Orchestrierter Angriff gegen externen Aufklärungsunterricht
Mit einer Interpellation greifen SVP und EDU im St.Galler Kantonsrat den ausserschulischen Aufklärungsunterricht an. Und mit Unterstützung des «Lehrernetzwerks Schweiz» wollen Eltern aus Bütschwil eine Mitarbeiterin der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen vor Gericht bringen. Dahinter steckt eine orchestrierte Aktion.
Das Februarheft 2025 widmete einen Schwerpunkt dem Aufklärungsunterricht. Romea Enzler stellte dafür mittelalterliche Tragezeichen aus der Datenbank kunera.nl zusammen.
Schulen in den Kantonen St.Gallen und beiden Appenzell können für den Aufklärungsunterricht Mitarbeiter:innen der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen zuziehen. Leistungsaufträge mit den Kantonen regeln diese Zusammenarbeit und das Angebot wird von vielen Schulen regelmässig genutzt. In den letzten drei Jahren, 2023 bis 2025, leistete die Fachstelle in den drei Kantonen fast 800 sexualpädagogische Einsätze und erreichte über 8000 Schüler:innen.
Dem in der Corona-Zeit entstandenen «Lehrernetzwerk Schweiz», das der SVP nahesteht, passt das nicht. Die Organisation kämpfte anfänglich gegen die Maskenpflicht an den Schulen und setzt sich heute unter anderem für die Abschaffung des Frühfranzösisch ein. Sie kämpft – wie die SVP in ihrem Anfang Jahr veröffentlichten Positionspapier zur Volksschule – gegen die «woke Beeinflussung der Jugendlichen» und gegen eine angeblich übergriffige Sexualaufklärung in den Schulen. Kantonale Bildungsdepartemente bekommen immer wieder Post mit entsprechenden Forderungen.
Mit dem Slogan «Hände weg von unseren Primarschülern» polemisierte das Lehrernetzwerk gegen die Organisation Sexuelle Gesundheit Aargau (Seges), die – wie die St.Galler Fachstelle – Aufklärungsunterricht in Schulen übernimmt. Die Aargauer SVP-Kantonsrätin und Anwältin Nicole Burger trug den Fall ins Kantonsparlament. Von ihr stammt auch ein auf der Website des Netzwerks bereitgestellter Musterbrief für eine «elterliche Erklärung zum Sexualkundeunterricht». Darin wird betont, dass die Verantwortung für die Sexualerziehung bei den Eltern liege. In der Erklärung werden unter anderem Informationen zum Thema Transgender kritisiert. Dies verunsichere die Kinder in ihrer Identität, statt sie zu stärken.
Die gleiche Aargauer Anwältin und Politikerin hat als Vertreterin von Eltern nach einem Sexualkundeunterricht in der Schule Bütschwil-Ganterschwil eine Strafanzeige sowie eine Aufsichtsbeschwerde im Kanton St.Gallen eingereicht. Von früheren Einsätzen her ist der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen bekannt, dass es in dieser Schule einige Kinder aus fundamentalistisch-religiös geprägten Familien gibt. Eine Anfrage bei der lokalen Gruppe «Familien nach dem Herzen Gottes» ob die Klage aus diesen Kreisen stammt, blieb unbeantwortet.
Konkret ging es um eine Unterrichtsstunde im November 2025 in einer 5. Primarklasse in Bütschwil. Die Strafklage richtet sich gegen eine Mitarbeiterin der St.Galler Fachstelle für Aids- und Sexualfragen. Ihr werden «sexuelle Handlungen mit Kindern» vorgeworfen. Doch die Staatsanwaltschaft lehnte die Eröffnung eines Strafverfahrens ab. Unterdessen zog die Rechtsanwältin den Fall an die Anklagekammer weiter – ein Entscheid steht noch aus. Inzwischen polemisiert das Lehrernetzwerk auf seiner Internetseite gegen die St.Galler Fachstelle für Aids- und Sexualfragen und diskreditiert sie als «Organisation mit ideologischem oder aktivistischem Hintergrund». Man werde «in dieser Sache nicht lockerlassen und unnachgiebig bleiben und die Behörden in die Verantwortung nehmen».
Die Präsidentin des Trägervereins der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen, SP-Kantonsrätin Andrea Schöb, stellt klar, dass sexuelle Bildung Teil des Lehrplans ist und die Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen St.Gallen und beiden Appenzell den Auftrag festschreiben, in den Themenfeldern Prävention (HIV, STI, Schutzstrategien), Sexualpädagogik, sexuelle Gesundheit, Diskriminierung und LGBTIQA+ die Schulen zu begleiten, zu beraten und zu informieren. «Sexualpädagogik ist eine wichtige Massnahme im Bereich der sexuellen Gesundheit und der Prävention. Sie hilft Kindern und Jugendlichen ihren Körper besser zu verstehen, Grenzen setzen zu können und wissen, wo sie Hilfe bekommen können», so Andrea Schöb. Für Schulen sei es wichtig, dass sie auf externe Fachpersonen zurückgreifen können, weil die Schüler:innen so freier sind. Und weiter: «Unsere Fachpersonen sind sehr gut ausgebildet und erfahren im Unterricht. Sie stellen in Absprache und zusammen mit der Klassenlehrperson sicher, dass der Unterricht in einem geschützten Rahmen stattfindet, denn sexuelle Aufklärung in der Schule ist der Grundstein für sexuelle Gesundheit.»
Parallel dazu ist der Fall auch in die St.Galler Politik getragen worden. In ihrer Interpellation verlangen die Stadtsanktgaller SVP-Kantonsrätin Esther Granitzer und der EDU-Kantonsrat Heinz Herzog aus Thal (als EDU-Mitglied politisiert er in der SVP-Fraktion) von der Kantonsregierung Antworten auf sieben Fragen. Sie wollen unter anderem wissen, ob der Unterricht «lehrplankonform» war und wie die Regierung sicherstelle, dass das verfassungsrechtlich geschützte Erziehungsrecht der Eltern auch bei ausgelagertem Unterricht gewahrt bleibt.
Dieser Vorstoss passt in die Linie der aktuellen Attacken der SVP auf die Schule und neuerdings auch auf die Pädagogischen Hochschulen. Die Ausbildungsgänge seien dort praxisfremd, zitierte dieser Tage der «Tages-Anzeiger» den Zürcher SVP-Nationalrat Benjamin Fischer. EDU-Kantonsrat Heinz Herzog ist seinerseits als Mitglied der Freien Evangelischen Gemeinde Rheineck ein erklärter Gegner von Schulreformen. Er wurde 2006 zum Schulpräsidenten in Thal gewählt, weil er aber gegen das Harmos-Konkordat und den Lehrplan 21 kämpfte, entstand politischer Druck und er trat 2015 zurück. Zuletzt hatte er im St. Galler Kantonsrat das Ratsreferendum gegen die Finanzierung der Kitas lanciert, über die am 14. Juni abgestimmt wird.
In ihrer Antwort verweist die St.Galler Regierung auf den Lehrplan und die Zuständigkeit der Schulträger. Sexualkundlicher Unterricht sei im Lehrplan festgeschrieben und die Schulen sind deshalb verpflichtet, ihn durchzuführen. Der Kanton schreibe dabei nicht vor, wie Sexualkunde zu unterrichten sei. Die Schulen hätten, gestützt auf die Methodenfreiheit, die Möglichkeit, externe Fachpersonen beizuziehen. Die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen habe für solche Einsätze Leistungsvereinbarungen sowohl mit dem Gesundheitsdepartement, als auch mit dem Departement des Innern und stehe in regelmässigem Austausch mit den Behörden.
Dass im kritisierten Unterricht Modelle von Geschlechtsteilen eingesetzt werden sei «lehrplankonform», denn: «Verbote von spezifischen Inhalten, wie sie in der Fragestellung genannt werden, enthält der Lehrplan nicht», so die Antwort der Regierung. Ein Straftatbestand sei dieser Einsatz nicht.
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