Im Rahmen der von Roland Scotti initiierten Gruppenausstellung APP’N’CELL NOW werde ich am 27.11.2020 anlässlich des 30jährigen Jubiläums des Appenzeller Frauenstimmrechts am Schlot der Ziegelhütte ein Zeichen setzen – ein Rauchzeichen.
So hatte ich die Aktion im Newsletter an meine Freund*innen angekündigt. Im Tagblatt vom 14. November ergänzte Christina Genova vorausschauend:
Bühler wird am Jahrestag aus dem Schornstein der ehemaligen Ziegelei rosafarbenen Rauch aufsteigen lassen und damit verkünden: «Habemus Frauenstimmrecht», nicht nur als Referenz an die Papstwahl, sondern auch an die Tradition des «Räuchle» in Appenzell Innerrhoden.
Ja, für einmal werden nicht Haus und Stall «gräuchlet», sondern das ganze Dorf. Weil vor 30 Jahren die Appenzeller Frauen auch auf kantonaler Ebene die Stimm- und Wahlberechtigung erhielten und dies 2020 nicht gefeiert wurde. Schämt Mann sich? Oder ist bereits alles vergessen? Verdrängt? Erledigt?
Es drängten sich Fragen auf, die ich zu beantworten suchte. Zuerst habe ich mich in der Bibliothek Wyborada, der perfekten Fundgrube für Gesellschaftsthemen mit Fokus Frau*, verschanzt und danach mit diversen Personen telefoniert. Auch hier sondierte ich zuerst in die Breite, grenzte dann das Themenfeld ein, bohrte in die Tiefe. Meine Arbeitsweise basiert auf Recherchen und der Auseinandersetzung mit dem lokalhistorischen Hintergrund ebenso wie auf dem Erforschen von Worten und ihren Bedeutungen und Assoziationen. Schrift und Sprache sind denn auch meine bevorzugten Arbeitsmittel, mit der sich die Idee materialisiert. Der Rauch steht hier als Chiffre wie ein Buchstabe, ist eine einfache Form der Fernübermittlung. Die Kunstaktion «Räuchle» ist ein Rauchzeichen an die Gesellschaft.
Die Journalistin Monica Dörig war beim «Räuchle» dabei und beschreibt die Aktion so:
Dass das Thema Frauenstimmrecht «noch nicht «gegessen ist», zeigte der Aufmarsch von fünfzig Frauen, ein paar Männern und Kindern am Freitag kurz nach Mittag bei der Ziegelhütte in Appenzell – exakt zu der Zeit als vor dreissig Jahren in Lausanne das Urteil verkündet wurde, Innerrhoden müsse seine Verfassung ändern. Es herrschte eine leicht aufgekratzte Stimmung im raureifüberzogenen Schatten des Gebäudes. Anekdoten flogen hin und her, Gelächter, «weisch no?». Jemand zeigte alte Fotos herum, auf denen die Männer und Frauen der politischen Gruppierungen am Wirtshaustisch Schlachtpläne entwarfen, im Zug nach Lausanne sassen und auf der herrschaftlichen Treppe vor Bundesgericht posierten.
Das Ereignis wurde gefilmt – von zwei Standorten aus – und anschliessend das Material vor Ort zusammengeschnitten und online gestellt. Der Atem des Filmers verrät die sportliche Leistung zum Standortwechsel, und der Applaus am Ende lässt die Menge der Anwesenden erahnen.
Übrigens scheint das Thema in der Tat noch nicht von allen «gegessen». Im Vorfeld der Aktion habe ich mit Theresia Rohner telefoniert, die sich damals für die Sache exponiert hatte, bedroht wurde und später das Appenzellerland verliess. Beiläufig erwähnte sie am besagten Telefongespräch, dass sie als Gastrednerin zur Landsgemeinde 2020 eingeladen gewesen wäre, worauf sie tatsächlich erneut eine anonyme Drohung erhielt. Sie sei dann froh gewesen, dass die Landsgemeinde wegen Corona gar nicht stattgefunden habe.
Damit diese Aussage eingeordnet werden kann, muss ich ein bisschen ausholen. Aktuell, am 7. Februar 2021, erinnern wir uns: Die Schweiz hatte ihren Bürgerinnen 1971, das Stimm- und Wahlrecht gegeben – als einer der letzten Staaten in Europa. Weiter bekannt mag sein, dass die Ausserrhoder Männer an der Landsgemeinde 1989 zustimmten, den Frauen auch auf kantonaler Ebene alle politischen Rechte zu gewähren. Möglicherweise weniger bekannt ist diese Geschichte:
Die Innerrhoder Männer lehnten es an der Landsgemeinde 1990 zum dritten Mal ab, ihren Frauen und Töchtern die vollen Bürgerrechte zuzugestehen. Eine von der Opposition GfI (Gruppe für Innerrhoden) vorgeschlagene ausserordentliche Landsgemeinde, um über die Frage nochmals zu befinden, wurde von der Kantonsregierung nicht gewährt, worauf Theresia Rohner, trotz Anfeindungen und Drohungen, unterstützt von der St.Galler Anwältin Hannelore Fuchs, den Kanton am Bundesgericht verklagte. Zwei Gruppen von Männern und Frauen verliehen der Klage mit einer Petition Nachdruck. Das Bundesgericht zwang Appenzell Innerrhoden am 27. November 1990, seine Kantonsverfassung zu ändern. Seither sind die Innerrhoderinnen mitgemeint bei den «Mitlandleuten».
Es geht also. So ist denn auch meine zweite (oder erste) Arbeit am Giebel der Ziegelhütte mit «Räuchle» verbandelt. In Pink steht dort geschrieben: I ha en Tromm. Die Aussage in Appenzeller Dialekt verweist nicht nur auf den amerikanischen Menschenrechtsaktivisten Martin Luther King, sondern eben auch auf die Frauen* und Männer*, die seit Jahrzehnten für das Frauenstimmrecht gekämpft haben.
Roland Scotti, Direktor der Kunsthalle Ziegelhütte und Initiator von «App’n’cell now», träumt übrigens noch ganz was anderes. Im Zug der Ausstellung hatte er sein Haus kurzerhand zu «Kunsthalle Appenzell» umbenannt, um auf das Fehlen eines öffentlichen Hauses für zeitgenössische Kunst hinzuweisen. Hoffentlich wird das Haus für die hiesigen Künstler*innen eine rege genutzte Plattform – und bleibt nicht nur ein Traum!
Ein Sonderregal mit Büchern zum Frauenstimmrecht ist in der Bibliothek Wyborada in St.Gallen zu besichtigen und zu benutzen (Mi-Fr 13:30-18 Uhr, Sa 13-16 Uhr).
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(Bilder: Claude Bühler)
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