Auch das Anspritzen mit einem Gartenschlauch kann eine Straftat sein. Das Kantonsgericht St. Gallen kam schon wie die Vorinstanz zu diesem Schluss.
Es sprach einen 69-Jährigen der mehrfachen Tätlichkeit schuldig und verhängte gegen ihn eine Busse von 100 Franken, wie es bereits das Kreisgericht St. Gallen getan hatte. Unter dem Einsatz seiner Körperkräfte versuchte der Beschuldigte einen Handwerker, den seine Frau bestellt hatte, aus dem ehelichen Haus hinauszustossen. Als dies nicht gelang, griff er kurzerhand zum Gartenschlauch und spritzte den Mann mit Wasser ab. Dieser liess sich das nicht gefallen und reichte Klage ein.
Hilfe für die Frau
„Machen Sie mit mir was Sie wollen, aber helfen Sie meiner Frau“, sagt der Rentner verzweifelt in der Berufungsverhandlung. Eigentlich ist er hergekommen, um vom erstinstanzlichen Urteil freigesprochen zu werden. Das scheint ihm jetzt aber nicht mehr so wichtig. In der Befragung durch den Gerichtspräsidenten spricht der Mann nur mit wenigen Sätzen über die Tat, dafür umso mehr über das angebliche Elend seiner inzwischen von ihm geschiedenen Ehefrau. „Sie ist psychisch schwer krank und braucht dringend ärztliche Hilfe“, sagt er in deklamatorischem Ton.
Was in dem Fall Wirklichkeit ist und was Wahn, kann man als Aussenstehender beim besten Willen nicht erkennen. Der Beschuldigte ist ohne Rechtsvertreter erschienen, und auch die Gegenpartei hat niemanden geschickt. Die ebenfalls abwesende Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf vollumfängliche Abweisung der Berufung und Bestätigung des kreisgerichtlichen Urteils.
Ehe war die Hölle
Der Beschuldigte redet, als würde er noch immer unter Scheidungsschock stehen. Er hofft, dass er die Fortführung der Ehe irgendwann wieder hinkriegt. „Wir waren 43 Jahre lang verheiratet. Meine Frau habe ich auch jetzt noch gern. Ich wollte mich nicht scheiden lassen. Ich verstehe die Welt nicht mehr“, sagt der Mann und kämpft mit den Tränen. Im gleichen Atemzug sagt er aber auch, dass die letzten zehn Jahre der Ehe für ihn die Hölle gewesen seien: „Der Zustand meiner Frau ändert sich täglich. Sie kann sehr freundlich und handkehrum sehr böse sein.“ Den beiden Kindern habe sie Hausverbote erteilt. Nachts schreie sie auf der Terrasse herum und setze gelegentlich auch die Alarmanlage im Haus unvermittelt in Gang. „Meine Frau hat mehrmals behauptet, ich würde ihr nach dem Leben trachten“, fährt der Mann fort. „Deswegen ist auch schon die Polizei gekommen, einmal sogar in voller Kampfmontur. Die haben mich im Bett fixiert wie einen Schwerverbrecher.“ Als die Beamten aber festgestellt hätten, dass die Mordpläne nur in der Fantasie seiner Frau existierten, hätten sie zum Rückzug geblasen und ihm den Ratschlag gegeben, dass er sich scheiden lassen soll, sagt der Rentner. – Die seltsame Geschichte, die der Beschuldigte erzählt, erinnert stark an die Psycho-Novelle „Dr. Jekyll und Mr. Hyde“.
Tat nicht bestritten
Das Gericht interessiert aber nur, ob und warum der Rentner dem Handwerker mit dem Gartenschlauch zu Leibe gerückt ist und ihn vorgängig durch Stossen aus dem Haus bugsieren wollte. Es geht in der Gerichtsverhandlung lediglich um die Feststellung eines konkreten Tatbestandes und dessen rechtliche Würdigung und nicht darum, in welchem Zustand sich die Ex-Frau des Beschuldigten befindet. Das will dieser in seiner Verzweiflung aber nicht recht begreifen.
Der Beschuldigte bestreitet die Tat nicht und erklärt auch noch im Detail, wie es dazu gekommen ist: „Ich arbeitete an meinem Computer. Plötzlich drang Rauch in meinen Arbeitsraum unter dem Dach des Hauses. Ich sah, dass ein wildfremder Mann im Gartencheminee Styropor verbrannte und der schwarze Qualm von dort kam.“ Er sei dann zu dem Mann hingegangen und habe verlangt, dass er das Feuer ausmache, fährt der Rentner fort. Der Fremde habe es nicht getan, sondern sei ihm ins Haus gefolgt. Dort, so der Rentner weiter, habe er den Mann aufgefordert, das Haus sofort zu verlassen. Seine Frau habe sich dazwischen gedrängt und ihm vorgeworfen, er belästige ihre Helfer. Er habe den Mann aus dem Haus hinausstossen wollen. Das sei nicht gegangen. Danach habe er angekündigt, er werde ihn mit dem Gartenschlauch nassspritzen. Was er dann auch getan habe, sagt der Rentner. Fremde Männer seien mehrmals im Haus aufgetaucht, fährt er fort. Sie hätten jeweils gesagt, sie seien im Auftrag seiner Frau hier und müssten auf sie aufpassen. – Von dem Mann, der im Gartencheminee das Styropor verbrannte, habe er sich wirklich bedroht gefühlt. „Ich habe aus Notwehr zum Gartenschlauch gegriffen.“ – Diese Version nimmt ihm das Gericht nicht ab.
Kolumne: Stimmrecht im Juni
Ausstellung in Herisau
Nach 22 Jahren gibt Matthias Peter die Leitung der St.Galler Kellerbühne ab. Vom Raum ist er nach wie vor begeistert. Aber dem Kabarett ging es auch schon besser, erzählt er im Gespräch.
Die Thurgauer Künstlerin Micha Stuhlmann befasst sich in ihrem neuen Projekt mit dem Dasein im Moment. Am 7. Juni findet dazu ein Workshop in St.Gallen statt und am 26. Juni zeigt sie mit ihrem Ensemble die finale Performance in Kreuzlingen.
Die Tonhalle Wil wurde 1876 eröffnet. Seither bereichert sie praktisch ununterbrochen das kulturelle Leben der Äbtestadt. An den kommenden zwei Wochenenden wird gefeiert.
Jonas Ulrich taucht mit seinem ersten Spielfilm in die Black-Metal-Welt ab. Wolves ist eine bildstarke Geschichte über Einsamkeit und das Dazugehören, voller Gegensätze und mit etwas holprigen Dialogen.
St.Gallen bewahrt nicht mehr nur 1000-jährige Handschriften. Mit dem Internet Archive Switzerland entsteht hier ein Archiv für Webseiten, künstliche Intelligenz und das digitale Gedächtnis der Zukunft.
Mit Internet Archive Switzerland entsteht in St.Gallen ein Ableger des grössten Archivs für Websiten und Künstliche Intelligenz weltweit. Ausserdem im Juniheft: Männer unter Generalverdacht, das grosse St.Galler 80er-Buch, das Abschiedsinterview mit dem langjährigen Kellerbühnenchef und die Flaschenpost aus Venedig.
Der WWF St.Gallen wird 50 Jahre alt. Sein Geschäftsleiter Lukas Indermaur zieht bei der Beurteilung der aktuellen Situation von Natur und Umwelt eine durchzogene Bilanz.
«Urs Frei. A – Z» im Kunstmuseum St. Gallen ist die erste Retrospektive zum ausserordentlichen Schaffen von Urs Frei (1958 – 2023). Rund 140 Arbeiten geben Einblick in ein Werk, das kaum zu fassen ist. Das gehört zu seiner Qualität.
Wie wollen wir künftig leben und unsere Nahrungsmittel produzieren? Die Ausstellung «How goes Tomorrow» der Ostschweizer Künstlerin Claude Bühler in der Shedhalle in Frauenfeld sensibilisiert für nachhaltige Handlungsstrategien.
«Das Kind zurücklassen? Wie kann man so dumm und herzlos sein», schreibt der Schweizer Autor Lukas Bärfuss über seine Mutter, die keine Mutter für ihn sein konnte. In seinem neuen Buch schaut er in die Vergangenheit und hat Verständnis, nicht für die Mutter, aber doch für diese Frau, die nie Glück und immer zu wenig Geld hatte.
Gaal, Görtler und Witzig schiessen St. Gallen zum langersehnten Cupsieg!
Die Medikamentenversuche von Münsterlingen als Teil eines Vampir-Musicals? Auf die Idee muss man erst einmal kommen. Die Bühne Mammern wagt den Versuch. Ab 29. Mai im Zirkuszelt.
Die diesjährige Kulturlandsgemeinde findet entlang der Bahnlinie zwischen Gossau und Wasserauen statt. Es ist ein interdisziplinäres Experimentzwischen Kunst, Gesellschaft und Aktivismus. Ausserdem stellt die Kulturlandsgemeinde künstlerisch und organisatorisch die Weichen für die Zukunft.
Am Samstag findet in St.Gallen erstmals das Punkfestival El Cartel statt. Es soll dazu beitragen, die Szene zu stärken. Dabei fehlt es gerade in St.Gallen an Nachwuchs.
Seit 40 Jahren macht die Bibliothek Wyborada in St.Gallen sichtbar, was lange fehlte: Literatur von und über Frauen. Heute sind Autorinnen und feministische Themen zwar stärker präsent in der Öffentlichkeit, doch die Relevanz der Bibliothek ist nach wie vor gross.
Mit einer Interpellation greifen SVP und EDU im St.Galler Kantonsrat den ausserschulischen Aufklärungsunterricht an. Und mit Unterstützung des «Lehrernetzwerks Schweiz» wollen Eltern aus Bütschwil eine Mitarbeiterin der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen vor Gericht bringen. Dahinter steckt eine orchestrierte Aktion.
«Dieci», die italienische Zahl für zehn, ist das Motto des diesjährigen Heiden-Festivals. Es verweist dabei nicht nur auf das Jubiläum, sondern auch auf eine kulturpolitische Haltung.
Naturmuseum Thurgau