Bei allem Kontrollwahn, den die Behörden über Jahrhunderte um die Körper ihrer Bürger:innen veranstalteten: Menschliche Bedürfnisse lassen sich nicht wegsperren. Das zeigt zum Beispiel die Geschichte von Maria M. und Karl Z., einem Dienstmädchen und einem Zimmermann, beide ledig, beide in den 1940er-Jahren in Gmünden inhaftiert und schwer verliebt.
Als Karl einmal im Garten unter dem Toilettenfenster arbeitet, wirft Maria ihm ein Brieflein zu und fordert ihn zur gemeinsamen Flucht auf. Sie schreiben sich regelmässig und treffen sich sogar von Zeit zu Zeit durch eine offene Verbindungstür zwischen den Abteilungen. Das ist aber nur möglich, wenn statt der Aufseherin die Aushilfskraft die Insassinnen beaufsichtigt.
Das Liebespaar hofft auf eine Schwangerschaft. Eben dies ist die grosse Befürchtung der Aufsichtsbehörden. Als die Liebelei bekannt wird, kommt es zum Verhör. Karl landet einige Zeit in der Dunkelzelle, Maria in Einzelhaft. Danach werden beide strenger überwacht. Vor dem Toilettenfenster werden Gitter montiert und unkontrollierter Besitz von Schreibutensilien unterbunden.
Die Dunkelarrestzelle unter der Treppe wird heute als Abstellkammer genutzt. (Bild: pd/Christian Winkler)
Doch die heimlichen Brieflein finden ihr Ziel noch einmal, als Karl dem Dachdecker auf dem Anstaltsdach behilflich ist. Wieder plant das Paar die Flucht. Ein Inasse lässt sie allerdings auffliegen. Für beide setzt es 14 Tage Arrest im Untersuchungsgefängnis in Trogen. Danach wird Karl nach Regensdorf verlegt, Maria kommt zurück nach Gmünden in Einzelhaft. Vor der Verlegung gestattet ihnen ein gutmütiger Kantonspolizist, sich von einander zu verabschieden. Dass es dabei zum Kuss kommt, sei so allerdings nicht vorgesehen gewesen, gibt der Beamte später zu Protokoll. Ob sich Maria und Karl je wieder sehen, ist nicht bekannt.
Kritik ist älter als Gmünden
Bis 1981 konnten in der Schweiz Menschen in Anstalten gesperrt werden, ohne je eine Straftat verübt zu haben. Eine Abweichung von vermeintlichen gesellschaftlichen Normvorstellungen genügte. Störrisch, lügenhaft, frech oder «männersüchtig» waren etwa Charaktereigenschaften, die eine Frau hinter Gitter bringen konnten.
«Für meine geringfügigen Fehler will ich lieber gerichtlich abgeurteilt werden als von der Gemeinde korrektionell», schrieb der arbeitslose und trinksüchtige ehemalige Postbeamte Otto Z. 1926, nachdem er zum dritten Mal in Gmünden eingewiesen wurde. Er wollte auf Arbeitssuche, doch seine Töchter sowie seine streitlustige Frau, die noch mehr Wein trank als er, überzeugten die Behörden, ihn nicht aus Gmünden zu entlassen.
In der Zwangsarbeits- und Strafanstalt Gmünden wurden zwischen 1884 und 1981 insgesamt 834 Personen administrativ – also ohne Justizurteil – versorgt. Sie kamen durchwegs aus ärmeren Gesellschaftsschichten. Männer machten dabei etwa 90 Prozent aus. Ihnen wurde meist die Vernachlässigung von Familienpflichten, Alkoholismus oder «Arbeitsscheu» vorgeworfen. Bei den zehn Prozent Frauen waren es in der Regel sexuell konnotierte Vorwürfe wie «bezahlte Unzucht» oder schlicht «liederlicher Lebenswandel».
Gmünden stellt hierbei keine Ausnahme dar, es verhielt sich mit der Anstalt wie mit vergleichbaren Institutionen in anderen Kantonen. Weniger üblich war jedoch die Vermischung der beiden Anstaltsformen – Korrektions- und Strafanstalt – am selben Ort, was eigentlich nicht erlaubt gewesen wäre. Dahingehend geäusserte Kritik entgegnete der damalige Regierungsrat und spätere Bundesrat Johannes Baumann (FDP) 1908 pragmatisch, «dass diese Kombination in Wirklichkeit keine fühlbaren Nachteile oder Schäden gezeigt» habe.
Die Kritik an der administrativen Versorgung an sich ist auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden älter als die Anstalt in Gmünden. Liberale Politiker und Juristen hatten sich seit den Debatten um die kantonal unterschiedlichen Strafgesetze gegen diese Form des Freiheitsentzugs ausgesprochen. Dass Gmünden erst 1884 eröffnet wurde, lag aber nicht an rechtsphilosophischen Erwägungen, sondern in erster Linie an finanziellen Bedenken der Kantonsregierung. Man hatte sich schliesslich doch zur Schaffung der Institution durchgerungen, vor allem in der Absicht, die Armenhäuser der Gemeinden von «renitenten» Bewohnerinnen und Bewohnern zu entlasten.
Auch für Kaltwasserduschen geeignet: Der alte Wasch- und Baderaum um 1940 vor dem Umbau. (Bild: Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden)
Die Kritik ebbte auch in Ausserrhoden nie ab: Einerseits die Grundsatzkritik an der administrativen Versorgung, bei der die Betroffenen weder über Recht auf Verteidigung noch über rechtliches Gehör verfügten. Sie waren damit massiv schlechter gestellt als die «herkömmlichen Verbrecher», die nicht per Regierungsbeschluss, sondern ordentlich via Strafjustiz inhaftiert wurden.
Andererseits auch die konkrete Kritik an den prekären Bedingungen in Gmünden: Überlange Arbeitszeiten, Schläge, kalte Wasserduschen, Zwangsjacken, Dunkelarrest und Kahlscheren gehörten zum disziplinarischen Standard-Repertoire. Auch sexuelle Übergriffe sind dokumentiert. 1972 schrieb ein Pfarrer in der «Appenzeller Zeitung», «dass man in Gmünden besser eine Kuh wäre als ein Mensch».
Birgit Christensen, Sabine Jenzer, Thomas Meier, Christian Winkler: Versorgt in Gmünden. Administrative Zwangsmassnahmen im Kanton Appenzell Ausserrhoden 1884-1981. Chronos Verlag, Zürich 2021, 48.-
Buchpräsentation: 12. Juni, 10 Uhr, Hechtremise Teufen
Mit dem Ende 2021 erschienenen Buch Versorgt in Gmünden liefert die Beratungsstelle für Geschichte, ein Zürcher Büro unter der Leitung von Thomas Meier, eine Geschichte der administrativen Versorgung in Gmünden und gleichzeitig eine sehr breit recherchierte Geschichte der ganzen Institution. Die Quellenlage dazu im Ausserrhoder Staatsarchiv ist ausserordentlich gut, weil Gmünden bis heute eine kantonale Einrichtung ist. Installiert wurde sie auch auf Initiative der Appenzellischen Gemeinnützigen Gesellschaft.
Die Erforschung der Zwangsarbeits- und Strafanstalt kann auch als Ausgangspunkt zu weiteren Studien über die Geschehnisse im «Heimkanton» Appenzell Ausserrhoden angesehen werden, wo überdurchschnittlich viele private und staatliche Institutionen «renitente» oder «abnorme» Personen aus allen Landesteilen aufnahmen respektive internierten.
Den Autor:innen Birgit Christensen, Sabine Jenzer, Thomas Meier und Christian Winkler ist mit der vorliegenden Arbeit eine fundierte, sorgfältig recherchierte und lesenswerte Studie gelungen. Allerdings liegt der Fokus teilweise etwas stark auf der Institution, den Gebäuden, den Statistiken – man hätte sich als Leser mehr Geschichten der Betroffenen gewünscht, die hauptsächlich in ein Kapitel am Ende des Buches gebannt wurden. Die Protagonist:innen – Betroffene wie Verantwortliche – treten etwas stark in den Hintergrund. Symptomatisch dafür ist auch die Bildauswahl: Es sind ausschliesslich Gebäude und Räume abgelichtet, Personen sucht man vergeblich.
Dieser Umstand mag der Quellenlage oder auch dem kantonalen Mandat, unter dem das Buch entstanden ist, geschuldet sein. Historiografisch wurde sehr sauber gearbeitet, aber in der Beurteilung und Bewertung der Vorkommnisse bleiben die Historiker:innen vornehm zurückhaltend.
Und heute?
Der heutige Regierungsrat könne Unrecht, das die Kantonsbehörden in der Vergangenheit begangen haben, mit einer solchen Arbeit nicht korrigieren oder gar ungeschehen machen, schreibt Regierungsrat Alfred Stricker im Geleitwort zum Buch. Man könne aber seine Verantwortung in der Gegenwart wahrnehmen, wozu ein Beitrag an eine offene, kritische und von Respekt gegenüber den Betroffenen geprägte Diskussion über die Geschehnisse beitrage.
Diesen Sonntagvormittag, 10 Uhr, lädt die Appenzellische Gemeinnützige Gesellschaft zur Buchpräsentation in der «Hechtremise» in Teufen. Vor Ort sind Birgit Christensen, Thomas Meier und Christian Winkler vom Autor:innenteam, Barbara Auer, ehemalige Leiterin des Wohnheims Kreuzstrasse in Herisau, sowie Arthur Steiner, Schriftsteller und ehemaliger Anstaltspfarrer in Gmünden. Moderiert wird der Anlass von Hanspeter Spörri, musikalisch begleitet von Werner Meier (Geige) und Christian Fitze (Hackbrett).
Mit etwas Glück ist auch ein Regierungsrat zugegen, beispielsweise obgenannter Kultur- und Bildungschef Alfred Stricker. Noch besser wäre aber Polizei- und Justizdirektor Paul Signer. Diesen könnte man dann auf die im Buch erwähnte «Verantwortung in der Gegenwart» ansprechen und zum Beispiel wieder einmal nach den (Über-)Belegungszahlen und den Arbeitsbedingungen des Betreuungspersonals in der heutigen Strafanstalt Gmünden fragen. Oder zum Beispiel auch nach dem Sinn oder Unsinn der Tatsache, dass die Anstalt den gesetzlichen Auftrag hat, finanziellen Gewinn zu erwirtschaften.
Genausogut könnte man das aber auch das bürgerlich dominierte Kantonsparlament fragen, das entsprechende Kritik aus linken Kreisen seit Jahren ignoriert und in den Budgetdebatten am Globalkredit für Gmünden festhält. Es galt nicht nur 1884: Am Schluss zählt halt doch nur der Geldseckel.
Gmünden 2021 (Bild: pd/Christian Winkler)
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