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Guter Kompromiss – schlechter Kompromiss

Sie politisieren im Kantonsrat in der gleichen Fraktion, sind sich aber in einer entscheidenden politischen Frage uneins: Die SP unterstützt den Kompromiss zur Steuervorlage, die Grünen sind dagegen. Realos oder Fundis? Beide haben Argumente.
Von  Andreas Kneubühler

Die Geschichte beginnt am 12. Februar 2017.

In einer denkwürdigen Abstimmung lehnen in der Schweiz 59,1 Prozent und im ländlich-konservativen Kanton St.Gallen 58,68 Prozent der Stimmberechtigten die Unternehmenssteuerreform III ab. Es ist ein grosser Sieg der sozialen Schweiz über Bundesrat, Kantonsregierungen, Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien.

Natürlich ging es danach weiter. Eine neue Vorlage wurde ausgearbeitet. Sie ist entscheidungsreif. An seiner Novembersession ab nächstem Montag beschliesst der St. Galler Kantonsrat, wie sie umgesetzt werden soll.

Unternehmen entlasten – und wen noch?

Es gibt diverse Unterschiede zur ersten Version. Aber natürlich geht es immer noch vor allem darum, die Unternehmen steuerlich zu entlasten. Dafür werden Privilegien von Holdinggesellschaften abgeschafft. In Bern ist hauptsächlich über die Kombination mit der AHV-Finanzierung diskutiert worden. Es dürfte noch eine Abstimmung geben.

Hier geht es aber um die kantonale Politik. Als direkte Folge der Abstimmung von 2017 beschränkt sich St.Gallen nicht mehr auf eine reine Steuervorlage. Geplant sind Massnahmen, die als Ausgleich allen zugute kommen sollen. Dazu gibt es eine Version der Regierung und eine der vorberatenden Kommission.

Ungewöhnlich ist, dass ein fraktionsübergreifender Kompromiss erzielt wurde. Dabei sind FDP, CVP-GLP und SVP. Die vierte Fraktion ist gespalten: Für die SP wiegen die Ausgleichsmassnahmen die Steuersenkungen auf. Für die Grünen nicht.

Wer hat Recht?

«Deal» mit Kinderzulagen

Zur Auswahl stehen zwei Versionen: Im Vorschlag der Regierung gibt es verschiedene komplizierte Steuerprivilegien für Unternehmen. Am einfachsten zu merken: Die Gewinn- und Kapitalsteuer wird in einem ersten Schritt von bisher 17,4 auf 14,94 Prozent gesenkt.

Als Ausgleich will die Regierung den Beitrag erhöhen, den man in der Steuererklärung für Versicherungsprämien abziehen kann. Neu soll der bisherige Maximalabzug um 950 Franken erhöht werden.

Und: Ab 2020 werden die Mittel für die Prämienverbilligungen um zehn Millionen aufgestockt.

Dem steht der Vorschlag der vorberatenden Kommission gegenüber. Sie setzt sich aus fünf SVP-Mitgliedern, vier von der CVP-GLP und je drei von SP-Grünen und FDP zusammen. Oder kurz gesagt: Dreimal Links-grün gegen zwölfmal mehr oder weniger rechtsbürgerlich.

Die Kommission will den Maximalabzug für Versicherungsprämien nur um 800 Franken erhöhen. Die zehn Millionen für die Prämienverbilligungen werden hingegen unterstützt.

Als Supplement soll es einen Gegenvorschlag zur Familieninitiative von CVP und SP geben, in der um 50 Franken höhere Kinder- und Ausbildungszulagen verlangt werden. Im Gegenvorschlag sollen es 30 Franken sein. Das Komitee will die Initiative, die 6867 Personen unterschrieben haben, zurückziehen

Die Kommission übernimmt alle komplizierten Steuerprivilegien aus dem Vorschlag der Regierung. Sie will die Gewinn- und Kapitalsteuern für Firmen aber auf 14,5 Prozent senken.

Weiter sollen auch diejenigen Unternehmen profitieren, die gar keine Steuern zahlen, weil sie keine Gewinne ausweisen. Die mit einem der letzten Sparpakete eingeführte Mindestabgabe von jährlich 250 Franken (einfache Steuer) soll auf 100 Franken reduziert werden.

Weiter soll der Fahrkostenabzug in der Steuererklärung erhöht werden. 2015 war an der Urne einer Beschränkung auf den Preis eines SBB-GA zweiter Klasse (3860 Franken) beschlossen worden. Nun soll der Abzug um 600 Franken erhöht werden. Profiteure sind die Autopendler.

Die Regierung hatte sowohl die Kürzung der Mindestabgabe als auch die Erhöhung des Pendlerabzugs explizit abgelehnt.

Bei dieser Ausgangslage ist es möglicherweise erstaunlich. Aber: Die Version der Kommission ist der Kompromiss.

Die SP stimmte zu, die Grünen sind dagegen.

Wer hat Recht?

Der lange Kampf für Prämienverbilligungen

Am 12. Februar wurde im Kanton St.Gallen die Unternehmenssteuerreform III klar abgelehnt. Die Frage ist, was sich daraus ableiten lässt.

Es gab noch andere Abstimmungen.

Für die SP war die Verbilligung der Krankenkassenprämien in den letzten Jahren ein zentrales politisches Thema. Im Kantonsrat wehrte sie sich – zusammen mit den Grünen – erfolglos gegen Kürzungen und forderte genauso erfolglos eine Erhöhung der Gelder, damit mehr und nicht weniger Personen und Familien mit tiefen Einkommen unterstützt werden können.

Zuletzt scheiterte Links-grün zusammen mit den Gewerkschaften im November 2015 in einer Abstimmung, nachdem zuvor in einem Sparpaket die Mittel für die Prämienverbilligung um 6,5 Mio. Franken gekürzt worden waren. Verlangt wurde eine markante Aufstockung. Es gab 63,12 Prozent Nein-Stimmen.

Im Abstimmungskampf 2015 wurde argumentiert, dass die Mittel für die Prämienverbilligungen in den Jahren zuvor um zehn Millionen gekürzt worden seien. Das wären genau die zehn Millionen aus den Ausgleichsmassnahmen, die ab 2020 wieder eingesetzt werden könnten.

In ihrer Stellungnahme vom 17. November schreibt die SP, dass mit dem Kompromiss «wichtige langjährige sozialpolitische Forderungen» erfüllt werden könnten.

Für die Grünen ist die Steuervorlage hingegen «ungerecht und unausgeglichen» und führt zu massiven Steuerausfällen. Besonders stossend sei, dass neben den Unternehmen vor allem die hohen Einkommen profitierten. Es drohten Sparpakete, unter denen vor allem die sozial Schwachen leiden.

Die SP ist dafür – die Grünen sind dagegen.

Die Mehrheitsverhältnisse im Kantonsrat sind klar. Der Kompromiss kommt ohnehin.

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