Im privaten Sektor beträgt der Lohnunterschied laut der Lohnstrukturerhebung (LSE) 2016 des Bundesamts für Statistik (BfS) durchschnittlich 19,6 Prozent bzw. 1532 Franken. Davon können 43 Prozent nicht durch sogenannt objektive Faktoren erklärt werden. Dies entspricht monatlich 657 Franken oder 8,1 Prozent. Im öffentlichen Sektor liegt der Lohnunterschied bei durchschnittlich 16,7 Prozent (1498 Franken). 35 Prozent davon können nicht erklärt werden, was einer Lohneinbusse für die Frauen von monatlich 522 Franken oder 5,9 Prozent entspricht.
Der nicht erklärbare Lohnunterschied enthalte «eine potentielle Diskriminierung aufgrund des Geschlechts», schreibt das Eidgenössische Gelichstellungsbüro (EBG). Der erklärbare Lohnunterschied sei auf strukturelle Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Berufsbiografien zurückzuführen, sogenannte Ausstattungseffekte: Frauen erhalten unter anderem weniger Lohn, weil sie in Kaderpositionen schwächer vertreten sind, weil sie im Durchschnitt über ein tieferes Bildungsniveau verfügen und weil sie in den Tieflohnbranchen stärker vertreten sind als Männer.
Erklärbar ja, aber deshalb nicht weniger diskriminierend!
Frauen und ihrer Arbeit werde oft weniger Wert zugemessen als der Arbeit von Männern, schreibt der Gewerkschaftsbund (SGB). Das zeigten unter anderem die markant tieferen Löhne für die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen. Auch die Karrierechancen der Frauen seien nach wie vor deutlich schlechter, unter anderem wegen der Mutterschaft. Diese sei zudem immer noch zu oft ein Kündigungsgrund und dränge Frauen aus dem Erwerbsleben, in schlechter bezahlte Jobs oder in die Teilzeitarbeit. Letzteres gelte auch für all jene Frauen, die sich unbezahlt um erwachsene Angehörige kümmern.
Zum Beispiel die Berufseinsteigerinnen: Laut BfS liegen die Einstiegslöhne in «männertypischen Berufen» rund 200 Franken pro Monat höher als in «frauentypischen Berufen». Damit nicht genug: Der unerklärte Lohnunterschied beträgt «bei gleichen Voraussetzungen (Abschlussnote, Tätigkeitsbereich, soziodemographische Faktoren etc.) bereits beim Einstieg rund 7 Prozent oder 280 Franken pro Monat.»
Oder die Kaderfrauen: Je höher die Position und die Anforderungen, desto höher der Lohn, aber desto niedriger der Frauenanteil. Und umso grösser die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Verantwortlich dafür sind einerseits die bestens bekannten gläsernen Decken, aber auch das Phänomen der klebrigen Böden, «wonach Frauen nach dem Einstieg ins Berufsleben längere Wartezeiten auf Beförderungen und Lohnerhöhungen in Kauf nehmen müssen und erst später in den Genuss von Weiterbildungsangeboten kommen, die Aussicht auf beruflichen Aufstieg und Lohnerhöhung eröffnen».
Oder der Tieflohnsektor: «Bedeutend mehr Frauen als Männer müssen mit einem tiefen Lohn auskommen», heisst es im neusten Gleichstellungsbericht des BfS. Dreimal mehr Frauen als Männer hatten 2016 einen monatlichen Nettolohn von 4000 Franken oder weniger zur Verfügung. Im Gegensatz dazu erhielten doppelt so viele Männer wie Frauen einen Nettolohn von über 8000 Franken.
Care-Arbeit: Frauen leisten den Löwinnenanteil
Nicht zu vergessen die Mütter: Verheiratete Frauen erhalten laut BfS im Schnitt 24 Prozent weniger Lohn als verheiratete Männer. Oft seien sie nach der Geburt eines Kindes nicht mehr oder nur in einem reduzierten Pensum erwerbstätig. Verschiedene Studien hätten gezeigt, dass Frauen Lohneinbussen erleiden, sobald sie Mutter werden. Man spricht in diesem Zusammenhang vom «Müttermalus». Demgegenüber steht der «Väterbonus», denn die Vaterschaft führt für die meisten Väter zu einem Lohnanstieg.
Und dann ist da noch die ganze unbezahlte Care-Arbeit, wovon die Frauen den Löwinnenanteil leisten. Laut BfS wenden sie durchschnittlich rund 28 Stunden pro Woche für Haus- und Familienarbeit auf, das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und anderen Institutionen noch nicht mitgezählt. 2016 wurden total 7,9 Milliarden bezahlte Arbeitsstunden geleistet, auf der anderen Seite stehen 9,2 Milliarden unbezahlte Arbeitsstunden. Etwa zwei Drittel davon werden von Frauen geleistet.
Doch zurück zur bezahlten Arbeit. Letztes Jahr haben die eidgenössischen Räte nach langem Ringen einer Revision des Gleichstellungsgesetzes zugestimmt. Diese besagt, dass grössere Unternehmen ab 100 Angestellten neu dazu verpflichtet sind, alle vier Jahre eine wissenschaftliche Analyse durchzuführen, um zu prüfen, ob die Lohngleichheit eingehalten wird. Die Idee: Wenn sie Lohnungleichheiten zwischen den Geschlechtern feststellen, werden die Unternehmen diese von sich aus beseitigen. Das Problem: Sanktionen sind keine vorgesehen.
Diese Revision mag als kleiner Schritt in die richtige Richtung gedacht sein, wird aber im Kampf gegen die Lohndiskriminierung kaum etwas nützen, wenn sie derart unverbindlich bleibt. Dabei gäbe es ein viel besseres Mittel gegen die Lohndiskriminierung: Lohntransparenz.
Dieser Beitrag erschien im Juniheft von Saiten.
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