Sein Traum war es, Musiker zu werden. Oder auch Fotoreporter. Schon mit 19 Jahren spielte er Schlagzeug in einer Jazzband. Doch aus seinem Traum wurde nichts. Auf ihn wartete vielmehr ein Alptraum. 1963 schlugen die Behörden zu. Sie wiesen ihn in die Arbeitserziehungsanstalt Kalchrain im Thurgau ein.
Thomas A., geboren 1944, hatte ihnen etwelche Probleme bereitet. Weil er nicht nach ihrer Pfeife tanzte. Im Protokoll des St.Galler Regierungsrats vom 2. April 1963 ist nachzulesen, was los war. Die Stadt Rapperswil hatte den Jugendlichen im Auge, weil er «arbeitsscheu» und «liederlich» war. Das heisst übersetzt, er wollte nicht den Handwerksberuf erlernen, in den ihn die Bürokraten stecken wollten.
Weil Thomas ein Waise war, hatten die Ämter bei seiner Berufswahl ein Wörtchen mitzureden. So fanden sie, er müsse nach der obligatorischen Schule in einer Buchdruckerei arbeiten. Die Drohung, ihn sonst zu versorgen, sollte dem nachhelfen. Doch Thomas‘ Freiheitsdrang war grösser. Nach zwei Tagen kehrte er dem Job den Rücken und blieb zuhause.
Entsorgt, wer nicht ins Schema passte
Im Juli 1960 sah er sich in der Erziehungsanstalt Platanenhof wieder. Das Waisenamt hatte ihn eingewiesen. Er blieb dreiviertel Jahre dort, bis ihn eine Optiker-Lehrstelle in St.Gallen rauslockte. Bald schwänzte er aber Job und Gewerbeschule erneut. Die Firma löste den Lehrvertrag auf. Zur Rede gestellt, räumte er ein, er habe den Vertrag nur unterzeichnet, um dem Platanenhof zu entrinnen. Es sei dort für ihn unerträglich geworden. Und erneut insistierte er, er interessiere sich nur für ein Musikstudium.
1963 war es dann so weit: Die Behörden fuhren das gröbste Geschütz auf, das sie hatten: Zwangsversorgung. Thomas A. kam nach Kalchrain. Und zwar aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 1872, das es möglich machte, Menschen die Freiheit zu nehmen. Auch ohne dass sie jemals eine Straftat begangen hätten. Administrative Einweisung nennt man das.
Im Kanton St.Gallen wurden zwischen 1872 und 1971 Tausende von Menschen in Anstalten, Heimen und Gefängnissen «versorgt». Das ergab eine Studie von Sybille Knecht im Auftrag des Staatsarchivs St.Gallen. Besser müsste man wohl sagen: entsorgt statt versorgt. Denn mit dem Mittel des administrativen Freiheitsentzugs suchten sich die Gemeinden aller möglichen «Problemfälle» zu entledigen. Darunter viele Menschen, die gar keine Probleme bereitet hätten, wenn man sie so akzeptiert hätte, wie sie eben waren. Wie Thomas A., der Jazzer werden wollte. Und nichts anderes.
«Das war die Hölle»
Doch wer nicht der sozialen Norm entsprach und partout keine «rechte Arbeit» verrichten wollte, erhielt bald einmal das Etikett «liederlich» (bei Frauen) und «arbeitsscheu» (bei Männern) aufgedrückt. Ein Zwangsaufenthalt in Kalchrain oder auch in der St.Galler Anstalt Bitzi in Mosnang bewirkte in der Regel das Gegenteil: Schock und Trauma fürs Leben statt Hilfe und Integration in die Gesellschaft. Einer, der als Jugendlicher sowohl Kalchrain als auch die Bitzi überlebt hat, meint heute rückblickend: «Das war die Hölle auf Erden. Wir wurden geschlagen und mussten Zwangsarbeit leisten.»
Knechts Studie stösst die Tür zu St.Gallens wohl düsterster Vergangenheit auf. Viele Schicksale warten noch darauf, erforscht und publik zu werden. Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Derzeit sucht der Bund nach einer Lösung zur Entschädigung der Opfer. Hängig ist auch eine Volksinitiative von Guido Fluri, die einen Fonds von 500 Millionen Franken verlangt. «Täter» waren aber primär die Gemeinden und Kantone. Niemand hat sie bis heute für ihre Verfehlungen belangt.
Zwangsversorgungen. Administrative Anstaltseinweisungen im Kanton St.Gallen 1872-1971. Bericht von Sybille Knecht. Bezug durch das Staatsarchiv St.Gallen, siehe auch www.sg.ch
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