Die Kulturförderung in der Stadt und der Region St.Gallen bekommt ein neues Fundament: Am 1. Juni nimmt die Regionale Förderorganisation (RFO) «Kultur St.Gallen Plus» ihre Arbeit auf; Gründungsversammlung ist am 24. Mai. Ihr gehören neben der Stadt St.Gallen die Gemeinden Gossau, Flawil, Rorschach, Goldach, Rorschacherberg, Gaiserwald, Degersheim, Mörschwil, Steinach, Waldkirch, Eggersriet, Andwil, Tübach, Häggenschwil, Muolen und Berg an. Wittenbach hat signalisiert, 2024 hinzuzustossen.
Die Gemeinden Thal, Rheineck und Untereggen haben sich gegen einen Beitritt entschieden – und sind nun neben Jonschwil, Neiderbürgen und Lütisburg als einzige im ganzen Kanton keiner der sechs RFOs (nebst Kultur St.Gallen Plus sind dies Südkultur, Rheintaler Kulturstiftung, Kultur Toggenburg, Thurkultur und Kultur Zürichsee-Linth) angeschlossen.
Ein gemeinsamer Fördertopf
Förderbeiträge unter 10‘000 Franken für kulturelle Anlässe von regionaler Bedeutung werden künftig nicht mehr von der jeweiligen Gemeinde und vom Kanton, sondern direkt durch die RFO gesprochen. Zu diesem Zweck bezahlen die Gemeinden von «Kultur St.Gallen Plus» jährlich einen mit dem Kanton festgelegten Pro-Kopf-Beitrag von Fr. 1.25 in den Fördertopf ein. Der Kanton steuert – wie auch bei den anderen RFOs – dieselbe Summe bei. Ausserdem zahlt er zusätzlich einen «Hauptstadt-Ausgleich» von 75 Rappen pro Einwohner:in ein. Damit fliesst seitens des Kantons ungefähr gleich viel Geld in diese Region wie bisher. Insgesamt beträgt das Fördervolumen für «Kultur St.Gallen Plus» rund 460‘000 Franken.
Beiträge bis 5000 Franken kann die Geschäftsführung, also die Dienststelle Kulturförderung der Stadt St.Gallen, in eigener Kompetenz sprechen, Beiträge zwischen 5000 und 10‘000 Franken behandelt die Kommission für Kulturförderung der Stadt St.Gallen und gibt zuhanden des neunköpfigen Vorstands eine Empfehlung ab. Bei Förderbeiträgen ab 10‘000 Franken ist weiterhin subsidiär der Kanton beziehungsweise der kantonale Lotteriefonds zuständig.
Ein Bekenntnis zur Kultur
Der Kanton begrüsst es, dass mit «Kultur St.Gallen Plus» nun auch der letzte weisse RFO-Fleck im Kanton – bis auf die sechs erwähnten weissen Punkte – verschwindet. Nicht, weil er einen Teil seiner Förderaufgaben an die RFOs delegieren kann, sondern in erster Linie, weil er sich davon verspricht, die Kultur in den Regionen zu stärken und dadurch auch deren Ausstrahlungskraft zu steigern. «Viele Gemeinden werden durch die Zusammenarbeit in den RFOs kulturfreundlicher», sagt Ursula Badrutt, Leiterin der kantonalen Kulturförderung. So verpflichtet sich jede Gemeinde durch den Beitritt zu einer RFO, eine bestimmte Summe in Kultur zu investieren. Das war bisher längst nicht überall der Fall.
Diesen Vorteil betont auch Ann Katrin Cooper, Präsidentin der IG Kultur Ost: «Es ist wichtig, dass sich auch kleinere Gemeinden zur Aufgabe bekennen, in die Kultur zu investieren. Dieses Bekenntnis ist der grösste Benefit, auch wenn man über die Höhe der Beiträge noch diskutieren könnte.» Dass das Kulturschaffen durch RFOs tatsächlich gestärkt werden kann, zeigte sich beispielsweise im Rheintal. Seit Gründung der Rheintaler Kulturstiftung 2008 haben die angeschlossenen Gemeinden ihren Pro-Kopf-Beitrag von einem Franken auf 3.50 Franken erhöht. Der Kanton hat diese Erhöhung automatisch mitgemacht, auch als Anreiz für die anderen RFOs. Allerdings ist dieser Erhöhungsmechanismus aufgrund der beschränkten Kulturgelder endlich.
Stadt-Land-Gefälle als Herausforderung
Die Stadt St.Gallen macht allerdings keinen Hehl daraus, dass sie die RFO «Kultur St.Gallen Plus» in dieser Form eigentlich nicht wollte. Dies vor allem wegen des Ungleichgewichts in kulturellen Belangen zwischen der Hauptstadt und den umliegenden Gemeinden. So heisst es in der Vorlage an das Stadtparlament, die dieses an seiner Sitzung vom 10. Januar angenommen hat, obwohl die Fraktionen praktisch ausnahmslos den fehlenden Mehrwert für das Kulturschaffen in St.Gallen beklagten: «Den Vorschlag der Stadt, dass der Kanton eine einzelne Hauptstadtregion sowie eine Fürstenland-Bodenseeregion erstellen und dennoch die Kriterien aus dem Kulturförderungsgesetz erfüllen könnte, hat der Kanton ausgeschlossen.»
Ursula Badrutt relativiert: Eine RFO nur mit den umliegenden Gemeinden und ohne Stadt sei tatsächlich zur Diskussion gestanden. Aus Kulturfördersicht wäre dies eine valable Möglichkeit gewesen, aus politischer Sicht weniger. «Eine RFO nur für die Stadt St.Gallen ins Leben zu rufen, macht für uns aber keinen Sinn. Der Austausch ist engmaschig, die Zusammenarbeit läuft in der Kulturförderung einwandfrei.»
Im Sinne der Vision 2030 des St.Galler Stadtrats, in welcher Kooperation mit den Gemeinden in der Region als ein Handlungsfeld definiert ist, signalisierte die Stadt Offenheit gegenüber dem nun eingeschlagenen Weg, als «Zeichen für echte Zusammenarbeit», wie es Stadtpräsidentin Maria Pappa in der Parlamentsdebatte ausdrückte.
Angehängt bei der Regio
So positiv die Gründung einer RFO in der Region St.Gallen auch sein mag, zu verschiedenen Punkten von «Kultur St.Gallen Plus» gibt es Fragezeichen, ja Bedenken. Angefangen bei strukturellen Dingen: Der noch zu gründende Verein wird als Sektion Kultur der Regio Appenzell AR-St.Gallen-Bodensee angeschlossen. Dies ist insofern interessant, als die Regio bis anhin mit Kultur so viel am Hut hatte wie die Kulturförderung mit Strassenbau: ziemlich gar nichts.
Doch in den vergangenen Jahren war die Regio bei verschiedenen Projekten, die die ganze Region betreffen – etwa die Agglomerationsprogramme –, als Brückenbauerin zwischen den Gemeinden involviert. Insofern kann man sagen, dass es Sinn gemacht hat, sie beim Aufbau der RFO beizuziehen. Dass «Kultur St.Gallen Plus» jedoch nicht als eigenständiger Verein aufgestellt, sondern der Regio angehängt wurde, habe insbesondere damit zu tun, dass das Vertrauen der umliegenden Gemeinden durch Zusammenarbeit in und mit der Regio in früheren Projekten bereits gegeben war, sagt Ursula Badrutt. Sie zeigt sich zuversichtlich. Auch die anderen RFO-Trägerschaften seien Regionenorganisationen untergeordnet und es funktioniere recht gut.
Da der Verein in die Strukturen der Regio integriert ist, gab es anfangs die Idee, die Regio auch mit der Geschäftsführung zu betrauen. Die Stadt St.Gallen hat sich jedoch ausbedungen, diese selbst zu übernehmen und bei der Dienststelle Kulturförderung anzugliedern. «Zum einen hätten wir das Netzwerk und die Übersicht über viele Gesuche und Projekte in der Stadt verloren. Und die städtischen Kulturschaffenden hätten je nach Projekt verschiedene Ansprechpartner», sagt Barbara Affolter, Co-Leiterin der Dienststelle Kulturförderung. «Zum anderen hätte die Regio die entsprechenden Kompetenzen erst aufbauen müssen. Die Kulturförderung der Stadt hingegen verfügt bereits über das Know-how. Für alle Beteiligten war klar, dass dies der effizienteste und zielführendste Weg ist.»
Qualität und Quantität der Gesuche als Fragezeichen
Allerdings gibt es im Vergleich zur bisherigen Praxis doch ein paar Unterschiede – und Unsicherheiten. Klar ist, dass durch den Zusammenschluss zur RFO künftig mehr und andere Gesuche bei der Dienststelle Kulturförderung eingehen werden. In welcher Quantität und in welcher Qualität wird sich erst noch weisen. «Wir starten diesbezüglich im Blindflug und werden dazulernen», sagt Affolter.
Ein zentraler Teil der Vorstandsarbeit im ersten Jahr bestehe darin, aufgrund der Gesuche das Profil und die spezifische Förderung zu schärfen im Sinn der gesamten Kulturförderung. Der Kanton entschädigt den Mehraufwand für die Geschäftsstelle mit 20‘000 Franken jährlich. Sollte das nicht reichen, kommen weitere Beiträge aus dem Kulturfördertopf, was allerdings eine Zweckentfremdung der Gelder wäre. Sie würden nicht ins Kulturschaffen fliessen, sondern in die Verwaltung.
Was gilt als kultureller Anlass? Und wo fängt die regionale Ausstrahlung an?
Bei der Abwägung, ob ein kultureller Anlass überhaupt förderwürdig ist oder nicht, sind insbesondere zwei Fragen zentral. Erstens: Was gilt als «kultureller Anlass»? Verstehen Stadt und Land darunter dasselbe? Fällt beispielsweise ein Fasnachtsfest auch darunter? Und zweitens: Wie ist ein lokaler Anlass von einem mit «regionaler Ausstrahlung» abzugrenzen? Trifft letzteres etwa auf das 100-Jahr-Jubiläum der Musikgesellschaft Muolen im Juni zu oder nicht?
In der Stadt St.Gallen sei es naheliegend, dass viele Anlässe regional ausstrahlten, sagt Affolter. Denn in der Regel zögen diese auch viele Besucher:innen aus der ganzen Region an. Andererseits strahle ein Anlass in der Region aufgrund der Kleinräumigkeit schneller über seine Gemeinde hinaus. Jedes einzelne Gesuch werde von der Geschäftsstelle beziehungsweise vom Vorstand diesbezüglich gut abgewogen werden.
In der Vernehmlassungsantwort der anderen Gemeinden habe man die Bedenken gespürt, dass die Dienststelle Kulturförderung bei der Beantwortung dieser Fragen zu «streng» sein werde, sagt Affolter. «Wir halten uns an die Richtlinien, die auf dem Förderleitfaden des Kantons basieren – wie wir das bei Anlässen in der Stadt St.Gallen in der Regel schon bisher gemacht haben.» Dass die Dienststelle Kulturförderung auch bei Anwendung dieser Richtlinien Anlässe nicht immer aufgrund von rein objektiven Kriterien bewerten können wird, sondern auch die spezifischen Gegebenheiten in den Gemeinden berücksichtigen muss, versteht sich von selbst. Den Ermessensspielraum, den man habe, wolle man im Sinne der Veranstalter:innen und Künstler:innen ausnutzen, sagt Affolter. «Unser Ziel ist es, viel Kultur zu ermöglichen – überall.»
Kriterien für Förderbeiträge nicht aufweichen
Das dürfte durchaus eine Gratwanderung werden. Denn letztlich sollen für alle Projekte, unabhängig von ihrem Standort, dieselben Kriterien gelten. Diese für die umliegenden Gemeinden aufzuweichen, nur um dort Projekte zu ermöglichen, käme einer Diskriminierung der professionellen Kulturschaffenden gleich. Ann Katrin Cooper befürchtet deshalb, dass es auf dem Land zu Frustrationen kommen könnte.
Und sie kritisiert, dass man diese Sorge vor dem Stadt-Land-Gefälle nicht früher aufgenommen habe. Wie nachhaltig das Bekenntnis der Gemeinden zur Kultur sei, hänge eben auch davon ab, wie gut es gelinge, das Stadt-Land-Gefälle aufzufangen. «Andernfalls kocht plötzlich wieder jeder in seinem eigenen kleinen Töpfchen», sagt die Präsidentin der IG Kultur Ost. «Es hätte einen Workshop gebraucht, um sich genau mit diesen Fragen auseinanderzusetzen: Was wollen wir überhaupt fördern, was soll darin Platz haben und was auf keinen Fall, und wer hat welche Aufgabe?» Dies hätte «einen gesünderen Start» ermöglicht – und allenfalls auch die drei noch fehlenden Gemeinden zum Beitritt bewegt.
Wo sind die Appenzeller Gemeinden?
Apropos fehlende Gemeinden: Wenn «Kultur St.Gallen Plus» schon der Regio angeschlossen ist, die in ihrem Namen den Zusatz «Appenzell AR» trägt, warum sind dann die direkt an St.Gallen angrenzenden Gemeinden wie Herisau und Teufen, aber auch Trogen nicht ebenfalls dabei? Oder anders gefragt: Warum orientiert man sich stur an der Kantonsgrenze und nicht an der gelebten Realität, wenn es schon die Prämisse war, dass die Stadt St.Gallen als kultureller Publikumsmagnet weit über die Kantonsgrenzen hinaus dabei sein muss? Schliesslich zeigt die RFO Thurkultur, der insgesamt 23 Gemeinden aus den Regionen Wil-Fürstenland, Untertoggenburg und Hinterthurgau angehören, dass eine kantonsübergreifende Kulturförderung durchaus funktionieren kann.
Das Ziel – und die statutarische Möglichkeit –, die genannten Gemeinden zu einem späteren Zeitpunkt ins Boot zu holen, bestehe durchaus, sagt Ursula Badrutt. Allerdings sei der Aufbau von «Kultur St.Gallen Plus» allein mit den betreffenden St.Galler Gemeinden schon komplex genug gewesen, deshalb habe man darauf verzichtet, diesen Prozess noch schwieriger zu gestalten. Die IG Kultur Ost, die ebenfalls kantonsübergreifend wirkt, würde die Aufnahme der Ausserrhoder Gemeinden ebenfalls begrüssen, sagt Cooper: «Aus unserer Sicht wäre dieser Schritt absolut sinnvoll.»
Kantonale Kulturförderung feht anfangs im Vorstand
Was auch auffällt: Im Vorstand von «Kultur St.Gallen Plus» ist die kantonale Kulturförderung nicht vertreten, dafür – zumindest während der Aufbauphase – mit Tanja Scartazzini die Leiterin des Amts für Kultur. So wichtig eine Chef:innenvertretung nach aussen auch sein mag, ist das insofern irritierend, als vor allem die Mitarbeiterinnen der Kulturförderung, die dem Amt für Kultur unterstellt ist, über das entsprechende Fachwissen verfügen und am nächsten dran sind an den Kulturschaffenden. Ohne Einsitz im Vorstand werden sie nur noch indirekt via die Amtsleiterin über die eingegangenen Gesuche beziehungsweise die jeweiligen Entscheide der Kulturkommission informiert.
Der Vorstand von «Kultur St.Gallen Plus» besteht gemäss Statuten aus mindestens sieben Personen. Er setzt sich paritätisch zusammen aus maximal vier Exekutivmitgliedern der angeschlossenen Gemeinden und aus maximal vier Personen aus dem Bereich des professionellen Kulturschaffens oder der professionellen Kulturförderung, davon fester Sitz je eines Vertreters oder einer Vertreterin der Kulturämter der beteiligten Kantone. Zudem hat die Geschäftsstelle einen Sitz, allerdings nur mit beratender Stimme.
An der Gründungsversammlung stellen sich folgende Personen zur Wahl: Seitens der Exekutivmitglieder Toni Thoma (Gemeindepräsident Andwil) als Präsident, Maria Pappa (Stadtpräsidentin St.Gallen), Reto Kaelli (Stadtrat Rorschach) und Raffael Gemperle (Gemeindepräsident Häggenschwil) sowie seitens der Kulturschaffenden beziehungsweise der Kulturförderung Marc Jenny (Musiker, IG Kultur Ost) als Vizepräsident, Elisabeth Nembrini (Künstlerin), Laura Vogt (Schriftstellerin) und Tanja Scartazzini, Leiterin des kantonalen Amts für Kultur. Als Vertreterin der Geschäftsstelle von «Kultur St.Gallen Plus» ist Barbara Affolter, Co-Leiterin der Dienststelle Kulturförderung der Stadt St.Gallen, zur Wahl vorgeschlagen.
Zu den Gründen für die Nichtberücksichtigung kann sich Ursula Badrutt, die Leiterin der kantonalen Kulturförderung, nicht äussern. Sie sagt nur: «Mir ist es ein grosses Anliegen, dass auch die Kulturförderung im Vorstand vertreten ist.» Es sei nun vorgesehen, dies im kommenden Jahr nachzuholen. Die Kulturförderung werde künftig auch in allen anderen RFOs vertreten sein. Nur: Die Zahl der Vorstandsmitglieder ist bei «Kultur St.Gallen Plus» gemäss Statuten auf maximal neun begrenzt. Das heisst, dass an der Hauptversammlung im nächsten Jahr jemand seinen Sitz wieder abgeben müsste. Warum das sinnvoller sein soll als das Gremium von Anfang an mit einer Vertretung der kantonalen Kulturförderung zu besetzen, erschliesst sich jedenfalls nicht.
Doch lassen wir es vorerst dabei bewenden, dass «Kultur St.Gallen Plus» wirklich ein Plus für die Kultur in und um St.Gallen sein kann. Auch deshalb, weil im Vorstand drei professionelle Kulturschaffende sitzen, die, gemeinsam mit der Kulturkommission, im Sinne der Kultur entscheiden werden und das aufgrund ihres Fachwissens auch können. Und vielleicht ist es auch eine Chance, dass sich Gemeindepräsidenten wie SVP-Mann Toni Thoma, der den Vereinsvorsitz hat und dessen Partei eher die Totengräberin der Kultur ist als deren Förderin, vertieft mit solchen Themen auseinandersetzen wollen. Die Beschäftigung mit Kultur hat noch niemandem geschadet.
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