Mitte Juli wurde über innerstädtische Campingplätze diskutiert. Anders als zum Beispiel in Winterthur, wo es einen gutbesuchten Campingplatz ganz in der Nähe des Stadtzentrums gibt, gebe es in der Stadt St.Gallen nur zwei Stellplätze für Wohnwagen, schrieb das «Tagblatt» und stellte fest: «In St.Gallen fehlt die Initiative.»
Der Stadtrat hingegen findet, es habe Plätze in der Umgebung, in der Stadt gebe es dafür kein Bedürfnis. Diese Woche wurde das Thema erneut aufgenommen. Die zwei Stellplätze neben dem Paul-Grüniger-Stadion reichen nicht, so die Kritik, darum fordern Wohnmobilfahrer mehr Stellplätze.
Auch Marcel Baur, fleissiger Stadtbeobachter, Parkplatzzähler und Informatiker aus St.Gallen, meldete sich Mitte Juli zum Camping-Thema: «Wie wäre es, wenn das Platztor temporär im Sinne einer PopUp-Fläche zum Campingplatz würde?», fragte er auf seiner Plattform «kurzverbloggt». Bis die Uni dort baue, liege das zentrumsnahe Gelände schiesslich noch einige Jahre mehr oder weniger brach.
Guter Punkt. Der Baubeginn für den Uni-Campus am Platztor ist erst für 2024 geplant – so lange wird es da voraussichtlich noch weiter tötelen. Das Gelände um die Offene Kirche besteht aus einem Kies-Parkplatz, lottrigen Holzzäunen und noch lottrigeren Häusern. 9506 Quadratmeter umfasst das Gebiet, die dortigen Industrie- und Wohngebäude werden abgerissen.
Aber wo wir grad bei den Bedürfnissen sind: Camper und Wohnmobilfahrerinnen in allen Ehren, aber es wäre höchste Zeit, endlich Platz für die Fahrenden zu machen in der Stadt St.Gallen. Die Kantone sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, genügend Stand- und Durchgangsplätze zu Verfügung zu stellen. 2003 hat das Bundesgericht das Recht der Fahrenden auf angemessene Haltemöglichkeiten ausdrücklich anerkannt.
St.Gallen hat im Mai 2006 als einer der ersten Kantone ein entsprechendes Konzept verabschiedet. Gefordert wurden sechs offizielle, sprich planungsrechtlich gesicherte Durchgangsplätze im Kanton St.Gallen. O-Ton: «Weil die Fahrenden auf die Nähe zu ihrer Kundschaft in den Agglomerationen angewiesen sind, wird je ein Standort im Umkreis (bis ca. 10 km Distanz) der Zentren St.Gallen, St.Margrethen, Buchs, Sargans, Rapperswil/Jona und Wil benötigt.» Dasselbe ist auch im kantonalen Richtplan verankert.
Daraus geworden ist: Nichts. Es gibt genau null Durchgangsplätze im Kanton St.Gallen. Die richtplanerisch angestrebten Durchgangsplätze in Gossau (im Industriegebiet) und in Thal (Fuchsloch) wurden von den Stimmberechtigten bzw. vom Thaler Gemeinderat verhindert. Diese Woche hat der Gemeinderat von Vilters-Wangs einen Durchgangsplatz für Fahrende abgelehnt und auch ansonsten liegt das Thema ähnlich brach wie das Platztor.
Darum: Her mit dem Duchgangsplatztor! Mit ein bisschen Goodwill liessen sich die baurechtlichen Fragen sicher irgendwie klären. Es wäre zwar auch nur ein Provisorium auf Zeit, aber es wäre eine Pionierleistung, ein Statement für die Vielfalt – und einer Kantonshauptstadt würdig.
Nach Jahrzehnten treffen sich Eva und Franz wieder. Beide im fortgeschrittenen Alter. Viel ist passiert und doch ist da noch Zuneigung. Schwindlig heisst der neue Roman der Ostschweizer Autorin Christine Fischer, in dem vielschichtige Charaktere auf feines Sprachgefühl treffen.
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Kunstausstellung
Gesellschaftskritik, Wirbelsäulen und Gelenke, die keine sind. Im Rahmen einer Zwischennutzung zeigen vier Kunstschaffende noch bis zum 29. August ihre Arbeiten im Kubik-Areal in St. Gallen.
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Im Kunst Kontor Rorschach lud der Künstler Felix Stöckle zu einem Dinner, einer Ausstellung, einem Happening – zwischen Fine Dining, Keramik, popkulturellen Referenzen und der alten Idee eines geteilten Tisches.
Nach zehn Jahren in der Schweiz wollte sich Samira Rahim mit ihrer Familie einbürgern lassen. Die zahlreichen bürokratischen Hindernisse und die hohen Kosten brachten die Familie zeitweise fast dazu, aufzugeben.
Berlingen hat eine neue Methode der Interessenabwägung entwickelt: eine Analyse des Ortsbilds als Grundlage, um die wertvolle Baukultur zu erhalten und gleichzeitig die Innenentwicklung voranzubringen. Nun steht die Verankerung in der Ortsplanung an.
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