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Nach 22 Jahren ein neues Kulturgesetz

Der Kanton St.Gallen soll ein neues Kulturgesetz erhalten: einerseits zur Förderung der aktuellen Kultur, andrerseits zur Pflege des Kulturerbes. Mehr Geld gibt es allerdings damit nicht.
Von  Peter Surber

Die St.Galler Kantonsverfassung von 2003 definiert Kultur als eine der Staatsaufgaben. Seither ist viel passiert – unter anderem betreibt der Kanton die Lokremise St.Gallen (Bild) oder das Schloss Werdenberg als eigene Institutionen, und in den meisten Regionen haben sich die Gemeinden zu Förder-Plattformen zusammengeschlossen – Südkultur, Rheintaler Kulturstiftung, Toggenburg Kultur, ThurKultur und seit neustem KulturZürichseeLinth. All dem fehlt bis heute die gesetzliche Grundlage, denn das Kulturgesetz von 1995 ist ein reines, knapp gehaltenes Subventionsgesetz.

Darüber hinaus hat der Kantonsrat mehrfach kulturpolitische Klärungen verlangt – oder auch Hauruck-Entscheide zu Sparmassnahmen gefällt, so bei der Halbierung der Jahressubvention für die Lokremisen-Kunstzone. Eine Totalrevision hing also «in der Luft», sagt Regierungsrat Martin Klöti. Das Ergebnis fällt doppelt aus: Zum einen wird das Kulturfördergesetz aktualisiert, zum andern gibt es erstmals ein Kulturerbegesetz. Beide Gesetze samt Botschaft gehen jetzt im Februar an den Kantonsrat.

Der Kanton und seine «Kulturstandorte»

Das Hauptziel lautet: festschreiben, was heute schon Praxis ist. So bekommen die regionalen Plattformen eine gesetzliche Grundlage, dringend nötig im äusserst heterogenen Kanton. Was die Gemeinden lokal fördern, bleibt aber weiterhin in ihrer Verantwortung.

Gesetzlich legitimiert ist neu auch die Schaffung kantonaler «Kulturstandorte». Heute sind das die Lokremise St.Gallen, das Schloss Werdenberg und Konzert und Theater St.Gallen. Beim finanziell umstrittenen Kunstzeughaus Rapperswil-Jona ist der Kanton dagegen nicht Eigentümer, bloss Hauptzahler. Und dasselbe gilt für das Alte Bad Pfäfers; es soll gemäss Klöti jedoch in absehbarer Zeit wieder an den Kanton zurückgehen.

Und die anderen potentiellen Flaggschiffe, das Textilmuseum und der Stiftsbezirk St.Gallen? Beide bewerben sich darum, vom Bundesamt für Kultur in seine nationale Museumsförderung ab 2019 aufgenommen zu werden. Das Textilmuseum sollen nach Klötis Vorstellung Bund und Kanton gemeinsam fördern. Es passe als eigenständiges Haus mit Sammlung und Wechselausstellungen ideal in die Kriterien des Bundes hinein; Eigenschaften, die für den Stiftsbezirk weniger gälten, trotz starken Promotoren, darunter Ständerat Paul Rechsteiner.

Klöti will das Weltkulturerbe Stiftsbezirk auf anderen Wegen fördern, unter anderem mit dem neuen Kulturerbe-Gesetz. Und auch der jüngst präsentierte Managementplan zeige, dass der Kanton den Stiftsbezirk mit ebenso viel «Herzblut» behandle.

Kultur für alle wird konkret

Zentral im neuen Kulturfördergesetz ist schliesslich der Begriff der kulturellen Teilhabe: Unabhängig von Bildung, Einkommen und Herkunft sollen alle Bevölkerungsteile «abgeholt» werden und am Kulturgeschehen partizipieren, sagt Klöti. «Kulturelle Teilhabe fokussiert auf Kulturkompetenz und Mitgestaltung und zielt auf eigene und selbständige kulturelle Tätigkeit möglichst Vieler.» Dazu listet die Botschaft eine ganze Reihe möglicher Massnahmen auf, von vergünstigten Tickets oder barrierefreiem Zugang bis zu Leseförderung und Angebote für Fremdsprachige. Oder auch, erfreulich: «Kulturjournalismus stärken».

Am Lotteriefonds führt (noch) kein Weg vorbei

Bleibt das Geld. «Kultur als selbstverständliche Staatsaufgabe sollte aus dem ordentlichen Staatshaushalt finanziert werden», sagt Klöti als «überzeugter Liberaler». Die heute gängige Finanzierung der meisten Projekte und Institutionen durch den Lotteriefonds sei fragwürdig – auch wenn sie in allen Kantonen praktiziert wird und vom Bundesgericht legitimiert ist.

Im neuen Gesetz hält die Regierung, trotz diverser Kritik in der Vernehmlassung, an der heutigen Praxis fest. Immerhin, sagt Klöti, werde erstmals formuliert, «dass die Aufwendungen des Kantons für die Kulturförderung grundsätzlich aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren sind und nur ergänzend für bestimmte Fördermassnahmen Lotteriefondsmittel verwendet werden dürfen.» Dies öffne zumindest eine Tür für die Zukunft, wenn der Kanton dereinst bei besserer Finanzlage sei, sagt Klöti.

Entscheidend ist für den Kulturminister: Ein Gesetz soll nicht verhindern, sondern ermöglichen. In diesem Fall hofft er vom Doppelgesetz, dass es möglichst viele Leute zur Kultur ermutigt.

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