr bezahlt als die anderen Gemeinden im Durchschnitt. Allerdings relativiert sich diese Zahl ein wenig durch den Umstand, dass das öV-Angebot im Kanton in der Stadt St.Gallen am besten ausgebaut ist. Andere Kantone gewichten ihre Berechnungen der öV-Kosten zugunsten der Zentren anders. Auch haben in vielen anderen Kantonen die Gemeinden weit weniger als die Hälfte der ungedeckten öV-Kosten zu tragen.
Nicht berücksichtigt sind in der Ecoplan-Studie ausserdem soziodemografische Sonderlasten, in den Bereichen Familie und Jugend, finanzielle Sozialhilfe und stationäre Pflege. Diese zählen nicht zu den Zentrumslasten, weil sie nicht von Auswärtigen genutzt werden, und belaufen sich in der Stadt pro Jahr auf 31,7 Millionen Franken, wovon über den kantonalen Finanzausgleich rund 18 Millionen abgegolten werden. Die übrigen Kosten von 13,8 Millionen Franken bleiben ungedeckt und fallen somit zulasten der Stadt. Gemäss Ecoplan wird St.Gallen für seine Zentrumslasten in den anderen Bereichen im Finanz- und Lastenausgleich vom Kanton mit rund 16 Millionen Franken entschädigt, aufgrund der Anpassung an die Teuerung sind es derzeit gut 17 Millionen. Tatsächlich hat die Stadt aber 28,4 Millionen Franken Zentrumslasten. Ungedeckt bleiben zulasten der Stadt also nach wie vor rund 11 Millionen Franken. Rechnet man die Mehrbelastung im öV (9,8 Millionen) und bei den soziodemografischen Sonderlasten (13,8 Millionen) mit, resultieren – im Stil der Studienverfasser konservativ geschätzt – gut 30 Millionen Franken, die die Menschen in der Stadt für Leistungen, die auch von Externen genutzt werden, «zu viel» bezahlen.
Von der Grösse her vergleichbar wäre zum Beispiel Luzern. Luzern trägt gemäss Ecoplan Nettozentrumslasten (d.h. auch hier nach Abzug der Zentrumsnutzen und der Standortvorteile) von 26,6 Millionen Franken, also etwas weniger als St.Gallen (28,4 Millionen). Via kantonalen Infrastrukturlastenausgleich erhält Luzern bislang nur 8 Millionen Franken. Im Gegensatz zur Stadt St.Gallen sprudeln in der Stadt Luzern allerdings die Steuererträge, vor allem die Unternehmenssteuern schenken ein. Gegenüber dem Kanton hat die Stadt Luzern im Sommer argumentiert, dass sie einen Ausgleich von 17,7 Millionen für «sachlich» gerechtfertigt halte, sich aber im Sinne eines Kompromisses mit 10,6 zufrieden gebe. Der Kanton wollte allerdings am bisherigen Betrag (8 Millionen) festhalten, scheiterte Anfang Dezember damit aber im Kantonsparlament. Die Stadt, einige finanzschwache Gemeinden sowie der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) hatten sich im Vorfeld für die Kompromisslösung eingesetzt. Der Präsident der Finanzkommission, ein SVP-Mann, sprach von einem bislang «unterdotierten Infrastrukturlastenausgleich» und mit Bezug auf die gesamte Revision des kantonalen Finanzausgleichs von «vertrauensbildenden Massnahmen» gegenüber den finanzschwächeren Gemeinden.
Im Kanton Bern erhalten nebst der Hauptstadt auch die Agglomerationszentren Thun und Biel einen pauschalen Zentrumslastenausgleich, den beiden kleineren Städten Burgdorf und Langenthal werden die Zentrumslasten via Finanzausgleich teilweise abgegolten. In Zürich erhält nebst der Kantonshauptstadt auch Winterthur einen Zentrumslastenausgleich.
Die beiden von Saiten befragten Wissenschaftler wollen sich nicht in die Politik einmischen. Beide betonen, es gebe verschiedene Mittel und Wege, die Finanzpolitik zwischen Kanton und Gemeinden und vor allem auch zwischen den Gemeinden untereinander auszutarieren. Roland Scherer betont hier die zunehmende Wichtigkeit regionaler Kooperation. Gemeinden müssten nicht alles anbieten, denn bereits heute arbeiten 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung nicht in ihrer Wohngemeinde. Deshalb sollten sie sich seiner Meinung nach vermehrt und umfassender in regionalen Pools zusammenschliessen – wie es heute punktuell und thematisch auch schon in St.Gallen geschehe (Spitexregionen, Regionale Kulturförderorganisation (RFO) etc.). In solchen Regionen könnten Lasten auch zielgenauer errechnet werden, das heisst, die Kosten noch besser nach dem Verursacherprinzip abgegolten werden. Solche interkommunalen Strukturen erlaubten auch kantonsübergreifende Lösungen, ohne die Kantone als Mittler zwischenschalten zu müssen. Im Fall St.Gallens mit der Ausserrhoder Nachbargemeinde Teufen sei das sicher ein interessanter Ansatz (mehr zur Haltung der Nachbargemeinden im Beitrag ab Seite 14).
Roland Scherer sagt dazu: «Wir beobachten in der Schweiz allgemein, aber auch im europäischen Raum, dass die Kirchtürme und Grenzzäune wieder höher werden.» Gemeint ist damit zum Beispiel die abnehmende Bereitschaft vieler Gemeinden, einmal ein Projekt einer anderen Gemeinde mitzutragen, ohne direkt einen eigenen Nutzen daraus ziehen zu können. Früher sei die Bereitschaft dazu grösser gewesen, weil man auch darauf vertrauen konnte, dass man dafür später bei eigenen Projekten auf den Goodwill der andern zählen kann. Eine Ursache für diese neue Selbstbezogenheit sieht Scherer in globalen Entwicklungen, beispielsweise der politischen Debattenkultur, die aus den USA langsam auch nach Europa überschwappe. Der Ton und das gegenseitige Misstrauen verschärften sich. Umso wichtiger sei es für die Gemeinden, nun gemeinsam an den Tisch zu sitzen.
Aus dem Januarheft: Was hält man in den umliegenden Gemeinden von St.Gallens hohen Zentrumslasten? Warum schafft man in der Ostschweiz keinen fairen Lastenausgleich und hat der Stadt-Land-Graben wirklich etwas damit zu tun?
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