Das St.Galler Stadtparlament hat an der Sitzung vom Dienstagabend zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate das Lichtsignal für einen neuen Autobahnanschluss im Güterbahnhofareal auf Rot gestellt. Nachdem es im vergangenen November mittels eines Postulats den Stadtrat beauftragt hatte, sich gegenüber Bund und Kanton für einen Planungsstopp einzusetzen, kippte es nun, wie von der Liegenschaften- und Baukommission beantragt, sämtliche Passagen zum Autobahnanschluss aus der überarbeiteten Fassung des städtischen Richtplans.
Entsprechend angesäuert reagierten die bürgerlichen Parteien am Mittwoch in einer Medienmitteilung: Das Stadtparlament habe «nur infolge seiner derzeitigen rot-grünen Mehrheit von SP, Grünen und Grünliberalen» mit einem knappen Entscheid – sofern man 35:26 Stimmen als knapp bezeichnen will – gegen die geschlossenen Fraktionen von FDP, Mitte und SVP das «zukunftsweisende Projekt» gestrichen. (Zwischenfrage: Wie fällt ein Parlament denn sonst seine Entscheide, wenn nicht durch Mehrheiten?)
Sie schrieben von einer «demokratie-feindlichen und rechtswidrigen Verweigerungshaltung», weil die rot-grüne Allianz die Volksabstimmung von 2016 negiere. Damals hatten die Stimmbürger:innen die SP-Initiative «Für ein lebendiges Güterbahnhofareal ohne Autobahnanschluss» deutlich abgelehnt. Die Bürgerlichen interpretieren jenes Nein seither als Ja zum Bau des Anschlusses, was natürlich Unsinn ist.
Widerspricht dieser Entscheid kantonalem Recht?
Nebst dem Austausch bekannter Grundsatzpositionen der Fraktionen zum Autobahnausbau entbrannte am Dienstag im Rat auch eine Diskussion darüber, ob ein solcher Eingriff des Parlaments in den Richtplan rechtlich überhaupt zulässig sei. Ivo Liechti (Die Mitte) monierte, dies widerspreche dem kantonalen Planungs- und Baugesetz sowie dem kantonalen Richtplan, da der Autobahnanschluss ja ein Kantonsprojekt sei. Peter Olibet (SP) hielt dem entgegen, Art. 5 des Planungs- und Baugesetzes gebe den Gemeinden die Kompetenz, in ihren Richtplänen die Siedlungs-, Verkehrs und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau in ihrem Gebiet aufeinander abzustimmen.
Ist der Eingriff des Stadtparlaments also widerrechtlich, allenfalls sogar nichtig? «So weit würde ich nicht gehen», sagt Dominik Scheiwiller, Leiter Rechtsdienst der Direktion Planung und Bau der Stadt St.Gallen, auf Anfrage. Zwar habe Ivo Liechti aus planungsrechtlicher Sicht nicht unrecht, dass es falsch sei, das Kantonsprojekt zu negieren. Es sei tatsächlich so, dass der kantonale Richtplan von den Gemeinden zu berücksichtigen sei. Da der Kanton beabsichtige, die Teilspange zu realisieren und sie dementsprechend in seinem Richtplan festgeschrieben habe, wäre es letztlich konsequent gewesen, auch im kommunalen Richtplan das Projekt aufzunehmen und die verschiedenen Varianten darzulegen. «In der ursprünglichen Fassung stand ja nichts darüber, ob die Stadt diesen Autobahnanschluss will oder nicht», sagt Scheiwiller.
Kanton nimmt kommunale Richtpläne bloss zur Kenntnis
Die Streichung des Autobahnanschlusses aus dem Richtplan hat jedoch keine Konsequenzen. Die Behauptung der bürgerlichen Parteien in der Medienmitteilung, der städtische Richtplan werde «von den kantonalen Behörden in der vorliegenden Variante wohl nicht genehmigt werden, weil er übergeordnetem Recht und dem kantonalen Richtplan widerspricht», ist schlicht falsch. Denn der Kanton muss die kommunalen Richtpläne gar nicht genehmigen, sondern nimmt sie gemäss Art. 6 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes bloss zur Kenntnis. Er könnte dies allenfalls mit einem Hinweis tun, die Stadt berücksichtige seine Planung in ihrem Richtplan nicht, mehr aber auch nicht.
Es ist also ein weiteres klares Zeichen der rot-grünen Parlamentsmehrheit nach aussen, letztlich aber bloss Symbolpolitik ohne konkrete Wirkung. Denn der Richtplan legt, wie es der Name schon sagt, Planungsrichtlinien fest, ist aber rechtlich nicht bindend. Für den Kanton ist das Lichtsignal jedenfalls weiterhin auf Grün.
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