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Offener Brief an den Landammann

Bis 1991 hatten Frauen an der Innerrhoder Landsgemeinde nichts zu sagen. Im Schreiben, das hier vollständig wiedergegeben wird, fordert Historiker und Aktivist Hans Fässler von der Innerrhoder Regierung nun eine Erklärung für diese Ungerechtigkeit.
Von  Hans Fässler
Seit 1991 sind endlich auch Frauen an der Landsgemeinde in Appenzell zugelassen. (Bild: Landesarchiv Appenzell Innerrhoden)

Sehr geehrter Herr Landammann, lieber Roland

Ich schreibe Dir diesen offenen Brief von Historiker zu Historiker, von Mann zu Mann, von Ausserrhoder zu Innerrhoder, von Schweizer Bürger zu Schweizer Bürger, von politischem Aktivisten zu aktivem Politiker, von Sozialdemokrat zu Christdemokrat, von VPOD-Gewerkschafter zu AVA-Mitglied. Die Reihenfolge könnte durchaus auch eine andere sein.

Der Anlass für mein Schreiben ist der 28. April 2021. Dann jährt sich zum dreissigsten Mal die erste Innerrhoder Landsgemeinde mit Beteiligung der «Frau und Bürgerin», wie sich schon vor 230 Jahren Marie Gouze, genannt Olympe de Gouges (1748–1793), ausgedrückt hat. Es geht mir also um das Frauenstimmrecht, dessen Einführung sich auf schweizerischer Ebene zum fünfzigsten Mal jährt. Und es geht mir um die Frage, warum und wie die Männer in der Schweiz und insbesondere in Innerrhoden den Frauen derart unerträglich lange ein Menschenrecht vorenthalten konnten.

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, und im Vorfeld und Nachgang zum Gedenken an den 7. Februar 1971 haben sich kluge Frauen und Männer die Köpfe darüber zerbrochen. Aber mit ganz wenigen Ausnahmen in Medien am rechten Rand des politischen Spektrums (z.B. Hans Rentsch in der «Weltwoche» vom 20. Januar 2021) waren sich alle Kommentator*innen einig: Die späte Einführung des Frauenstimmrechts auf nationaler (1971) und auf kantonaler (AR: 1989, AI: 1990) ist kein Ruhmesblatt der Schweizer (Männer-)Geschichte. Viele sprachen von Schande, manche von Skandal, andere von unvollständiger Demokratie, einige von Peinlichkeit, wieder andere von europäischen Schlusslichtern.

Zutreffendes bitte ankreuzen (Mehrfachnennungen möglich).

Es geht in diesem Brief, sehr geehrter Herr Landammann, lieber Roland, nicht um Dinge wie Mindestlöhne, die Förderung von Solarenergie, Spitalplanung, die Zukunft der Pensionskassen, das CO2-Gesetz oder die richtigen Corona-Massnahmen. Das sind Dinge, über die man in guten Treuen und trefflich streiten kann und es auch immer wieder tut. Es geht hier um die unveräusserlichen Rechte, um die «unalienable rights» der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, welche den Menschen von ihrem Schöpfer verliehen wurden: das Recht auf Leben, Freiheit und auf das Streben nach Glück. Unveräusserliche Rechte sind solche, die man einem nicht wegnehmen kann und die man einem auch nicht verleihen kann, weil man sie als Mensch einfach besitzt.

Dass die Gründerväter der USA diese Menschenrechte weder den Sklav*innen noch den Ureinwohner*innen noch den Frauen zugestehen wollten, obwohl diese Forderungen schon 1776 im Raum standen, ist der Geburtsfehler und die Schande der Schwesterrepublik der Schweiz jenseits des Atlantiks. Aber warum um alles in der Welt vermochte Mann in Innerrhoden, wo der (menschenrechtsverleihende) Schöpfer seit jeher einen hohen Stellenwert geniesst, über 200 Jahre später immer noch nicht einsehen, dass Menschenrechte entweder für alle gelten – oder nicht gelten?

Als der revolutionäre Konvent in Paris 1794 beschloss, Sklavenhandel und Sklaverei in den Kolonien abzuschaffen und alle Männer ohne Ansehen der Hautfarbe zu französischen Bürgern zu machen, gab es erst eine kurze Diskussion. Dann ergriff der Abgeordnete Jean-François de Lacroix (d’Eure-et-Loir) das Wort: «Präsident, lass es nicht zu, dass der Konvent sich schämen muss, weil er noch länger diskutiert!» Die Abgeordneten erhoben sich darauf und klatschten, eine Abstimmung gab es nicht. Allen war nämlich klar, dass man den Sklaven das Menschenrecht der Freiheit nicht durch einen gnädigen Beschluss zuerkennen konnte, sondern dass es ihnen kraft ihres Menschseins einfach zukam.

Warum nur hatte fast ein Schweizer Jahrhundert lang keine Regierung, kein Parlament und kein Gericht den Mut zu sagen, dass man nicht Männer darüber abstimmen lassen kann, ob man den Frauen ein Menschenrecht gibt, sondern dass diese es einfach besitzen? Warum hatte einige Innerrhoder Jahrzehnte lang keine Standeskommission, kein Standesherr, kein Grosser Rat, kein Ratsmitglied, kein Kantonsgericht und kein Kantonsrichter den Mut zu derselben Position?

Das Schlimmste, was nach einem solchen Positionsbezug hätte passieren können, wäre nicht eine Revolution von rechts (oder von Männerseite) gewesen, sondern vielleicht die Einreichung einer staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Einführung des Frauenstimmrechts ohne Volksabstimmung. Welche, so meine juristisch laienhafte Vermutung, wohl vom Bundesgericht abgelehnt worden wäre oder im gegenteiligen Fall mir wenigstens erspart hätte, diesen Brief schreiben zu müssen.

Dem Historiker, der feststellt, wie man in den beiden Appenzell jahrzehntelang eine Menschenrechtsverletzungen mit Nostalgie verklärt hat, drängen sich unangenehme Parallelen auf. Ein Teil der weissen Rassist*innen der USA versucht bis heute, den Bürgerkrieg und die Sezession umzudeuten: Man habe gar nicht für die Sklaverei und also gegen ein Menschenrecht gekämpft, sondern lediglich die Kultur der Südstaaten erhalten wollen. Also den gemütlichen, würdigen Southern Way of Life auf den Plantagen Tara und Seven Oaks, mit stolzen, wohlgekleideten Männern und schönen Frauen in Krinolinen an Gartenfesten. Übertragen auf das Appenzellerland wäre das dann eben öseri Aat, die Verklärung der Kultur der Landgemeinde, der feierlichen und würdigen Traditionen, des Säbels, des Glockengeläuts, der Fähnriche und der Junker.

Und dazu gewissermassen die Schutzbehauptung, die Appenzeller Frauen seien eben «separate but equal».

Ich erwähne Sklaverei und Segregation und das Urteil des Obersten Gerichts der USA zu «Plessey vs. Ferguson» von 1896 nicht aus Zufall und auch nicht mit der Absicht zu provozieren. Die Parallelen drängen sich einfach auf. Historiker*innen, die sich mit dem Kampf um Menschenrechte, mit dem Abolitionismus und der Frauenbefreiung befassen, wissen, dass es im 18. und 19. Jahrhundert zahlreiche Überschneidungen, Berührungspunkte und Solidaritätsbekundungen zwischen diesen sozialen Bewegungen gegeben hat. Zu erinnern ist etwa an die Quäkerin, Predigerin und Theologin Lucrecia Mott (1793–1880), welche mit der berühmten «Declaration of Rights and Sentiments» in Seneca Falls (Bundesstaat New York) die Verbindungen zwischen Anti-Sklaverei- und Frauenbewegung herstellte, just in jenem Jahr 1848, als der Schweizer Bundesstaat gegründet wurde.

In beiden Fällen, beim Rassismus und beim Sexismus, versuchten weisse Männer v.a. im 18. und 19. Jahrhundert und noch bis in 20. Jahrhundert hinein, die Unterdrückung, Ausbeutung, Diskriminierung und Entrechtung von jeweils mindestens der Hälfte der Menschheit sogenannt «wissenschaftlich» zu rechtfertigen. Noch 1957 befand es der Bundesrat für notwendig, auf die berüchtigte Schrift des Arztes Paul Julius Möbius Über den physiologischen Schwachsinn des Weibes (1901) einzugehen, und noch Ende der 1980er-Jahre hiess es aus CVP-Kreisen an die Adresse der Schwarzen Bevölkerungsmehrheit in Südafrika, Demokratie sei eine «Maximalforderung» und die Schwarzen möchten doch bitte Geduld haben.

Ich habe an anderer Stelle schon die Frage aufgeworfen, mit was für Gefühlen man in der Schweiz auf 1971, in Ausserrhoden auf 1989 und in Innerrhoden auf 1990/91 zurückblicken soll? Mit Scham? Peinlich berührt? Mit Wut? Mit Hühnerhaut? Ich habe vorgeschlagen: mit historischer Neugier, mit Leidenschaft, mit internationaler Perspektive und mit mutigen Fragestellungen. Zum Beispiel dieser: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der langen Verweigerung eines Menschenrechts durch die Schweizer (und Appenzeller) Männer und der Schweizer Unterstützung des Apartheidregimes in Südafrika? Jenes Regimes also, in dem die weissen Buren, wie die Innerrhoder Männer, von aussen gezwungen werden mussten, den Nichtweissen bzw. den Frauen endlich Menschenrechte zuzugestehen. Es ist eine schöne Ironie oder Pointe der Geschichte des späten 20. Jahrhunderts, dass die erste Innerrhoder Landsgemeinde mit Frauen nur gerade wenige Wochen nach jener Erklärung stattfand, in welcher der südafrikanische Präsident Frederik Willem de Klerk vor dem Parlament in Kapstadt die Abschaffung der letzten noch geltenden Apartheid-Gesetze ankündigte.

Ich habe mir lange überlegt, mit welchem Verb ich den folgenden und zweitletzten Abschnitt meines offenen Briefes einleiten soll: Ich verlange? Ich bitte? Ich erwarte? Da ich weder Mitglied des Grossen Rates noch Innerrhoder Bürger, sondern nur Bürger von Hundwil AR und darum wohl staatsrechtlich nicht befugt bin, politische Forderungen zu stellen, habe ich mich für einen Wunsch entschieden: Ich wünsche mir dringend, dass die Innerrhoder Standeskommission anlässlich des kommenden 28. April 2021 eine Erklärung abgibt, welche zur Tatsache, dass den Frauen des Halbkantons jahrzehntelang ein Menschenrecht verweigert wurde, Stellung bezieht. Teil dieser Stellungnahme muss meiner Meinung nach unbedingt eine Ehrenerklärung für die wegen ihrem Gang ans Bundesgericht in Appenzell massiv angefeindete Beschwerdeführerin Theresia Rohner und ihre St.Galler Anwältin Hannelore Fuchs (10. Januar 1939 – 25. April 2020) sein.

Stellungnahmen zu vergangenem Unrecht zu formulieren, ist keine einfache Sache, ob es nun um Sklaverei, Apartheid, Genozid, Flüchtlingsretter, administrative Massnahmen oder Verdingkinder geht. Soll sich die heutige Standeskommission für etwas entschuldigen, das vor ihrer Zeit geschehen ist? Darf sie ihre Vorgängerregierung und die politischen Institutionen von damals ins Unrecht setzen? Muss sie ihrem Bedauern über Innerrhoder Bürger*innen Ausdruck verleihen, welche eine Frau verunglimpften, die sich mutig für ein Menschenrecht einsetzte?

Ich vertraue darauf, dass die Standeskommission die richtigen Worte finden wird und grüsse Dich herzlich.

Hans Fässler

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