«Du bist dumm» oder «Sag mir die Wahrheit» bekämen Asylsuchenden bei den Erstbefragungen durch Mitarbeitenden des SEM zu hören, heisst es im «Tagi». Ebenso würden sie mit Sprüchen traktiert wie «Ich habe die Schnauze voll. Du lügst» oder «Verarsch mich nicht».
Die Zeitung beruft sich dabei auf verschiedene, voneinander unabhängige Quellen. Es sind Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Flüchtlingsorganisationen und auch SEM-Mitarbeitende. Bei den Erstbefragungen sind neben den SEM-Mitarbeitenden und den Asylsuchenden nur die Dolmetscher zugegen. Sie haben sich neutral zu verhalten, dürfen nicht eingreifen, wenn die Befragung aus dem Ruder läuft und müssen sich an die Schweigepflicht halten.
Die Asylsuchenden würden unterbrochen von «ungeduldigen und genervten Befragern», die «unfreundlich und arrogant» seien, heisst es in dem Bericht. Und weiter: Besonders schlimm sei die Situation in Kreuzlingen, dem grössten der fünf Empfangszentren des Bundes. Aber auch in Altstätten und Basel gebe es Befrager, die sich «nicht korrekt» verhielten oder gar «ausflippten».
Saiten wollte wissen, wer die Befragenden sind und wie sie auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Léa Wertheimer, Mediensprecherin beim SEM, hat unsere Fragen per Mail beantwortet.
Saiten: Wer wird Befrager und Befragerin und wie sieht das Anforderungsprofil für diesen Job aus?
Léa Wertheimer: Für die Arbeit als «Befrager» werden verschiedenste Voraussetzungen verlangt. Dazu gehören wissenschaftliche oder vergleichbare Ausbildungen, grundlegende Kenntnisse des schweizerischen Asylgesetzes und der schweizerischen Asylpraxis, spezifische Kenntnisse über die Herkunftsländer der Asylsuchenden und Kenntnisse der richtigen Techniken des Anhörens und Fragens. Die Sachbearbeiter und Fachspezialisten müssen nebst bestimmten fachlichen Kompetenzen insbesondere auch über diverse Selbst- und Sozialkompetenzen verfügen. Zentrale Selbstkompetenzen sind die Belastbarkeit und die Eigenverantwortung, zentrale Sozialkompetenzen sind Kommunikationsfähigkeit und der Umgang mit Vielfalt.
Werden die Befragungspersonen vor der Einstellung auf ihre psychische Belastbarkeit geprüft?
Die Mitarbeitenden, die Befragungen zur Person und Anhörungen durchführen, werden im Rahmen des Rekrutierungsprozesses auch auf ihre psychische Belastbarkeit hin geprüft. Dies geschieht mittels spezifischer Fragen beim Bewerbungsgespräch, durch sorgfältige Prüfung der Bewerbungsunterlagen, das Einholen von Referenzauskünften und eine arbeitsnahe Arbeitsprobe.
Wie viele Befragungen werden an einem normalen Arbeitstag von einer Befragerin oder einem Befrager durchgeführt?
Üblich sind drei bis vier Befragungen. Alle Befrager sind aber auch noch mit anderen Verfahrenstätigkeiten beschäftigt, so dass sie im Normalfall höchstens zwei bis drei Tage pro Woche befragen.
Gibt es beim SEM eine Grundausbildung respektive Weiterbildungen für den Befragungsjob? Wenn ja, was wird dort vermittelt respektive nahegelegt?
Ja, es gibt verschiedene aufbauende Module, in welchen unter anderem Befragungstechniken aber auch psychologische Grundlagen vermittelt werden. Der Grundausbildung der neuen Sachbearbeiter und Fachspezialisten wird grosses Gewicht beigemessen. Sie durchlaufen alle ein modular aufgebautes Grundausbildungsprogramm Asyl. In den ersten Monaten werden sie von ihren Vorgesetzten und Tutoren bei der professionellen Durchführung von Befragungen und Anhörungen begleitet und unterstützt. Zudem finden regelmässig Weiterbildungen zu den Themen Glaubhaftigkeitsbeurteilung und Anhörungstechnik, Anhörungen von traumatisierten Personen und Anhörungen von Minderjährigen statt. Im Weiteren wird auch die Rolle der Personen, die Befragungen und Anhörungen durchführen, immer wieder thematisiert.
Werden die Befragenden auch mit Antistress- und Deeskalationstechniken vertraut gemacht?
Ja. 2015 wurden mehrere Veranstaltungen zum Thema «Deeskalation in der Gesprächsführung bei Anhörungen» durchgeführt. Zudem haben die Mitarbeitenden, die Anhörungen leiten, die Möglichkeit, Supervision in Anspruch zu nehmen. Das gilt insbesondere auch für alle Empfangs- und Verfahrenszentren. Überdies gibt es auch ein Angebot im Bereich «Umgang mit Belastungen – Stärkung der Resilienz», das aktuell noch ausgebaut wird.
Wie lange dauert in der Regel eine Erstbefragung und in welcher Umgebung findet sie statt?
Die Befragung kann je nach Fall sehr unterschiedlich dauern. Sie findet in einem Büro eines EVZ statt.
Gibt es ein Befragungsschema, und wie sieht es aus?
Es gibt ein Schema. Es sieht vor allem Fragen zur Personaldaten, Reiseweg und erste Fragen zu den Asylgründen vor.
Sind die Befragenden über die Verhältnisse in den Ländern, aus denen die Asylsuchenden stammen, informiert?
Ja, sie haben Zugang zu detaillierten schriftlichen Länderinformationen und es finden schwerpunktmässig auch Ausbildungen zu einzelnen Länderkonstellationen statt.
Werden Befragungen auch (mit dem Einverständnis aller Beteiligten) aufgezeichnet?
Aufzeichnungen sind nicht vorgesehen; es wird schriftlich protokolliert. Einzelne Anhörungen wurden für interne Schulungen aufgezeichnet.
Werden die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit Befragungen ans EVZ Kreuzlingen gemacht worden sind, untersucht? Wenn ja, von wem?
Soweit dem SEM konkrete Daten zu konkreten Fällen zur Verfügung stehen, werden diese immer konsequent untersucht. Anonym formulierte Vorwürfe, die weder die konkreten Umstände, noch die beteiligten Personen benennen, können nicht weiter untersucht werden.
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