Anfang dieses Jahres hat der Verein WirkRaumKirche ein Baugesuch für eine unbefristete Verlängerung für das Wandgemälde an der Offenen Kirche eingereicht. Dies wurde notwendig, weil die Baubewilligung ursprünglich nur für ein Provisorium von 2 Jahren eingereicht wurde.
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Das Baugesuch für die unbefristete Bewilligung wurde im Frühling abgelehnt und der Verein hätte das Wandgemälde entfernen müssen.
Da das Gebäude mit allergrösster Wahrscheinlichkeit aber abgerissen wird und das Graffiti für mich mittlerweile zum Stadtbild gehört, habe ich eine Online Petition gestartet, mit der Bitte, die Bewilligung doch noch zu erteilen.
Nach dem ich innerhalb weniger Tage über 2400 Unterschriften sammeln konnte und die Medien ausführlich darüber berichtet haben, kam vom Kanton das Angebot, mit dem Verein WirkRaumKirche und weiteren Betroffenen das Gespräch zu suchen. Dies geschah jedoch erst, nachdem ich nochmals heftig interveniert habe.
Das Gespräch endet damit, dass gemäss Kanton eine Lösung gefunden wurde. Das war vor drei Monaten. Seither blieb es ruhig. Niemand hat sich in der Öffentlichkeit über die Lösung geäussert.
Heute nun lese ich in den Baubewilligungen, dass das Baugesuch neu aufgelegt wird. Wieder zeitlich beschränkt! Wieder nur bis maximal 2021 – und das obwohl der Baubeginn für den Uni Campus erst für 2024 geplant ist. Dabei haben die Stimmberechtigten dem Bau des neuen Uni Campus Ende Juni 2019 deutlich zugestimmt und damit vermutlich auch das Schicksal der offenen Kirche besiegelt.
Quelle: Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG
Das bedeutet nichts anderes, als dass der Verein WirkRaumKirche Ende 2021 wieder vor dem selben Problem steht. Graffiti entfernen oder eine neue Bewilligung beantragen! Was soll dieses Spiel?
Ich bin masslos enttäuscht! Hätte irgendjemand sein Gesicht verloren, wenn man im zweiten Anlauf ein unbefristetes Gesuch bis zum Abbruch der Kirche bewilligt hätte? Wohl kaum!
Jetzt fängt man wieder von vorne an. Bewilligungsverfahren, Einsprachefrist und wieder eine befristete Bewilligung. Alleine der Aufwand und die Unzufriedenheit in der Bevölkerung wären Grund genug gewesen, hier den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Jetzt blechen halt die Steuerzahler den Leerlauf.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf kurzverbloggt.ch.
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