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Junge Flüchtlinge kommen ins «Pesti»

Das Kinderdorf Pestalozzi in Trogen hat leere Häuser. Zwei davon stehen ab Mai für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, die unbegleitet auf Asylsuche sind. Am Donnerstag ist das Konzept vorgestellt worden.
Von  Harry Rosenbaum
Das Pestalozzidorf Trogen (Bild: Marcel Giger)

Die schmucken Häuschen im Appenzeller Stil sind etwas in die Jahre gekommen; aber vor 70 Jahren wurden sie für eine ähnliche Aufgabe erstellt, die sie jetzt in der aktuellen Flüchtlingssituation wieder wahrnehmen können: die Aufnahme kriegsgeschädigter Kinder und Jugendlicher.

Der Ausserrhoder Landammann und Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales, Matthias Weishaupt, sagt vor den Medien: «Die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi verfügt über die geeignete Infrastruktur und stellt dem Kanton zwei Häuser zu einer reduzierten Miete zur Verfügung. Damit finden bis zu 30 Jugendliche eine Unterkunft.» Betreut werden die jungen Menschen durch den Verein Tipiti.

Gesellschaftliche und berufliche Integration

Weishaupt verweist auf die Regelung zwischen dem Bund und den Kantonen bei der Unterbringung und Betreuung solcher Flüchtlinge. «Weist der Bund Appenzell Ausserrhoden unbegleitete Jugendliche zu, werden diese für die ersten Monate im Kinderdorf Pestalozzi untergebracht und durch den Verein Tipiti betreut.» Danach würden sie in ebenfalls begleitete Jugendwohngruppen in den Gemeinden wechseln. Eine Ausnahme bildeten Kinder unter 14 Jahren, die direkt in einer Pflegefamilie unter gebracht und ebenfalls durch den Verein Tipiti begleitet würden.

Das Angebot sei unabhängig vom migrationsrechtlichen Status der Jugendlichen, betont Weishaupt. Bei der Umsetzung des Konzepts gehe es um die Beachtung individueller Bedürfnisse, aber auch um die gesamtheitliche Betrachtungen der gesellschaftlichen und beruflichen Integration. An der Finanzierung beteiligen sich der Bund, der Kanton und die Gemeinden.

Unversehrtheit schützen

Kinder und Jugendliche geniessen einen besonderen Schutz: Die Bundesverfassung, das Bundeszivilrecht sowie die UN-Kinderrechtskonvention verpflichten den Staat, ihre Unversehrtheit zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern. Ausserhalb ihres Herkunftslandes und getrennt von beiden Elternteilen erfordern die Schutzbedürfnisse von Kinder und Jugendliche besondere Beachtung.

Neu für Appenzell Ausserrhoden ist das einheitliche Unterbringungs- und Betreuungskonzept mit altersgerechter Infrastruktur. Zur Zeit sind in der Obhut des Kantons 21 unbegleitete minderjährige Asylsuchende und 6 vorläufig aufgenommene unbegleitete Minderjährige. Aktuell sind die insgesamt 27 Personen im Asyl-Durchgangszentrum Landegg in Lutzenberg und im Thurhof in Oberbüren (SG) untergebracht.

Schulische und berufliche Ausbildung

«Im Pestalozzidorf sollen die Kinder und Jugendlichen vor allem integriert und auch auf eine spätere Rückkehr in ihre Heimat vorbereitet werden», sagt Rolf Widmer, operativer Leiter beim Verein Tipiti. An erster Stelle stehe die schulische und berufliche Ausbildung. Tipiti hat laut Widmer mit dem Konzept gute Erfahrungen bei jugendlichen Kriegsflüchtlingen aus Bosnien gemacht. Rund 75 Prozent seien mit einer Ausbildung wieder in ihr Herkunftsland zurückgekehrt.

Urs Egger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi, hebt die Erfahrungen hervor, die das Kinderdorf über mehrere Jahrzehnte mit der Betreuung von kriegsvertriebenen Jugendlichen habe sammeln können. Dass sich nun drei Partner für die Unterbringung unbegleiteter asylsuchender Jugendlicher zusammenfinden, sei etwas sehr Positives.

Fast tausend minderjährige Flüchtlinge

Seit 2013 steigen die Zahlen unbegleiteter asylsuchender Jugendlicher in Europa dramatisch an. Nach einem Bericht von Fernsehen SRF im vergangenen September sind allein 2015 fast tausend minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung durch Erwachsene in der Schweiz angekommen. In der Verwaltungssprache tauchen sie als MNA (mineurs non accompagnés) auf. Vielfach sind sie schwer traumatisiert und im Asylverfahren total überfordert.

Sache der Kantone

Unterbringung und Betreuung der MNA überlässt der Bund weitgehend den Kantonen. Es gibt unterschiedliche Konzepte. Negativ aufgefallen ist im letzten Jahr der Kanton Baselland. Er hat die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen zusammen mit Erwachsenen in Asylzentren untergebracht, so dass diese oft Zeugen von Streitereien und Alkoholmissbrauch geworden sind. Die noch Schulpflichtigen hatten in den Zentren keine Rückzugsmöglichkeiten, um in Ruhe Hausaufgaben machen zu können.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz kaum wissenschaftliche Studien zur Lebenssituation von jungen Flüchtlingen. Vor allem die Auseinandersetzung mit der rechtlichen und psychologischen Seite liegt im Argen. Im Asylverfahren haben die Jugendlichen das Anrecht auf die Bereitstellung einer Rechtsvertretung, eines Beistandes oder Vormunds. In vielen Fällen klappt das aber nicht oder nur schlecht.

Streit um Altersbestimmung

Vielfach können unbegleitete minderjährige Asylsuchende ihr Alter nicht konkret belegen. Gibt es diesbezüglich Zweifel beim Staatssekretariat für Migration (SEM), wird versucht das Alter mit der Handknochenanalyse festzulegen. Die Methode ist wissenschaftlich umstritten und hat jetzt dazu geführt, dass sich verschiedene kinderradiologische Abteilungen an den Spitälern weigern, solche Untersuchungen an minderjährigen Flüchtlingen durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

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