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Verwirrungen um Verhüllungen

Wie der St. Galler Kantonsrat in der Septembersession eine Stunde lang über ein Burka-Verbot debattierte und schliesslich ein sinnloses Gesetz beschloss.
Von  Andreas Kneubühler

Die Ausgangslage war etwas kompliziert. Kurz zusammengefasst musste die St. Galler Regierung als Auftrag des Parlaments einen Gesetzesvorschlag für ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum vorlegen.

Dafür zog sie einen Staatsrechtsexperten bei, berücksichtigte die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts und ging nach eigenen Angaben soweit als möglich.

Daraus resultierte ein Gesetzesartikel, in dem für den direkten Kontakt mit Behörden und Amtsstellen ein Gesichtsverhüllungsverbot festgeschrieben wird.

Behelfsmässiges Konstrukt

Doch der vorberatenden Kommission ging dies zu wenig weit. Die Mehrheit setzte folgenden Text durch:

«Wer sich im öffentlichen Raum sowie an Orten, die öffentlich zugänglich sind, durch Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet, wird mit Busse bestraft.»

Um diesen Vorschlag ging es danach in der Debatte. Klar war, dass es sich dabei um ein behelfsmässiges Konstrukt handelte: «Ein generelles Verhüllungsverbot müsste auf Verfassungsstufe geregelt werden», stellte etwa der CVP-Fraktionssprecher Andreas Widmer fest.

Die rund einstündige Debatte am Montagnachmittag begann, in dem die Parteien ihre Haltung bekanntgaben.

Mike Egger von der SVP sagte: «Die Regierung hatte nicht den Mut zu einem konsequenten Verhüllungsverbot. Man muss ein Zeichen setzen gegen den frauenfeindlichen religiösen Extremismus.»

Den Ton für die CVP gab unter anderem Monika Lehmann-Wirth vor: «Ich spreche zu diesem Geschäft, weil ich mich als Frau betroffen fühle. Ich finde es diskriminierend, wenn Frauen in unserer Gesellschaft in einer Ganzkörper-Verhüllung herumlaufen müssen.»

Sie hätte lieber ein Burka-Verbot wie im Tessin. Das sei ohne grosse Komplikationen umgesetzt worden. «Die Frauen haben die Burka selbstverständlich ausgezogen», behauptete sie.

Nach dieser ersten Runde war die Ausgangslage klar: Dafür waren CVP und SVP. Dagegen die Grünliberalen, die FDP- sowie die SP-Grüne-Fraktion.

Wären alle Sitze besetzt gewesen und hätten alle nachgestimmt, wäre das Verhüllungsverbot mit 66 Ja gegen 54 Nein beschlossen worden.

Gegen Frauen? Gegen Hooligans?

Es gab an diesem Montagnachmittag aber mindestens einen Moment, bei dem es schien, als könnten sich die Gegner mit ihren Argumenten im Ratssaal doch noch durchsetzen.

Dafür verantwortlich war eine Reihe von Voten aus den Reihen von FDP und SP.

Es begann mit SP-Kantonsrätin Bettina Surber, die die Argumentationslinie von Mike Egger und Monika Lehmann-Wirth weiterdachte.

Sie fragte: «Was hat es mit dem Recht der Frau zu tun, wenn sie dafür bestraft wird, dass sie eine Burka trägt?» Denn: «Sie büssen ja die diskriminierte Frau.»

Danach verschwand das Frauenbefreiungsargument mehr oder weniger aus der Debatte.

Andreas Widmer von der CVP sah allerdings noch andere Adressaten für das Verhüllungsverbot. «Es können Randalierer sein, es können Demonstranten sein, es können reine Pöbler und Sprayer sein.»

Marcel Dietsche, SVP-Kantonsrat und Kantonspolizist, zog mit: Es gebe diverse Veranstaltungen, die durch eine Totalverhüllung missbraucht werden könnten, etwa Sportveranstaltungen oder Demonstrationen. «Dort ist es legitim, etwas genauer hinzuschauen.»

Widmer und Dietsche mussten sich danach von Etrit Hasler erklären lassen, dass es im Polizeigesetz für Kundgebungen und Sportveranstaltungen bereits ein Vermummungsgesetz gibt. «Seit Urzeiten», übertrieb der SP-Kantonsrat.

Gegen Bankräuber?

Danach folgten zwei Redner aus unterschiedlichen Lagern, die vor allem die juristische Umsetzung des Verhüllungsverbots thematisierten. Sie kamen zum gleichen Ergebnis.

Walter Locher von der FDP begann: «Wir führen eine Scheindebatte. Wir reden über Frauenrechte, wir reden über Burka-Verbote. Aber eigentlich diskutieren wir über eine Strafbestimmung».

Darin werde kumulativ einerseits eine Gesichtsverhüllung und andererseits die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder die Störung des religiösen Friedens verlangt. Ob diese Voraussetzungen erfüllt seien, entscheide nicht der Polizist, sondern der Richter, so Locher.

Er fasste zusammen: «Ich sage Ihnen als Jurist, der 17 Jahre lang in der Strafverfolgung in diesem Kanton tätig war: Sie werden keine einzige Verurteilung erhalten.»

Es folgte SP-Regierungsrat Fredy Fässler. Er stellte zuerst fest: «Was Sie hier beschliessen, ist kein Burka-Verbot.» Er schilderte die Folgen in der Praxis: «Wenn künftig ein Polizist in Bad Ragaz eine Burkaträgerin sieht, muss er sich zuerst fragen: Besteht hier eine Gefahr?»

Die Antwort ist für Fässler klar: «Er wird sich sagen, eigentlich sehe ich keine Gefahr.»

Es werde nicht geschehen, dass dieser Polizist seinen Block ziehe, zu rapportieren beginne und einen Antrag an die Staatsanwaltschaft stelle, erklärte der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements.

Die Regierung wolle keine leeren Bestimmungen, die überhaupt nichts brächten, die keine Anwendung fänden.

Doch das stimmt nicht ganz, korrigierte sich Fässler. Es werde schon Anwendungen geben: «Wer künftig im Kanton St. Gallen eine Bank überfällt und sich verhüllt, der wird nicht nur mit drei, vier Jahren Gefängnis wegen des Banküberfall bestraft, sondern  er erhält auch noch eine Busse von 100 Franken wegen des Verhüllungsverbots». Das werde aber die einzige Anwendung sein, versicherte er.

Vernünftige, Abweichler und Lernfähige

Das war der Moment, bei dem es schien, als könnte die Stimmung noch kippen. Doch dann folgte die Abstimmung, und die ganze SVP-Fraktion sowie die Mehrheit der CVP-Mitglieder entschieden sich für ein Ja zum Verhüllungsverbot – wie es im Vorfeld bereits angekündigt worden war. Der Kommissionsvorschlag wurde mit 59 gegen 54 Stimmen angenommen.

Von den 59 Stimmen kamen 39 aus der 40-köpfigen SVP-Fraktion. Die eine fehlende Stimme war diejenige von Kantonsratspräsident Ivan Louis, der nicht abstimmen durfte.

20 Stimmen stammten von der CVP, mit insgesamt 26 Mitgliedern im Rat. Ein Sitz, derjenige von Nino Cozzio, war aus bekannten Gründen nicht besetzt. Der St. Galler Stadtratskandidat Boris Tschirky stimmte nicht ab und war wohl abwesend. Dazu gab es vier Abweichler, die entgegen der Parteilinie ein Nein einlegten. Darunter Patrizia Adam.

Bei den Grünliberalen mit zwei Mitgliedern drückte Stadtratskandidatin Sonja Lüthi den Nein-Knopf, ihr Kollege Jörg Tanner stimmte nicht ab.

Alle Mitglieder der FDP-Fraktion und sämtliche Kantonsrätinnen und Kantonsräte der SP-Grüne-Fraktion lehnten den Kommissionsvorschlag ab.

Es passte zu dieser seltsamen Debatte mit ihren Irrungen und Wirrungen, dass danach Karl Güntzel von der SVP einen Rückweisungsantrag stellte. Man könne immer gescheiter werden, sagte er, und solle doch das Ganze an die Kommission zurückgeben, damit diese den ganzen Komplex nochmals anschauen könne.

Der Rückweisungsantrag wurde mit 65 gegen 40 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.

Aber auch damit ist bei diesem Thema noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Es gibt im November eine zweite Lesung, in der alles wieder geändert werden könnte. Erwartet wird nichts weniger als eine weitere Grundsatzdiskussion.

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