Die Demokratie kränkelt

Laufend sagt das Schweizer Stimmvolk ja zu Initiativen, die elementare Grundrechte verletzen. Regisseur Thomas Isler geht dieser «Diktatur der Mehrheit» im Dok-Film Die Demokratie ist los auf den Grund – ein kluger Film mit Haltung, aber auch Scheuklappen.
Von  Urs-Peter Zwingli

Die Demokratie ist los beginnt mit ein paar Close-Ups vom Gegner: Die Kamera begleitet die Prominenz der SVP, als diese beim Bundeshaus ihre «Durchsetzungsinitiative» einreicht. Toni Brunner gibt sich jovial, Adrian Amstutz ist wie immer gut geschniegelt, Nachwuchspolitiker Erich Hess hilft beim Schleppen der Kisten mit den Unterschriftenbögen.

Auf der anderen Seite, hinter der Kamera, steht der Basler Filmemacher Thomas Isler. In seinem jüngsten Werk, das diese Woche in die Schweizer Kinos kommt, seziert er die direkte Demokratie der Schweiz.

Diagnose: Unser politisches System ist wenn nicht krank, so zumindest schwer angeschlagen.

Die Stichworte dazu aus Islers Film: Minarettinitiative, Ausschaffungsinitiative, Masseneinwanderungsinitiative. Populismus, diskriminierte Minderheiten, Meinungsmache. Und eben, die Durchsetzungsinitiative, mit der die SVP nochmals betonen will: Jetzt erst recht! «Das Volk» will es so!

Blocher klopft auf den Stammtisch

Isler bekennt schon im Vorspann aus dem Off, auf welcher Seite er steht: «An Abstimmungssonntagen gehöre ich meist zu den Verlierern.» Der Dok-Film Die Demokratie ist los hat also Haltung, eine ziemlich klar gegen SVP & Co. gerichtete Haltung. Damit muss man als Zuschauer leben können.

Aber in gewissen Zeiten muss man Objektivität auch mal einfach mal kippen dürfen. Es sind Zeiten, in denen «demokratische Entscheide den Rechtsstaat beschädigen», wie Isler etwa die Ausschaffungsinitiative kommentiert.

Um das aufzuzeigen, reist Isler durch die Schweiz und ihre Nachbarländer. Berührungsängste hat er nicht: So begleitet er in zwei Szenen Christoph Blocher, der in ländlicher Umgebung vor SVP-Publikum hämisch über die Bundesverwaltung wettert. Die habe Angst vor dem Volk und mache alles, damit dieses nicht mehr Mitsprache habe.

Blochers Rhethorik scheint – zumindest in diesen Aufnahmen – einzig darin zu bestehen, «die in Bern» und «die Richter in Lausanne» in plumpster Stammtischmanier als unfähige Paragraphenreiter hinzustellen.

Sein Rezept dagegen: Die Herrschaft des Volks, natürlich.

Der Trailer zum Film:

Demokratie auf die Spitze getrieben

In verschiedenen Interviews stellt Isler dieser Hetze Einwände entgegen. Etwa jene der Staatsrechtler Oliver Diggelmann und Philippe Mastronardi. «Wir haben die direkte Demokratie in der Schweiz auf die Spitze getrieben. Es fehlt ein Verfassungsgericht», stellt Mastronardi klar. Wer glaube, Demokratie sei die absolute Selbstherrschaft des Volkes, habe nichts begriffen.

Und Diggelmann doppelt nach: «Es gibt in der Schweiz die Erwartung, dass mit der direkten Demokratie jedes Thema auf die politische Agenda gesetzt werden kann – egal, ob eine Initiative mit internationalem Recht kollidiert.» Dieser Konflikt sei noch immer ungelöst.

Derweil nimmt die Initiativflut weiter zu: 36 Mal, so wird im Film vorgerechnet, haben wir seit 1948 zum Thema Migration abgestimmt. «Und jedes Mal haben sich Ausländer in der Schweiz danach auf irgendeine Weise ausgegrenzt gefühlt», glaubt die Waadtländer Nationalrätin Cesla Amarelle (SP), die im Film immer wieder auftritt.

Auch Alt Bundesrichter Giusep Nay (CVP) meldet sich als Kritiker zu Wort: Bei Initiativen wie der Ausschaffungs- oder der Minarettinitiative habe eine sachliche Auseinandersetzung mit Argumenten in den Medien «fast völlig gefehlt». So seien Initiativen durchgekommen, die den Schutz des Einzelnen vor dem Kollektiv schwächen. Oder anders gesagt: Die Minderheiten gezielt diskriminieren.

Die etwas einseitige Auswahl seiner Experten ist eine Schwäche von Islers Film: Zwar redet er in der Wandelhalle des Bundeshauses immer wieder auch mit bürgerlichen Politikern, sogar mit Blocher, streift in den kurzen Interviews die wichtigen Fragen aber nur. Mit Diggelmann, Mastronardi und Co. wurden für den Film hingegen längere Interviews zum Thema geführt.

Fehlte Isler die Lust, sich wirklich mit den Argumenten der Gegner seiner These auseinanderzusetzen? Die da nämlich lautet: Wir schlittern auf eine «Diktatur der Mehrheit» zu. Es drohen immer mehr populistische Initiativen, die die Bundesverfassung und so letztlich internationales Recht verletzen.

Auch der Front National will mehr Demokratie

Zugegeben: Wenn man im Film sieht, welche europäischen Politiker das Hohelied der direkten Demokratie singen und der SVP auf die Schulter klopfen, muss das nachdenklich stimmen. Mit einer Ausnahme sind es die übelsten rechtspopulistischen Parteiführer Europas. Etwa FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache, Front National-Vertreter in Frankreich oder die Bewegung «Pro NRW», eine Art Vorgänger von Pegida. Und überall gleichen sich die Argumente: Die Eliten verarschen uns, entscheiden über unsere Köpfe hinweg. Wir, das Volk, wüssten schon, wie man es richtig macht.

Zurück in der Schweiz zeigt der Film aber auch, dass die Parteien bisher nicht willens sind, die direkte Demokratie in geordnete Bahnen zu lenken. Vielmehr sei die Initiative zum Wahlkampfvehikel schlechthin verkommen, sagt Staatsrechtler Mastronardi. «Dabei war dieses Instrument ursprünglich für jene gedacht, die keinen Einfluss im Politgeschehen haben.»

Islers Film erinnert uns aber auch an langsam in Vergessenheit geratende Ereignisse, obwohl sie erst vier oder fünf Jahre her sind – und macht hellhörig in Hinblick auf das, was noch kommt: Es sind schliesslich bald Wahlen. Und die eingangs erwähnte Durchsetzungsinitiative dürfte 2016 zur Abstimmung kommen.

 

Premiere: Freitag, 4. September um 19 Uhr im Kinok.
Im Anschluss Diskussion mit SP-Ständerat Paul Rechsteiner und FDP-Kantonsrat Walter Locher, Moderation: Hanspeter Trütsch, Leiter SRF-Bundeshausredaktion.

Titelbild: Die SVP beim Einreichen ihrer Durchsetzungsinitiative. (Bild: cineworx/pd)

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AB,  

In der Tat hätte man anführen sollen, welche guten Gründe es überhaupt gibt, um direkte Demokratie zu rechtfertigen. Denn zunächst ist sie nicht mehr als eine Form der Herrschaftsausübung, die anderen Formen nicht a priori vorzuziehen ist. Wenn man das Schweizer System betrachtet, sieht man eine Mischform, die Elemente einer repräsentativen mit Elementen einer direkten Demokratie verbindet. Typisch für solche Mischformen der Anspruch, die Vorzüge beider Formen zu verbinden und die Nachteile möglichst zu eliminieren. So sollte das Schweizer Modell einerseits sicherstellen, dass die herrschenden Eliten auf dem Boden bleiben und Minderheiten einen Hebel an die Hand geben um sich gegen Diskriminierungen zu wehren. Letzteres war angesichts der vorherrschenden Konfliktlinie von enormer Bedeutung. Ob Katholiken, Welsche oder Linke: sie alle konnten sich mit der Drohung eines Referendums gegen diskriminierende Gesetzgebung wehren. So waren, nach Leonhard Neidhart, die indirekten Effekte der direkten Demokratie äusserst wirkungsvoll. Das erfolgreichste Referendum fand überhaupt nicht statt, weil alleine die Drohung ausreichte, um Kompromisse in der Gesetzgebung zu bewirken, die verschiedene (idealerweise: alle) Interessen berücksichtigte. Die Kompromissfähigkeit liess im Ergebnis keine Konfliktlinie dominant werden. Wer heute unterlag, konnte darauf zählen, morgen wieder zu obsiegen. Das System der Schweizer (halb-)direkten Demokratie vertraut auf den republikanischen Ethos, den Gemeinsinn der Bürger. Deswegen wurde auch kein Verfassungsgericht als Sicherung etabliert und das Parlament muss die Initiativen prüfen. Ob diese Wette aufgeht, kann nicht garantiert werden. Oft genug haben die Stimmbürger kurzfristige Interessen zurückgestellt und bemerkenswert reflektiert entschieden. Es wäre durchaus eine Aufgabe der Dokumentation, zumindest anekdotisch aufzuzeigen, warum sich nun relativ plumpe, vorurteilsbeladene Positionen durchsetzen. Weshalb geht man nun den Rattenfängern auf den Leim? Unbequeme Fragen für das juste milieu. Der Konflikt der direkten Demokratie mit den Grund- bzw. Menschenrechten wird ziemlich redundant behandelt. Dies betrifft vor allem die Notwendigkeit einer Einzelfallentscheidung unter Betrachtung aller konkreten Umstände (im Gegensatz zu einer automatischen Ausschaffung im Sinne der diesbezüglichen Initiative). Andererseits drohen Konflikte Schweizer Hoheitsakte mit von der EMRK garantierten Menschenrechten. Diese Konstellation wird eindimensional behandelt. Es wird das Bild vermittelt, der EGMR in Strassburg sei eine Art Rettungsanker für Schweizer Menschenrechte und ein Basler Anwalt versteigt sich sogar in die Behauptung, die Strassburger Richter könnten durch ihre Distanz besonders abgewogen urteilen. Dies ist naiv, wenn nicht absurd. Die Spannung, nach Hannah Arendt die Aporie, der Menschenrechte liegt in ihrem einerseits universalen Anspruch und ihrer andererseits partikularen Geltung in der jeweiligen Rechtsordnung. Menschenrechte sind notwendigerweise offen formuliert, was ihren tatsächlichen Inhalt kontextabhängig macht. Was Religionsfreiheit bedeutet, ist von Kontext zu Kontext verschieden: ob etwa eine religiöse Vielfalt oder eine Staatsreligion herrscht. Die Abwägung zwischen konfligierenden Rechten einerseits, zwischen einem Recht und dem Interesse der öffentlichen Ordnung oder der kollektiven Autonomie andererseits ist ergebnisoffen, also kontingent. Unterschiedliche Akteure kommen zu verschiedenen Ergebnissen, wie z.B. die Scharmützel zwischen dem EGMR und dem deutschen Bundesverfassungsgericht zeigen. Auch die Interpretation des EGMR ist eine unter vielen; nicht die einzig mögliche und keinesfalls die einzig richtige. Weder „das Volk“ (sprich: die evtl. hauchdünne Mehrheit in einer Abstimmung) noch der EGMR kann den Anspruch erheben, eine Frage „richtig“ zu entscheiden. Jede Entscheidung ist nicht mehr als eine momentane Streitbeilegung, die auf die Akzeptanz der Bevölkerung hoffen muss, um Legitimität beanspruchen zu können. Auch die Frage nach der Bedeutung bzw. des Inhalts der Menschenrechte muss jedes Gemeinwesen selbst beurteilen. Sie kann nicht einfach nach Strassburg delegiert werden. Die Metapher der „fremden Richter“ ist daher nicht auf die Zusammensetzung des EGMR anzuwenden. Einen Sinn ergäbe sie jedoch, wenn der EGMR eine Unitarisierung der Grundrechteordnungen der Konventionsstaaten forcierte und nationale Grundrechtsordnungen umpflügte. Dies ist momentan nicht der Fall, wenngleich manche Urteile durchaus weit reichen. Jedoch entscheiden sich jene Kräfte, welche nun das Kind mit dem ausschütten, sprich die Geltung der EMRK beschneiden wollen, für die Gesellschaft von Autokraten wir Putin und Erdogan. Ob man sich in dieses Bett legen will, muss jede Partei selbst entscheiden – man sollte sie dann aber daran erinnern. Der Ruf nach einem Verfassungsgericht, im Film von P. Mastronardi und G. Nay aufgebracht, übersieht die fehlende Systemkongruenz. Jedes politische System zeichnet sich durch ein Organ aus, dem das Recht des letzten Wortes zukommt. Das deutsche System ist auf die Verfassungssouveränität ausgerichtet und gesteht dem Bundesverfassungsgericht das letzte Wort zu – das davon auch reichlich Gebrauch macht. Im Schweizer System der Volkssouveränität hat dieses Recht prinzipiell das Volk. Dieses Recht des letzten Wortes korrespondiert mit der Legitimität jedes Systems. Wird es durchbrochen, geht ein Teil der Legitimationsbasis verloren. Verhindert werden, das hat der Film aufgezeigt, könnten verfassungswidrige Initiativen bereits heute – man müsste nur die Verantwortlichen ihrer Verantwortung gewahr machen. Gerade Liberale sollten sich dies zu Herzen nehmen. Natürlich muss ein Film zuspitzen. Dennoch hätte ein weiterer Horizont nicht geschadet. Die Institutionen der direkten Demokratie haben geholfen, das Volk zu einen. Nun drohen sie missbraucht zu werden, um es zu spalten.

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Heftvorschau 05/26
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Saiten 2605 Cover

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