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Asylzentrum: Undercover-Reporter unerwünscht

Prügel, Drogen, Schlepper und Sicherheitslücken: Eine Undercover-Reportage berichtet über katastrophale Zuständen im Empfangs- und Verfahrenszentrum Kreuzlingen. Das Staatssekretariat für Migration wehrt sich gegen verdeckte Recherchen – zu Recht?
Von  Harry Rosenbaum
Die Notunterkunft im Riethüsli (Bild: Ralph Ribi)

«Die unabhängige Kontrolle der Empfangs- und Verfahrenszentren ist nicht Sache der Journalisten, sondern ist durch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter sichergestellt. Diese hatte 2013 etliche Asylunterkünfte des Bundes besucht.» So reagierte das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf die schweren Vorwürfe, die in einer Undercover-Reportage in der «SonntagsZeitung» vom 16. Januar erhoben wurden.

Das Signal, welches das SEM damit aussendet, ist klar: Eine unabhängige Presse, die per Definition zu einer Demokratie gehört, braucht es nicht.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Das Sekretariat geht noch weiter und schreibt, dass es verdeckt recherchierende Journalisten grundsätzlich unlauter findet: «Das SEM nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass Medienschaffende Undercover-Aktionen unternehmen – dies verletzt die Persönlichkeitsrechte der Asylsuchenden und stellt eine Verletzung des Hausrechts dar.»

Der  Schweizer Presserat und der hierzulande geltende Journalistenkodex hingegen erachten die Methode des Undercover-Journalismus in Fällen, wo im öffentlichen Interesse Missstände recherchiert werden, als zulässig.

SEM will mit Undercover-Journalist sprechen

SEM-Mediensprecher Martin Reichlin sagt auf Anfrage von Saiten zu den Vorwürfen gegen das EVZ Kreuzlingen: «Wir sind nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Vorkommnisse sich tatsächlich so ereignet haben oder nicht. Dies setzt Untersuchungen voraus.»

Das SEM habe deshalb den deutsch-pakistanischen Journalisten Shams Ul-Haq um ein Gespräch ersucht, damit er seine Erlebnisse so präzisiere, dass die nötigen Abklärungen durch das SEM eingeleitet werden könnten. «Sofern sich die Indizien konkretisieren, dass Mitarbeitende des Zentrums respektlos oder beleidigend mit den Asylsuchenden umgehen, werden wir diese vertieft abklären lassen – gegebenenfalls auch im Rahmen einer externer Untersuchung», sagt Reichlin.

Falls sich die Indizien auf strafbare Handlungen konkretisieren, will das SEM bei den Strafverfolgungsbehörden Anzeige erstatten. Über die Resultate der Abklärungen soll die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit informiert werden.

Persönlichkeitsrechte nicht verletzt

Denis von Burg, der als Redaktor der «SonntagsZeitung» an dem Undercover-Bericht des Journalisten Shams ul-Haq mitgearbeitet hat, betrachtet die Reaktion des SEM als unangebracht. «Wir haben die Persönlichkeitsrechte der Asylsuchenden mit der Undercover-Geschichte nicht verletzt», sagt er. «Sie werden im Bericht weder namentlich zitiert noch gibt es Hinweise, wodurch die Leute erkannt werden könnten.»

Mit der Berichterstattung sei den Asylsuchenden kein Schaden zugefügt worden, fährt von Burg fort. Zum Vorwurf des SEM, die «SonntagsZeitung» habe das Hausrecht im EVZ verletzt, nehmen von Burg und die SonntagsZeitung keine Stellung.

Auch für von Burg ist Undercover-Journalismus legitim, wenn mit dieser Art der Recherche Missstände aufgedeckt werden können, die im öffentlichen Interesse stehen. «Unser Hausjurist hat das Vorgehen geprüft und kam zum Schluss, dass es in Ordnung ist.»

Warum hat Shams ul-Haq das EVZ Kreuzlingen für seine Undercover-Recherche ausgewählt?

Aus Gründen des Quellenschutzes will sich von Burg dazu nicht äussern. Der Journalist habe die Geschichte angeboten. Weil er aus Deutschland komme, sei Kreuzlingen für die Recherche wohl naheliegend gewesen. «Das Ergebnis hat uns wegen der Missstände sehr überrascht», sagt von Burg. «Der Bericht erzählt von Gewalt und Drogenhandel im EVZ. Und gemäss der Schilderung wird angesichts der Anschläge von Paris doch sehr fragwürdig mit der Sicherheit umgegangen. Asylsuchende, die ihren Antrag zurückziehen, können offensichtlich ohne Registrierung und ohne Angaben wo sie hingehen, das EVZ verlassen. Laut dem Bericht wird ihnen sogar geraten, nach Deutschland zu gehen und dort einen Asylantrag zu stellen.»

Missstände schon beim Kosovo-Krieg

Das EVZ Kreuzlingen stand schon einmal, im Oktober 1998, in der Kritik. Damals tobte der Krieg im Kosovo und Zehntausende waren auf der Flucht. In der damaligen Empfangsstelle Kreuzlingen waren die Zustände menschenverachtend. Flüchtlinge mussten in der Küche des Zentrums schlafen oder bekamen gar nicht erst Einlass. Sie verbrachten zu Hunderten die Nacht im Freien, in Telefonzellen, Unterführungen und auf Parkbänken. Der «Blick» titelte damals von der «Asyl-Schande».

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