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Hat das Wasserwerk noch eine Chance?

Im letzten Oktober ist der geplante Abbruch des alten Wasserwerks der Stadt St.Gallen in Goldach gestoppt worden. Ob das Industriegebäude stehen bleiben kann, entscheidet sich jetzt nach den Sommerferien.
Von  René Hornung

Im Sommer 2010 hatte die Stadt St.Gallen die Filterhalle ihres Wasserwerks Riet in Goldach abbrechen lassen – damit verschwand eine Architekturikone des Ingenieurs Robert Maillart, noch bevor die Denkmalpflege sich zu Wort meldete. Hier zwecks Trauerarbeit noch einmal das Bild:

Filterhalle_2

Im vergangenen Oktober sollte auch der Rest der Anlage geschleift werden, die von anderen Ingenieuren 1949/1950 erbaute Schnellfilteranlage. Doch dann zog der Stadtrat den Abbruchantrag zurück. Kurz vor der Sitzung des Stadtparlaments war nämlich bekannt geworden, dass die kantonale Denkmalpflege 2013 der Gemeinde Goldach mitgeteilt hatte, dieses Wasserwerk müsse ins Schutzinventar. Vom entsprechenden Brief wusste die Stadt St.Gallen – ihr gehört das Gebäude – allerdings nichts.

Bekannt wurde auch, dass Goldach trotz der Aufforderung durch den Kanton nichts unternommen hatte. Der St.Galler Stadtrat wurde deshalb vorsichtig. So ein Theater wie beim Abbruch 2010 wolle man nicht noch einmal, sagte Stadrat Peter Jans im Parlament.

Schutzwürdig oder nicht?

Inzwischen hat die Stadtsanktgaller  Denkmalpflege eine Stellungnahme zur Schutzwürdigkeit des Gebäudes abgeliefert. Was darin steht, ist noch nicht öffentlich. Stadtrat Peter Jans erklärt, dass nun noch berechnet werde, wie teuer eine Instandstellung des Gebäudes wäre. Dieses befindet sich allerdings in einem schlechten Zustand. Im Keller dringt immer wieder Wasser ein, Schimmel hat sich ausgebreitet und das Dach ist einsturzgefährdet. Nach den Sommerferien werde über das weitere Vorgehen entschieden.

Fassade_1a

Das Wasserwerkgebäude ist ein schlichter, aber typischer Ingenieursbau der Nachkriegszeit. Im Keller war das Reinwasserreservoir, darüber die 230 Quadratmeter der Schnellfilter, sowie das Maschinenhaus mit den Pumpen. Für den Neubau wurde eine neue Ansaugleitung in den See hinaus verlegt. Insgesamt kostete die Anlage 2,8 Millionen Franken.

Solchen Konstruktionen wird heute wieder mehr Wertschätzung entgegen gebracht. Die Pläne für die Hülle stammen vom damaligen St.Galler Ingenieurbüro Scheitlin + Hotz, dem Vorgängerbüro des heutige Ingenieurbüros Nänny + Partner. Die technischen Anlagen hatte das Zürcher Ingenieurbüro Grombach geplant – auch dieses, auf Wasseranlagen spezialisierte Büro, existiert bis heute.

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Interessant ist als Zeitzeuge nicht nur das Gebäude, sondern auch das Design der technischen Anlagen. Es gibt darin Steuerungen, die einem Schiff nachempfunden sind. Und spannend war auch die Auseinandersetzung zwischen Stadt und Kanton.

Streit um den Wasserzins

Der Kanton stellte sich nämlich auf den Standpunkt, dass mit der Erweiterung des Wasserwerks Riet in Goldach die alte Konzession von 1894 nicht mehr gültig sei und dass die Stadt nun für die Wasserentnahme aus dem Bodensee bezahlen müsse. Im Vertrag wurden zuerst einmalige Kosten von 5’000 Franken und danach weitere 5’000 Franken jährlich vorgesehen.

Dem sozialdemokratischen Stadtrat Karl Schlaginhaufen, Vorsteher der technischen Dienste, war das zu viel. Der Kanton dürfe lediglich für gewerblich und industriell genutztes Wasser eine Abgabe verlangen. Trink- und Brauchwasser müssten abgabenfrei sein, argumentierte er. Diese Regelung habe seit dem Bau der ersten Bodenseeleitung 1894 gegolten. Es gebe keine Rechtsgrundlage für einen Wasserzins in der verlangten Höhe, stellte ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten fest.

Damit wiederum war der zuständige freisinnige Regierungsrat Simon Frick nicht einverstanden. Er erteilte einen Auftrag für ein Gegengutachten, weil das städtische Gutachten «keineswegs zu überzeugen vermag».

Der Streit eskalierte. Zum einen reichte Stadtrat Schlaginhaufen – er war auch Mitglied des Kantonsrates – eine Motion ein, mit der er im Wassergesetz eine klare Regelung verlangte. Zum anderen klagte die Stadt beim Bundesgericht gegen den Kanton.

Gerichtsgebühr: Fr. 49.90

Gut drei Jahre dauerte das Hin und Her. Die Stadt argumentierte, dass die gewerblich und industriell genutzte Wassermenge im Vergleich zum Gesamtverbrauch nur wenig ausmache. Zu den industriellen Bezügern gehörten die Brauerei Schützengarten, die Schokoladenfabrik Maestrani, das Spital, das Schlachthaus, verschiedene Autowäschereien, die SBB aber auch Metzgereien und Hotels. Das Volksbad wollte die Stadt aber nicht mit einem Wasserzins belastet sehen, denn der Badebetrieb verursachte schon um 1950 ein jährliches Defizit von 65’000 Franken. Und abgesehen davon liefere die Stadt dem Kanton jedes Jahr rund acht Millionen an Steuern ab, und nur eine Million fliesse davon in die Stadt zurück.

Schliesslich einigte man sich: Der Kanton ging auf die Forderungen der Stadt ein und verlangte nur für das gewerblich und industriell genutzte Wasser Konzessionsgebühren. Im Gegenzug zog die Stadt die Beschwerde beim Bundesgericht zurück – damals noch ein recht kostengünstiges Verfahren. Die Rechnung aus Lausanne belief sich auf Fr. 49.90.

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So günstig wäre der Abbruch des Wasserwerks übrigens nicht: Laut Antrag vom vergangenen Herbst würde der Rückbau rund 1,7 Millionen Franken kosten.

 

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