Jetzt ist es amtlich: Nicht nur Sri Lanka hat bei Adoptionsverfahren geschlampt oder vorsätzlich gegen geltendes Recht verstossen, sondern auch der Kanton St.Gallen. Heute ist ein entsprechender Forschungsbericht präsentiert worden. In dieser Form der Erste schweizweit.
Zwischen 1973 und 2002 wurden insgesamt 86 Kinder aus Sri Lanka, in den meisten Fällen kurz nach ihrer Geburt, von im Kanton St.Gallen wohnhaften Ehepaaren adoptiert. Dass bei Adoptionen aus Sri Lanka vieles falsch gelaufen ist und in etlichen Fällen kommerzielle Interessen der Vermittlungspersonen zwischen beiden Ländern mitspielten, war schon in den 1980er-Jahren hinlänglich bekannt. Das Thema kam spätestens ab 2019 mit der Berichterstattung des Schweizer Fernsehens unter anderem über die 1997 verstorbene St.Galler Adoptionsvermittlerin Alice Honegger erneut aufs Tapet.
Honegger, Oehler, Thavanesan – St.Galler Adoptionssumpf
Dem Kanton St.Gallen kommt in dieser Angelegenheit eine besondere Rolle zu: Honegger stand unter der Aufsicht des Kantons. Sie vermittelte aber nachweislich auch Kinder an Schweizer Ehepaare in Zeiten, in denen der Kanton ihr die Bewilligung dafür vorübergehend sistiert hatte.
Honegger unterhielt enge Kontakte zum sri-lankischen Anwaltsehepaar Arumugam und Rukmani Thavanesan und zum Anwalt Subramaniam Parameshwaran, die ihr Kinder vermittelten, jeweils äusserst zweifelhafte Dokumente beglaubigten – und dafür ordentlich abkassierten. Die grosse Mehrheit der St.Galler Fälle lief über ihre Schreibtische, wie die Forschung zeigt.
Auch St.Galler Prominenz war involviert. Der St.Galler CVP-Nationalrat Edgar Oehler hat zwischen 1980 und 1984 selber vier Mädchen aus Sri Lanka adoptiert. 1983 hatte der Bund aufgrund der kritischen Berichterstattung die Einreisebestimmungen für Kinder verschärft, um dem boomenden Kinderhandel zu begegnen. Oehler hat sich gemeinsam mit Honegger, über deren Vermittlungsagentur auch seine vier Adoptivtöchter vermittelt wurden, eingesetzt, diese Regelungen rückgängig zu machen. Erfolgreich: Ein halbes Jahr später war die Verschärfung wieder vom Tisch.
Konkreten Fragen der Medien dazu, etwa vom SRF oder vom «Tagblatt», wich Oehler jeweils aus. Von Kinderhandel will er nichts gewusst haben. In einem Forschungsbericht der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHaW) von 2020 heisst es, wer hierzulande eine Tageszeitung oder eine Wochenzeitschrift las, war spätestens im Frühjahr 1982 im Bild. Oehler war bis 1985 Chefredaktor der Tageszeitung «Die Ostschweiz», und seit 1971 Nationalrat.
Ausserdem kurios und eine absolute Ausnahme bei den 86 untersuchten Fällen: In den St.Galler Archiven finden sich zu den vier Adoptionen von Oehler keinerlei sri-lankische Dokumente, sondern höchstens Dokumente, die auf deren Existenz zumindest hinweisen. Warum diese Akten fehlen, kann sich die Forschung nicht erklären.
Kein einziger Fall genügend dokumentiert
Auch aufgrund dieser besonderen Rolle St.Gallens hat das kantonale Departement des Inneren 2020 ein Forschungsteam um die Historikerinnen Francesca Falk und Danielle Berthet beauftragt, die entsprechenden Bestände in den öffentlichen Archiven von Kanton und Gemeinden zusammenzutragen und digitale Dossiers zu allen Einzelfällen zu erstellen.
«Eine Haupterkenntnis unserer Studie ist, dass es bei den Adoptionen eben nicht nur auf sri-lankischer Seite zu Verfehlungen kam, sondern auch bei den St.Galler Kantons- und Gemeindebehörden», erklärt Forschungsleiterin Francesca Falk am Donnerstag im Regierungsgebäude in St.Gallen. In sämtlichen untersuchten Fällen ist davon auszugehen, dass massgebende rechtliche Vorgaben im Adoptionsverfahren nicht eingehalten wurden. Zumindest ist deren allfällige Einhaltung schlecht bis gar nicht dokumentiert.
Dabei geht es um potenziell gefälschte oder unsorgfältig ausgefüllte Geburtsurkunden oder Einverständniserklärungen der leiblichen Eltern in Sri Lanka – also Dokumente aus Sri Lanka. Es geht aber hauptsächlich auch um die Verfehlungen der St.Galler Behörden. Der Bericht weist nach, dass diese in zahlreichen Fällen offensichtliche Anzeichen von kommerziellem «Babyhandel» missachteten und ausserdem ihre Aufsichtspflicht auf verschiedenen Ebenen verletzten. So wurden vielen Kindern keine gesetzliche Vertretung zur Seite gestellt, das Pflegeverhältnis mangelhaft beaufsichtigt oder Kinder Ehepaaren zugesprochen, ohne vorgängig die Verhältnisse ausreichend abzuklären.
Verein als Anlaufstelle
2018 formierte sich der Verein Back to the Roots, der als Anlaufstelle für aus Sri Lanka adoptierte Personen fungiert. An der Medienkonferenz zur Präsentation des Forschungsberichts sind dessen Präsidentin Sarah Ramani Ineichen und Kommunikationsverantwortliche Celin Sithy Fässler, beides Betroffene, anwesend.
Ineichen fragte: «Haben Sie sich einmal vorgestellt, was es bedeutet, wenn Ihnen Ihr Kind gleich nach der Geburt weggenommen wird? Wie sich das für die Eltern anfühlt, wenn das unfreiwillig geschieht? Und wie es sich für die Kinder anfühlt, die sich irgendwann fragen, ob die Person in ihrer sri-lankischen Geburtsurkunde tatsächlich die richtige leibliche Mutter oder der richtige leibliche Vater sind?»
Fässler anerkennt das Engagement des Kantons, der den Verein auch weiterhin via Leistungsauftrag finanziell unterstützt. Die Forschungsergebnisse haben sie selber nicht überrascht: «Wir wussten, dass einiges im Argen liegt. Jetzt haben wir es schwarz auf weiss.» Der Kanton, namentlich auch das Staatsarchiv, unterstützt Betroffene auch weiterhin kostenfrei bei der Recherche ihrer Adoptionsgeschichten.
Die Anerkennung der Verantwortung sei ein erster Schritt in Richtung Wiedergutmachung, sagt Fässler. Die Forderungen des Vereins gehen aber noch weiter: «Der Kanton muss sich bei den Betroffenen entschuldigen – so wie er es auch bei den administrativ Versorgten getan hat.»
Regierung: «Zeitpunkt für öffentliche Entschuldigung kommt noch»
«Dafür ist jetzt an dieser Medienkonferenz nicht der richtige Zeitpunkt», erklärt Regierungsrätin Laura Bucher auf Nachrage. Ein derartiges Fehlverhalten der Behörden wie im Fall der Adoptionen aus Sri Lanka sei in einem Rechtsstaat aber inakzeptabel. «Ich persönlich bin der Meinung, dass sich die St.Galler Regierung bei den Betroffenen entschuldigen muss. Aber das muss in einem anderen Rahmen und mit Bund und den anderen Kantonen koordiniert geschehen.»
Der Kanton werde die Betroffenen weiterhin bei der Aufarbeitung ihrer Geschichte unterstützen und die Beiträge an den Verein Back to the Roots im Bedarfsfall erhöhen, erklärt Bucher. Man werde derzeit mit Anfragen überhäuft und komme mit deren Bearbeitung kaum noch nach, gibt der Verein an.
Juristische Folgen dürften kaum auf den Kanton St.Gallen zukommen. Die Vorkommnisse liegen schon zu lange zurück und sind grösstenteils wohl verjährt. Ob den Betroffenen ein Anrecht auf Entschädigung aufgrund der behördlichen Verfehlungen zusteht, wird sich vermutlich ebenfalls beim Bund klären. Dieser hat seinerseits ein breit gefasstes und Adoptionen aus diversen anderen Ländern umfassendes Forschungsprojekt in Auftrag gegeben. Ergebnisse werden diesen Herbst erwartet.
Auch ein weiteres Nationalfonds-Projekt von Francesca Frank wartet auf die Genehmigung. Hierbei sollen mit einem Oral-History-Ansatz vor allem Betroffene aus der ganzen Schweiz und deren Adoptiveltern direkt zu Wort kommen. Wie der Kanton auf Anfrage mitteilt, sind in St.Gallen in den Jahren zwischen 1979 und 2002 insgesamt 1816 Kinder aus dem Ausland adoptiert worden – die Kinder aus Sri Lanka machen hierbei nur einen Bruchteil aus. Da eröffnen sich also noch weitere Forschungsfelder.
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