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Getrennte Väter: Alles beim alten?

Seit zwei Jahren ist das neue Scheidungsrecht in Kraft. Es erhebt das gemeinsame Sorgerecht zur Norm – warum in der Realität dennoch weiterhin häufiger die Mütter die Kinder betreuen und was das mit den Finanzen zu tun hat, erklärt Michael Walther im Gespräch mit Ivo Knill, Redaktor der «Männerzeitung».
Von  Gastbeitrag

Wie nach der Trennung die Kinderbetreuung aufgeteilt wird, ist im Wandel. Entscheidend dafür verantwortlich ist das Scheidungsrecht. Das aktuelle und aktualisierte Scheidungsrecht wurde 2012 beschlossen und trat am 1. Juli 2013 in Kraft. Es schreibt erstmals fest, dass das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung weitergeführt wird, und zwar im Grundsatz auch für unverheiratete Paare. Eine Ausnahme – das alleinige Sorgerecht eines Elternteils – wird nur noch gemacht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Dieses besitzt beim Entscheid ein Mitspracherecht. Das gemeinsame Sorgerecht ist jedoch nicht gleichbedeutend mit geteilter Obhut.

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Ivo Knill: «Nur die alternierende Obhut erlaubt es beiden Eltern, berufstätig zu bleiben und eine Alltagsbeziehung zum Kind fortzuführen.»

Für Ivo Knill, «Männerzeitung»-Redaktor und Vizepräsident des Dachverbands männer.ch, führen nicht nur die tieferen Frauenlöhne dazu, dass die Männer die Kinder weniger betreuen. Sondern auch Entscheide, wie man eine Ausbildung verwertet. Oder die Schaffung von Tagesstrukturen, bei denen die Schweiz noch immer ein Entwicklungsland ist.

Doch der Reihe nach, Punkt für Punkt.

Gemeinsames Sorgerecht ist nicht geteilte Obhut

«Kaum ein Journalist kennt den Unterschied zwischen dem gemeinsamen Sorgerecht und dem Unterhaltsrecht», sagt Ivo Knill.  Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass beide Elternteile – auch der Vater – nach der Trennung bei zentralen, das Kind betreffenden Fragen mitbestimmen können: beispielsweise ob es ins Ausland ausreisen darf, welche Schulen es besucht – oder bei medizinischen Massnahmen.

Wer das Kind betreut und für seinen finanziellen Unterhalt aufkommt, das regelt hingegen das Unterhaltsrecht. Es wurde am 17. März 2015 beschlossen. In zwei, drei Jahren wird es in Kraft treten. Es bestimmt, wer für das Kind zahlt – und spricht die Obhut grundsätzlich einem Elternteil zu. Und das ist auch nach dem neuen Gesetz weiterhin die Mutter – während der Vater für den Kindesunterhalt aufkommt.

Es ist also eine konservative, das alte Rollenbild zementierende Regelung, gegen die die Männer-, Väter- und Alleinerziehendenorganisationen das Referendum ergriffen hätten. Verzichtet haben sie allein deshalb, weil die Revision ausdrücklich erlaubt, dass auf Antrag eines Elternteils die alternierende Obhut geprüft wird. Damit können Väter neu beantragen, auch nach der Scheidung die Kinder im Alltag zu betreuen.

Statt Alimente: Betreuungszahlungen

Alimente im heutigen Sinn wird es mit dem neuen Unterhaltsgesetz nicht mehr geben. Hingegen erhält der Elternteil, der die Obhut hat, einen sogenannten Betreuungsunterhalt. Neu gibt es aber auch einen Betreuungsunterhalt für die Frau – oder für den betreuenden Elternteil. Er also wird für seinen Betreuungsaufwand entschädigt.

Dass kein Geld fliesst, wäre – weiterhin – nur unter der Voraussetzung denkbar, dass sich beide einig sind und beide beim Erwerb und bei der Betreuung fifty-fifty machen: Das heisst, beide kommen für ihren eigenen Unterhalt auf. Beide betreuen die Kinder gleich viel. Und beide bezahlen (damit auch) gleich viel an deren Unterhalt.

Unklarheit bei Unterhaltszahlungen

Bisher zahlten die Männer so viel, wie sie konnten. Neu unterschieden wird zwischen dem, was der Vater zu bezahlen vermag – dem zumutbaren Unterhalt –, und dem, was die Kinder wirklich für den Unterhalt brauchen – dem gebührenden Unterhalt.

Übersteigt der gebührende Unterhalt den zumutbaren, wird der Mann bevorschusst. Damit wird er rückzahlpflichtig. Egal ob er zu Vermögen kommt, nach einer Arbeitslosigkeit einen Job findet, ob er erbt, nach einem Burnout wieder arbeiten kann oder nach der Pensionierung eine gute Rente geniesst: seine Rückzahlpflicht gilt für die Beträge, die (maximal) in den davor vergangenen fünf Jahren aufgelaufen sind.

Wie die Betreuungs- beziehungsweise Unterhaltszahlungen neu berechnet werden, ist noch völlig unklar. «Richtet sich die Bemessungsgrundlage nach den Kosten einer Tagesmutter – 50 Franken im Tag? Oder danach, wenn man jemanden anstellen würde – 4500 Franken monatlich? Oder machts den Lohnausfall des betreuenden Elternteils aus? Das muss die Praxis ergeben», sagt Ivo Knill.

Situation der unverheirateten Männer

Für unverheiratete Männer jedenfalls stellt die neue Regelung eine Verschärfung dar. Sie mussten der Mutter nach bisherigem Recht keine Alimente zahlen. Nun müssen sie sie in Form des Betreuungsunterhalt entschädigen.

familie1Alternierende Obhut: Eine notwendige Ergänzung

Gegen diese erweiterte Unterhaltspflicht für die unverheirateten Eltern (Männer und Frauen!) wehrten sich die Männer- und Väterorganisationen nicht. Hingegen störte sie, dass die Revision des Unterhaltsrechts die alten Rollenverteilungen fortsetzt: Die Frau betreut – der Mann bezahlt. Ihm bleibt – die gemeinsame elterlicher Sorge hin oder her – nur das Besuchsrecht.

«Man kann dem Modell zugute halten, dass es bei zerstrittenen Elternteilen die Konflikte reduziert, indem es bei Alltagsbelangen einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis gibt. Doch die Zuteilung der Obhut an einen Elternteil höhlt die Idee der gemeinsamen elterlichen Sorge aus. Sie degradiert die Väter abermals zu zahlenden Zaungästen in der eigenen Familie», hält Knill fest.

Es war der Ständerat, der in seiner Beratung einen mutigen Schritt nach vorn trat und den Zusatz ins Gesetz aufnahm, der die alternierende elterliche Obhut ermöglichen soll: Wenn es ein Elternteil beantragt, sollen die Gerichte überprüfen, ob die Kindesobhut – die alltägliche Betreuung also – zwischen den Eltern aufgeteilt werden soll. Und falls ja, teilen die Eltern den finanziellen Unterhalt – und die Betreuung der Kinder. «Nur dieses Modell», sagt Knill, «erlaubt es beiden Eltern, berufstätig zu bleiben und eine Alltagsbeziehung zum Kind fortzuführen.»

Dieser Zusatz erleichtert es in Zukunft, dass dem gemeinsamen Sorgerecht auch tatsächlich die geteilte Obhut folgt. Und das entspricht schliesslich auch der gesellschaftlichen Realität. Denn in der Schweiz arbeiten im Mittelstand über die Hälfte der Frauen zwischen 40 und 60 Prozent. Knill: «Dank dem Zusatz kann in all diesen Fällen der Mann sagen, dass er weiterhin einen Tag betreuen möchte. Und die Frau kann sagen, dass sie weiter erwerbstätig sein will und daher der Mann im Boot bleiben soll.»

Die Sache mit dem Tatbeweis

Im Parlament führten – auch linke – Frauen – das Tatbeweis-Argument ins Feld: Haben bei der Trennung auch Väter Anrecht auf geteilte Obhut, die bisher die Kinder ausser in der Freizeit nicht betreuten? Oder nur jene, die auch den Tatbeweis erbrachten? Die darauf gegebenen Antworten sind interessant – und demonstrieren den Wandel in der heutigen Obhutsdiskussion:

«Sogar in Familien, wo der Mann hundert Prozent erwerbstätig ist, macht er nicht nichts. Man geht davon aus, dass sich Väter auch in diesem Fall 32 Stunden pro Woche an der Betreuung und am Haushalt beteiligen», argumentiert Knill.

Der Standpunkt von Justizministerin Simonetta Sommaruga während der Gesetzesdebatte lässt sich so zusammenfassen: Es kann durchaus im Interesse des Kinds liegen, dass der Vater nach der Trennung das Arbeitspensum reduziert und dadurch neu eine Alltagsbeziehung mit dem Kind leben und aufrechterhalten kann.

Es mag also gerade nach Trennung sinnvoll sein, am bisherigen Betreuungssetting etwas zu ändern.

Was die Lohnunterschiede bewirken…

«Will ein Vater die Kinder mitbetreuen, ist er darauf angewiesen, dass die Frau mitarbeitet und auch einen rechten Lohn hat. Die Zeitressourcen einer Familie sind beschränkt. Es bringt überhaupt nichts, wenn die Frau für einen schäbigen Lohn Ressourcen einsetzt. Daher sind wir natürlich für gleiche Löhne von Frau und Mann» – sagt Ivo Knill.

… und wie man die Ausbildung verwertet

Aber: «In der Schule oder öffentlichen Verwaltung herrscht heute Lohngleichheit. Man kann mit der gleichen Ausbildung in einer alternativen Schule arbeiten – oder sich an einer Oberstufe von Halbwüchsigen gängeln lassen. Man kann bewusst weniger verdienen und dafür eine sinnvollere Arbeit machen.» Mit anderen Worten: Die Lohnhöhe ist teils auch eine Frage des eigenen Verhaltens. Oder wie man die Ausbildung verwertet.

Facts übers Geld

Die «Männerzeitung» handelt in der Juninummer 2015 das Thema Geld ab. Ivo Knill kennt daher die aktuellen Facts:

  1. Eine Mittelstandsfamilie verfügt heute brutto über 10562 Franken pro Monat.
  2. Die ärmsten 20 Prozent der Familien mit Kindern verdienen im Schnitt 6200 Franken.
  3. In diesen Familien gehen 42 Prozent der Mütter keiner Erwerbsarbeit nach.
  4. Ganz anders bei den Familien mit mittlerem Einkommen: Hier tragen ebenfalls 42 Prozent der Frauen mehr als 25 Prozent des Familieneinkommens bei.

Knill: «Wer heute als Mann im Mittelstand mitspielt, ist entweder Spitzenverdiener – oder hat eine tüchtige Frau.» Und: «Wenn man heute Teilzeit arbeiten und Teilzeit die Kinder betreuen will, benötigt man selber eine gute Ausbildung. Sowie eine Frau, die das auch hat und damit Geld verdienen kann.»

Dass Frauen heute weniger arbeiten, wenn der Mann gut verdient, ist nicht der Fall. Die gut gebildeten Frauen verabschieden sich nicht aus dem Erwerbsleben. Sie sitzen nicht beim Latte macchiato, sondern hinter ihrer Arbeit. «Der soziale Aufstieg einer Familie», sagt Ivo Knill, «wird heute durch die Erwerbsarbeit der Frau ermöglicht.»

Das «Tal des Elends»

Zudem spielt nicht nur der Lohn eine Rolle – sondern auch, wo man wohnt: «Wenn man heute 7000 Franken verdient, gut organisiert ist, achtzig Prozent als Handwerker arbeitet, wenn die Frau 40 Prozent berufstätig ist und wenn man günstig auf dem Land lebt, hat man mehr Geld flüssig – als wenn beide arbeiten gehen, 10’000 Franken verdienen, teuer in der Stadt Zürich wohnen und die Kinderkrippe brauchen.»

Eine Familie, die ein Haus kaufen kann und 1400 Franken im Monat fürs Wohnen bezahlt, ist viel besser dran, als eine Familie, die die Wohnung für 2500 Franken mieten muss.

Denn da gibt es – das Steuersystem, das mehr und mehr die oberen Einkommen begünstigt, sei beklagt! – noch das «Tal des Elends». Knill: «Die meisten Familien halten sich in der Einkommensspanne von 7000 bis 10’000 Franken auf. Wenn man da 1000 Franken mehr verdient, bleiben – Steuern, Krippenplatz et cetera abgezogen – 300 Franken übrig.» Um 1000 Franken netto mehr in der Kasse zu haben (für die gegenüber dem gekauften Haus teurere Wohnung!), braucht es enorm viel. Das Monatseinkommen an sich ist kein objektives Mass.

Die Grosseltern

Sie partizipieren bekanntlich mit 3,5 Milliarden Franken an der Betreuung ihrer Enkel. Hat ein Mann also eine gute Ausbildung, eine gescheite Frau, verwerten sie ihre Ausbildung gut, wohnen gut und günstig auf dem Land – und haben beide Grosseltern je einen Tag zur Verfügung: Dann sind sie – so Knill – «geputzt und gestrählt». Und dann sind auch alle Spielarten von Teilzeitarbeit und Teilzeitbetreuung möglich – ein Mittelstandsprivileg, das andern fehlt.

familie3Und das Traummodell?

Damit wäre man schon fast beim Traummodell. Doch da sagt Ivo Knill im selben Atemzug: «Schweden!»

«Es ist eigentlich eine Zumutung, dass in der Schweiz die Mütter zur Arbeit hinzugezogen werden, ohne dass den Familien eine adäquate Betreuungsstruktur zur Verfügung gestellt wird. Man geht doch auch nicht mit dem Velo von Zürich nach Bern arbeiten! Wir brauchen Kinderkrippen, Tagesstrukturen, berechenbare sowie gleitende Arbeitszeiten – mit Flexibilität für die Väter. Aber darin ist die Schweiz ein Entwicklungsland. Dass der Väterurlaub nur zwei Tage dauert, ist ein Skandal. Ohne diese Infrastruktur können sich nur sehr gut verdienende Paare die geteilte Obhut leisten. Will jemand einen Betreuungstag investieren, braucht er fixe Arbeitsverhältnisse. Möchten beide einen Erwerbstag einsetzen, muss es sich lohnen, ohne dass man für die Krippe mehr bezahlt. Ich sage Ihnen», sagt Knill, «wenn in Schweden jemand von der Krippe bei der Arbeit anruft und sagt, das Kind erbricht, lässt jeder und jede alles stehen und liegen und holt das Kind ab.»

 

Ivo Knill stammt aus Herisau. Er ist Gymnasiallehrer in Bern und seit vielen Jahren in der Männerbewegung aktiv. 

Michael Walther ist freischaffender Journalist, Autor und Textcoach in Flawil. Er hat 2004 das Buch «Getrennt, geschieden… und Vater» geschrieben. Es ist vergriffen, aber noch erhältlich beim Autor unter: m-walther@bluewin.ch.

 

Eine Kurzfasssung des Gesprächs und ein Interview mit Cornel Rimle, Präsident des Forums Mann Ostschweiz, finden Sie im Juniheft von Saiten mit dem Titel: «Sorry, Männer».

 

maennerzeitung1Die «Männerzeitung»:

Erscheint – getragen vom gleichnamigen Herausgeberverein – seit 2001 vierteljährlich. Die Auflage liegt bei 4500 Exemplaren. Das Jahresabo kostet 50 Franken, gedruckt wird bei der Cavelti AG in Gossau.
Infos: maennerzeitung.ch

 

 

 

 

Jetzt mitreden: 2 Kommentare
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Oliver Koch,  

Die Richter sehen ein Kind nur bei seiner Mutter, egal wie die Zustände sind. Die Geschichte eines Vaters aus Kreuzlingen (TG) spricht Bände. Trotz Revision, urteilt der Richter nach altem Recht... In einem Rechtsstaat eigentlich ein Skandal.. wohl nicht im wilden Kreuzlingen... wie im wilden Westen früher, der Richter ist das Gesetz.

Klein, Simon,  

Die neue Regelung besagt, dass auf Antrag eines Elternteils die alternierende Obhut vom Gericht geprüft werden KANN. Im juristischen Fachjargon heißt das, dass man erst den Richter überzeugen muss, dass er diese auch prüft. Er muss nicht! Da bekannterweise ein Richter (vor allem ein Einzelrichter) nie irrt und viel in seinem Ermessen liegt, wird klar dass die Revision zu der alternierenden Obhut eine Augenwischerei ist.

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