Oliver Koch, 19. Juni 2015 um 16:34 Uhr Die Richter sehen ein Kind nur bei seiner Mutter, egal wie die Zustände sind. Die Geschichte eines Vaters aus Kreuzlingen (TG) spricht Bände. Trotz Revision, urteilt der Richter nach altem Recht... In einem Rechtsstaat eigentlich ein Skandal.. wohl nicht im wilden Kreuzlingen... wie im wilden Westen früher, der Richter ist das Gesetz.
Klein, Simon, 16. Juni 2015 um 08:17 Uhr Die neue Regelung besagt, dass auf Antrag eines Elternteils die alternierende Obhut vom Gericht geprüft werden KANN. Im juristischen Fachjargon heißt das, dass man erst den Richter überzeugen muss, dass er diese auch prüft. Er muss nicht! Da bekannterweise ein Richter (vor allem ein Einzelrichter) nie irrt und viel in seinem Ermessen liegt, wird klar dass die Revision zu der alternierenden Obhut eine Augenwischerei ist.