Tod im Hagenbuchwald
Maria Brendle liefert mit dem Gerichtsdrama Friedas Fall ein kraftvolles und mitreissendes Debüt um ein St.Galler Frauenleben in dunklen Zeiten.
Frieda Keller (Julia Buchmann) vor Gericht. (Bilder: Präsens Film)
Am Anfang steht eine Szene reinen Glücks: Eine Frau und ein kleiner Bub tollen mit strahlenden Gesichtern auf einer frühlingsgrünen Wiese in einer idyllischen Hügellandschaft herum, rennen schliesslich auf einen nahen Wald zu, die Bewegungen der beiden gleichen einem Tanz. Der kleine Bub steht bei einem Baum, die Frau einige Meter hinter ihm, die Szene bricht ab, der Filmtitel Friedas Fall erscheint, dann der Untertitel: Nach einer wahren Begebenheit.
Mit sicherer Hand skizziert Regisseurin Maria Brendle gleich zu Beginn, um was für einen «Fall» es sich da handelt. Denn in der noch knapperen Eröffnungsszene sah man die gleiche Frau schweigend einem streng dreinblickenden Mann gegenübersitzen, der sie anschreit, sie solle jetzt endlich erzählen, was da oben im Wald passiert sei.
Passiert ist: Die 25-jährige Thurgauer Damenschneiderin Frieda Keller hat am 5. Juni 1904 im St.Galler Hagenbuchwald ihren fünfjährigen Sohn Ernst erwürgt und am Tatort verscharrt. Das Kind, die Folge einer Vergewaltigung durch den Wirt eines Lokals, in dem Frieda kurzzeitig als Serviererin arbeitete, hatte sie in den Jahren davor in der «Kinderbewahranstalt Tempelacker» untergebracht. Das von Ordensschwestern geführte Heim hatte Ernst dann zwangsweise der Mutter übergeben, als diese das Kostgeld nicht mehr aufbringen konnte.
In zahlreichen, geschickt und schnörkellos montierten Rückblenden erfährt man diesen Kern einer Geschichte, die kurz nach der vorletzten Jahrhundertwende die Schweizer Öffentlichkeit erschütterte. Und man erfährt ganz nebenbei auch Details wie etwa dieses aus dem damaligen Thurgauer Strafgesetzbuch: «Eine Weibsperson, die sich mit einem verheirateten Mann einlässt, verdient keine Gunst des Gesetzes. Sie trägt die Folgen ihrer Unsittlichkeit selber.»
Vor dem Gericht, wo die geständige Frieda Keller (Julia Buchmann, die ihr Kinohauptrollendebüt bravourös meistert) dann steht, tönt das im Plädoyer des Staatsanwalts Walter Gmür (Stefan Merki) so: «Fräulein Keller vermochte den Zudringlichkeiten des ‹Post›-Wirtes nicht standzuhalten.»
21. Januar: Premiere im Kinok St.Gallen mit Regisseurin Maria Brendle, Autorin Michèle Minelli, Hauptdarstellerin Julia Buchmann und Produzent Hans Syz. Moderation: Monika Simmler, Assistenzprofessorin für Straf-, Strafprozessrecht und Kriminologie, Universität St.Gallen.
Weitere Vorstellungen in Anwesenheit der Filmemacherinnen: 3. Februar 17:30 Uhr und 20 Uhr
kinok.ch
Als Gegenspieler von Gmür, einem skrupellosen Karrieristen, steht der Verteidiger Frieda Kellers, Anwalt Arnold Janggen (Max Simonischek). Dieser entspricht ganz dem Bild eines aristokratischen, aber echt humanistisch gesinnten Mannes, der zwar etwas für die Verbesserung sozial Benachteiligter erreichen will, aber doch ganz ein Gefangener des Systems bleibt.
Das zeigt sich darin, dass er zwar Frieda vor der drohenden Todesstrafe bewahren will, dies aber nur damit zu erreichen glaubt, indem er ihre frühkindliche Hirnerkrankung ins Zentrum stellt. Janggens frisch angetraute Ehefrau, die deutsche Theaterschauspielerin Gesine (Marlene Tanczik), ist darob hell empört: «Muss man eine Frau für verrückt erklären, nur weil sie in ihrer Not nicht mehr ein und aus wusste?», schleudert sie ihrem Gatten entgegen, als der zu Hause für sein Plädoyer übt.
Friedas Fall ist ein Frauenfilm aus einer brutalen Männergesellschaft. Es sind lauter Männer, die das Geschehen und die Geschicke der Beteiligten bestimmen respektive zu bestimmen glauben. Doch es sind die Frauen, die sich letztlich als die Handelnden erweisen, allen voran Erna Gmür (Rachel Braunschweig), die Ehefrau von Walter Gmür.
Als «Frau Staatsanwalt» gibt sie zwar anfänglich ganz die treusorgende Hausherrin, die ihrem viel beschäftigten Gatten den Rücken freihält und ihn auch unterstützt, als er seine Karriere mit einem Sitz im Regierungsrat krönen möchte. Doch von dem Moment an, da Frieda im Untersuchungsgefängnis sitzt – das sich im weitläufigen Haus des Ehepaars Gmür befindet –, beginnt bei der Frau ein Umdenken, was das Wirken ihres Mannes betrifft. Hinter seinem Rücken tut sie alles, um Friedas Los zu lindern. Und als der Staatsanwalt dahinterkommt, lässt sie sich nicht einschüchtern, sondern verteidigt die unglückliche Gefangene weiter.
Die entstehende Komplizinnenschaft zwischen den beiden so unterschiedlichen Frauen bildet so das eigentliche Zentrum dieses Dramas aus einer Zeit, die so weit weg gar nicht scheint – etwa, wenn auf einer Kundgebung gegen die Frieda drohende Todesstrafe auf einem der Kartonschilder die Worte stehen «Frau, Leben, Freiheit».
Am Ende des Films steht eine Fotografie der «echten» Frieda Keller. Und man liest dann über ihr weiteres Leben und welche Folgen der «Fall» hatte: «Frieda Keller verbrachte 15 Jahre in Einzelhaft. In schlechter geistiger und körperlicher Verfassung wurde sie 1919 begnadigt. Nach einem Hirnschlag im Jahr 1939 wurde sie in die psychiatrische Klinik Münsterlingen eingeliefert, in welcher sie drei Jahre später verstarb. Der Fall Frieda Keller (...) mobilisierte die schweizerischen Frauenbewegungen, die gleiches Recht für alle forderten. Im Jahr 1942 mit Inkrafttreten des gesamtschweizerischen Strafgesetzbuches wurde die Todesstrafe abgeschafft – und seither können auch verheiratete Männer für sexuelle Übergriffe strafrechtlich belangt werden.»
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