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Gefangen zwischen Bologna und Bazenheid

Das Amt gegen Ausschaffung fordert ein Ende der Isolation von Flüchtlingen und will mit dem «Fall J.» auf die Haftbedingungen in Schweizer Ausschaffungsgefängnissen aufmerksam machen.
Von  Corinne Riedener

Am ersten Montag der Herbstsession diskutierte der Nationalrat die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft, die nach Dublin III von derzeit höchstens 18 Monaten auf maximal 13 Wochen reduziert werden soll. Dabei sprach er sich auch für die sogenannte «Renitenzhaft» aus. Fast zeitgleich hat sich die Aktion Zunder an die Öffentlichkeit gewandt. In einem Communiqué äussern die migrationspolitisch engagierten Aktivisten aus der Ostschweiz massive Kritik an der Schweizer Ausschaffungspraxis. Anhand eines Fallberichts wollen sie aufzeigen, wie Flüchtlinge von den Behörden mittels Repression isoliert und kriminalisiert werden.

Das vierseitige Dokument handelt vom Fall des heute 18-jährigen J. aus Afghanistan. Laut Zunder sitzt er seit über vierzig Tagen «unter strafvollzugsähnlichen Bedingungen» im Ausschaffungsgefängnis in Bazenheid. Sein Asylgesuch vom Februar 2013 sei aufgrund des Dublin-Abkommens abgelehnt worden. Auf seine Beschwerde hin habe das Bundesverwaltungsgericht (BVG) den Fall zwar nochmals geprüft, schreiben die Aktivisten, aber schlussendlich sollte J. trotzdem nach Italien zurückgeschafft werden.

Ausschaffung trotz Trauma

Bis zur Volljährigkeit habe der traumatisierte Jugendliche noch im Asylzentrum Thurhof in Oberbüren gelebt und sei ausserdem in einem Zentrum für Psychotraumatologie behandelt worden. Trotz des Wegweisungsentscheids habe sich J. stets kooperativ und korrekt verhalten. Durch die bevorstehende Rückschaffung hätten sich seine psychischen Probleme jedoch wieder verstärkt. Wie Zunder schreibt, habe er daraufhin einen Suizidversuch unternommen und sei in die Psychiatrische Klinik Wil eingewiesen worden.

Im Juli habe man ihn schliesslich nach Bologna ausgeschafft – «trotz mehrfacher Bestätigung seiner psychischen Leiden durch Hausarzt und Psychiater». J. sei nach eigener Aussage gefesselt worden, was auf eine Zwangsrückschaffung schliessen lasse. Nachdem ihm Italien ein Asylgesuch verwehrt habe, sei er mit dem Zug wieder in die Schweiz gereist und kurz darauf in Chiasso inhaftiert worden, wo er zwei Tage in Einzelhaft verbracht habe, bevor er an Händen und Füssen gefesselt nach Bazenheid ins Ausschaffungsgefängnis überstellt worden sei.

Seither warte er, bis Italien seine erneute Rücknahme bestätigt. Laut Zunder darf J. nur beschränkt telefonieren, hat kein Internet und nur eine Stunde Besuchszeit pro Woche. «Durch diese bewusste Isolation findet eine Entrechtung der Menschen statt», kritisieren die Aktivisten. «Am Fall J. – insbesondere an der mehrmaligen Inhaftierung und Behandlung wie ein Schwerverbrecher – zeigt sich der unmenschliche Umgang mit Flüchtlingen exemplarisch. Diese werden in erster Linie als Kriminelle und nicht als schutzbedürftige Personen betrachtet.»

EGMR: Freiheitsentzug als letzter Ausweg

Wenn ein Staat überhaupt auf derlei fragwürdige Ausschaffungspraxen zurückgreife, sei dies unter Beachtung der Menschenrechte umzusetzen, hält Zunder fest und verweist dazu auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2010: «Der Freiheitsentzug ist eine derart gravierende Massnahme, dass er nur als letzter Ausweg gerechtfertigt ist, sofern andere, weniger harte Massnahmen abgeklärt und für ungenügend befunden wurden, um das persönliche oder öffentliche Interesse zu wahren, welches eine Inhaftierung verlangt.»

Laut Artikel 81 des Schweizer AuG muss sich eine ausländerrechtliche Haft von einer strafrechtlichen unterscheiden, gemäss EU-Rückführungsrichtlinie sollten Betroffene zudem in einer separaten Einrichtung untergebracht sein. Die Haftbedingungen in Bazenheid seien repressiver Natur, obwohl das regionale Gefängnis in Bazenheid 2011 in ein Ausschaffungsgefängnis umgewandelt worden sei. «Menschen, deren einziges Verbrechen es ist, von einem Ort an einen anderen migriert zu sein, werden so pauschal kriminalisiert, von der Bevölkerung abgeschirmt und isoliert», kritisieren die Aktivisten und fordern deshalb:

  • die Offenlegung aller Haft- und Ausschaffungsbedingungen und eine Prüfung der Haftbedingungen von J.
  • das sofortige Ende der Isolierung von J. und sämtlichen Gefangenen in den Ausschaffungsgefängnissen des Kantons St.Gallen
  • einen Selbsteintritt der Schweiz für J. aus humanitären Gründen
  • eine offene Kommunikation der St.Galler Behörden bezüglich der Ausschaffungen und entsprechenden Gefängnisse im Kanton
  • transparente Informationen zu Ausschaffungspraxis und -bedingungen

Infos zum «Fall J.» und weiteren Aktionen sind beim Amt gegen Ausschaffungen erhältlich.
Mehr über Zunder gibt es auf zunder-sg.ch.

 

Bild: L’ultima frontiera, Fortress Europe

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