Rund 70 Prozent der Bevölkerung besuchen wenigstens einmal im Jahr Kulturinstitutionen: Museum, Theater, Konzert, Kino. Das sagt die Kulturstatistik 2016 des Bundes und steht in der Botschaft zum neuen Kulturfördergesetz. Knapp die Hälfte geht mindestens einmal im Jahr ins Theater (47 Prozent). Knapp zwei Drittel der Bevölkerung sind in irgendeiner Form selbst kreativ tätig (Zeichnen, Malen, Musizieren, Singen, Tanzen, Laientheater usw.). Schweizweit sind 28 Prozent der Bevölkerung in Vereinen kulturell aktiv.
Bild: lebendige-traditionen.ch
«Aktive Kulturpolitik beschränkt sich daher nicht auf die Förderung des künstlerischen Schaffens und auf die Erhaltung des kulturellen Erbes. Sie zielt auf die Beteiligung möglichst vieler Bevölkerungsgruppen am kulturellen Leben und auf kulturelle Orte des Austauschs und der Begegnung», folgert die Regierung. Ein vielfältiges Kulturleben sei für Gesellschaft und Demokratie zentral. Und ein zeitgemässes Gesetz zur Legitimierung der Kulturförderung deshalb notwendig.
Der vorberatenden Kommission haben diese Zahlen und Argumente keinen Eindruck gemacht: Sie will in ihrer Mehrheit das neue Kulturfördergesetz nicht und beantragt dem Rat Nichteintreten. Ganz überraschend kam der Entscheid, der am 23. März gefallen ist, aber erst heute kommuniziert wurde, nicht: In der vorberatenden Kommission sassen 9 von 15 Mitgliedern, die im Monat zuvor Ja zur Plafonierung der Kulturausgaben gesagt hatten – allesamt aus der CVP und SVP. Wahrscheinlich ist, dass sich der kulturfeindliche Kurs dieser beiden Parteien auch in der Kommission durchgesetzt hat.
Heilige Gemeindeautonomie
Knackpunkt Nummer eins war gemäss Medienmitteilung von heute «die Erwähnung der Gemeinden im Zusammenhang mit den kulturpolitischen Zielen des Kantons». Diese Ziele sind in Art. 2 zwar sehr allgemein gefasst (Förderung und Pflege der Kultur, Bewahrung des Kulturerbes, kulturelle Teilhabe usw.), zudem legt Art. 3 sicherheitshalber fest, es bestehe kein Rechtsanspruch auf Kulturförderung – dennoch wehrt sich die Kommission dagegen und findet, die Gemeinden müssten «frei sein, ihre kulturpolitischen Ziele selber zu definieren».
Knackpunkt Nummer zwei: die kantonalen Kulturstandorte. In den letzten Jahren hat der Kanton eine quasi-eigene Kulturinfrastruktur aufgebaut, mit der Lokremise St.Gallen, Konzert und Theater St.Gallen, dem Schloss Werdenberg und künftig dem Alten Bad Pfäfers. Das alte Gesetz bietet dafür keine rechtliche Grundlage – im neuen Gesetz sollten die Kulturstandorte deshalb genannt, aber nicht im einzelnen aufgezählt werden. Die Kommission will dagegen eine ausdrückliche Nennung und zusätzlich den Einbezug des finanziell umstrittenen Kunstzeughauses Rapperswil.
Teil- statt Totalrevision?
Ein zentraler Passus im neuen Gesetz betrifft die regionalen Förderplattformen. In ihnen, von Südkultur bis Thurkultur verteilt beinah über den ganzen Kanton, haben sich die Gemeinden zwecks Förderung der regionalen Kultur zusammengeschlossen und lassen sich ihre eigenen Kulturfranken vom Kanton verdoppeln. Das System ist basisnah und solidarisch – aber steht bis jetzt gesetzlich auf wackligen Füssen. Die Kommissionsmehrheit findet aber, dies könne, wie die oben genannte Aufzählung der kantonalen «Leuchttürme», auch mit einer Teilrevision des bestehenden Gesetzes geändert werden.
Insgesamt, so erklärt Kommissionspräsidentin Bettina Surber (SP) auf Anfrage, habe eine Mehrheit der Kommission befunden, für die heutige Kulturförderpraxis genüge das alte Gesetz von 1995 im Grundsatz. Per Kommissionsmotion soll die Regierung deshalb aufgefordert werden, nur eine Teilrevision des Gesetzes vorzulegen, in der die unbestritten notwendigen Ergänzungen aufgenommen werden sollen: die Unterstützung regionaler Förderorganisationen, die Förderung der Unesco-Weltkulturerbestätten und die kantonalen Kulturstandorte.
Und die vielbeschworene kulturelle Teilhabe? Das Anliegen sei in der Kommission unbestritten gewesen, sagt die Präsidentin; bei einer allfälligen Detailberatung würde sogar zusätzlich der Passus eingebracht, dass auch Menschen mit Behinderungen an kulturellen Veranstaltungen teilhaben sollen. Keine Chance hatte hingegen das Anliegen, die soziale Absicherung und Altersvorsorge von Kunstschaffenden solider zu regeln.
Im April soll die Vorlage in den Rat kommen. Eine Minderheit der Kommission will auf sie gegen den Willen der Mehrheit eintreten; sie hält den Entwurf der Regierung für eine angemessene Anpassung an die in den vergangenen Jahren entwickelte Förderpraxis.
*
Kommentar: Kulturpolitik im Rückwärtsgang
Das Kommissionsergebnis ist in mehrfacher Hinsicht befremdlich.
Zum einen ist es ein demokratiepolitischer Affront: Ein zeitgemässes Gesetz für eine der unbestritten zentralen Staatsaufgaben soll zumindest vom Gesamtparlament diskutiert werden. Nichteintreten auf die Vorlage signalisiert: kein Interesse an (oder Angst vor?) einer öffentlichen Debatte. Das kommt einem bekannt vor: Auch das Klanghaus-Projekt im Toggenburg hat das Parlament vor anderthalb Jahren abgeschmettert und damit einem Volksentscheid entzogen.
Zum zweiten finanziell: Das neue Gesetz hätte zwar keine zusätzlichen Ausgaben zur Folge. Die jetzige Rückweisung und damit notwendige Überarbeitung läuft aber auf eine nochmalige Beschäftigung der Verwaltung hinaus. Viel Aufwand für ein Ergebnis, das sich am Ende wohl nicht existentiell vom jetzt abgelehnten Entwurf unterscheiden wird. Wäre das Gesetz tatsächlich unnötig, hätte man dies in der mehrjährigen, von Hearings begleiteten Erarbeitungszeit und spätestens in der Vernehmlassung einbringen können. Der Berg muss jetzt nochmal eine neue Maus gebären.
Zum dritten grundsätzlich: Die beiden Parteien, die sich in der Kommission mutmasslich durchgesetzt haben, fahren damit ihren kulturfeindlichen Kurs weiter, den sie bereits bei der im Hauruckverfahren eingebrachten Plafonierung der Kulturausgaben bis 2020 praktiziert haben und der jetzt auch wieder bei der Infragestellung der geplanten Renovation des Theatergebäudes zum Vorschein kommt – eine «reflexartige» (wie das Tagblatt schrieb) Opposition, im Fall des Theaters allerdings bisher erst von der SVP und nicht von der CVP vertreten.
Eine zukunftsgerichtete, standort- und selbstbewusste Kulturpolitik sähe anders aus. Vielleicht überlegt es sich das Parlament also doch nochmal anders – denn immerhin wäre im neuen Gesetz auch festgeschrieben, dass die Regierung mindest in jeder zweiten Amtsperiode dem Rat einen Strategiebericht zur Kulturförderung vorlegen muss, wie dies etwa Bern, beide Basel und der Bund kennen. Das Parlament würde also seine eigene kulturpolitische Position stärken. Und den Kulturkanton St.Gallen sowieso.
Bild: Archäologiesammlung, Historisches und Völkerkundemuseum St.Gallen
Bis zum Ende der Sommerferien präsentiert Saiten wöchentlich Kulturtipps aus der Region. Teil 4: Cyprien Gaillard – «When you expect flutes, it whistles», «Komm Glüückck» und Jeremy Reeds Buch Du stirbst nur zweimal – Ein Sylvia Plath-/Victoria Lucas-Roman.
Kolumne: Heppelers Bestiarium
Die Baupläne sind gezeichnet, das Baugesuch liegt zur Vorprüfung bei der Stadt – doch noch ist einiges rund um den Wiederaufbau der Rorschacher Badhütte zu klären. Was passiert zum Beispiel mit all den angerosteten und teils verbogenen Scharnieren, Schlössern und anderen Eisenteilen, die die Taucher aus dem See heraufgebracht haben?
Mohsen Masoudi ist 2022 aus dem Iran in die Schweiz geflohen. Heute lebt er in Stein AR und ist Teil der Exil-Opposition. Er erzählt, warum es die Schliessung der iranischen Botschaft braucht und was sich mit den Protesten Anfang Jahr verändert hat.
Das See-Burgtheater macht aus seiner Piratinnengeschichte Die Legende von Anne Bonny ein akrobatisches Spektakel vom Feinsten. Bei aller Sommertheater-Leichtigkeit hätte man aber doch ein bisschen mehr Emanzipationsgeschichte erwartet.
Zu seinem 20. Geburtstag hat das Kulturfestival am Wochenende Bands aus St.Gallen und der Region zu einem zweitägigen Konzertfest eingeladen. Dieses war so vielfältig wie gelungen – auch wegen der Idee, Covers aus der Gründungszeit des Festivals in die Sets einzubauen.
Bregenzer Festspiele
Bis zum Ende der Sommerferien präsentiert Saiten wöchentlich Kulturtipps aus der Region. Teil 3: «Was der Kaiser noch sah», Olaf Breuning – «Humans» und Oriana Bruseghini – Das verlassene Rettungsboot.
Wie setzt Fotografie Mode in Szene? Und wer fotografiert dabei eigentlich wen? Das Textilmuseum St.Gallen gibt mit «Mise en Scène» Einblicke in 120 Jahre Modegeschichte. Es ist die letzte Schau vor dem Museumsumbau.
Seit elf Tagen befindet sich Velat Aydin vor dem Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen im Hungerstreik. Im Gespräch mit Saiten erzählt der Kurde, woher er kommt und weshalb politischer Aktivismus so wichtig ist.
Die St.Galler Festspiele sind vorbei. Oper war indoor, draussen im Stadtpark spielte die Endzeitkomödie Planet B. Nähme man die Botschaft des Stücks ernst, müsste die Festspiel-Oper auch künftig ressourcenschonend drinnen bleiben.
Sindujan* lebt schon sein ganzes Leben in der Schweiz. Die Einbürgerung ist fast abgeschlossen, war aber mit hohen Kosten und einem unangenehmen Gespräch verbunden.
Bevor die Kunst Einzug hielt, war das Sittertal industrialisiert. Hier wurde gestickt, gewirkt, gefärbt, mercerisiert – aber auch gestreikt und geliebt.
Kolumne: Stimmrecht
Bis zum Ende der Sommerferien präsentiert Saiten wöchentlich Kulturtipps aus der Region. Teil 2: Kinok-Open-Air, Solarkino, Christa Näher – «Excess», Living Museum, Poolbar Festival, Die Legende von Anne Bonny und SP-Spaziergänge.
In der Kunstkabine bei der St.Leonhard-Brücke in St.Gallen stellen bis September vier Personen mit Beeinträchtigung ihre Kunst aus. Den Anfang macht Sonja Lippuner mit ihrer «Rollstuhlkunst».
Die Kunstgiesserei St.Gallen und die Stiftung Sitterwerk strahlen weit über die Region hinaus. Felix Lehner, Gründer und Leiter der Kunstgiesserei, Geschäftsleitungsmitglied Till Jäckli sowie Patricia Hartmann, Co-Leiterin der Stiftung Sitterwerk, sprechen im Interview über die letzten 40 Jahre, aktuelle Herausforderungen und Zukunftspläne.
Geschlechterspezifische Gewalt ist auch in Appenzell Realität, und doch wird zu wenig darüber geredet. Mit der Diskussionsveranstaltung «werom – schwätze statt schwiige» luden drei junge Appenzellerinnen zum offenen Austausch über Gewalt, Prävention und Zivilcourage.
Heimat – ein vielschichtiger Begriff. Das Kunstmuseum St.Gallen spürt ihm gemeinsam mit der Werksammlung der Schweizerischen Post nach. Zu sehen ist die entstandene Schau «Heimatflimmern» bis Ende Oktober in St.Gallen.
Die St.Galler Festspiele laden, nach der letztjährigen Pause, wieder zum Tanz in die Kathedrale. Choreograf Antonio Ruz und die Tanzkompanie nehmen den Raum mit Respekt in Beschlag – samt dem Klosterplatz.