Die Stadtpolizei St.Gallen hat in den vergangenen Wochen und Monaten die Corona-Schutzmassnahmen wiederholt genutzt, um linke Bewegungen und Einzelpersonen zu schikanieren und zu kriminalisieren. Die nachfolgend geschilderten Fälle mögen für sich betrachtet unbedeutend erscheinen, in der Summe zeigen sie jedoch ein klares Bild. Selbst die kleinste Form emanzipatorischen Denkens und Protestes soll stigmatisiert und unterdrückt werden. Diese Haltung seitens Polizei und Staatsanwaltschaft hat zu mehreren Fällen von Repression und unverhältnismässiger Machtanwendung geführt.
Dieser Text bietet eine nicht abschliessende Auflistung der Vorfälle der letzten 12 Monate und ruft einige Grundsätze bezüglich des persönlichen Verhaltens in Erinnerung.
Am 1. Mai 2020 werden Polizist:innen dabei beobachtet, wie sie Fotos von Häusern und Wohnungen machen, an denen Transparente und politische Parolen zum Tag der Arbeit befestigt sind. Die Transparente sind als Symbol für einen coronakonformen 1. Mai gedacht und sollen zur Solidarität aufrufen in Zeiten der Pandemie. Die Polizei hält es für notwendig, die Botschaften und die Adressen der dort wohnhaften Personen zu dokumentieren. Welche Gefahr sieht die Polizei in Bürger:innen, die sich an der politischen Meinungsbildung beteiligen? Auch ist ungewiss, was mit diesen Informationen geschah und wozu diese dienen sollen.
Neu ist das «Vorgehen» seitens Polizei in St.Gallen keineswegs. Als nach dem Brand im griechischen Camp Moria symbolische «Wir haben Platz»-Transparente an teils seit Jahren leerstehenden Häusern angebracht werden, verfällt die Stadtpolizei ebenfalls in blinden Aktionismus und klärt sofort ab, ob eines dieser Häuser eventuell besetzt wurde. Die Medienmitteilung, dass es sich um eine symbolische Aktion handelte, kam in den Amtsstuben offenbar nicht an.
Stiller Protest
Ein halbes Jahr später, am 14. November 2020, wird von der damals neuen Gruppe «Stiller Protest» zu einer bewilligten Demonstration in St.Gallen gegen die Corona-Schutzmassnahmen aufgerufen. Der «Stille Protest» ist ein Verein, der sich im Umfeld von Coronaleugner:innen bzw. -skeptiker:innen gegründet hat. Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und einer angeblich drohenden «Coronadiktatur» bietet er eine Plattform für Verschwörungserzählungen jeglicher Art, für eugenische Esoteriker:innen und Einzelpersonen der extremen Rechten.
An der erwähnten Demonstration in St.Gallen werden mehrere Teilnehmer:innen mit Holocaust relativierenden Aussagen wie «Impfen macht frei» gesichtet. Wie zu erwarten war, halten sich die rund 150 Teilnehmer:innen zu keinem Zeitpunkt an die geltenden Schutzmassnahmen. Gestört bzw. interessiert hat das die Behörden bis vor kurzem nicht. Inzwischen ist der «Stille Protest» gewachsen und hat Veranstaltungen in Chur, Liestal, Zug, Altdorf und Schaffhausen mit meheren Tausend Teilnehmer:innen organisiert.
Als Reaktion auf die Demonstration des «Stillen Protestes» organisiert ein Kollektiv von Aktivist:innen eine kleine Gegenveranstaltung in St.Gallen. Die Gruppe hält am Ausgangs- und Endpunkt der Kundgebung des «Stillen Protests» ein Transparent hoch, das dessen Botschaft kritisiert, verteilt Flugblätter und konfrontiert den «Stillen Protest» mit Parolen.
Begleitet wird der «Stille Protestes» von zwei Stadtpolizisten. Als diese die etwa 20 friedlichen Gegendemonstrant:innen entdecken, fordern sie Verstärkung an. Was danach folgt, ist bekannt: Knüppelschwingend pflügt sich die Stadtpolizei einen Weg durch die Gegendemonstrant:innen, um wenigstens zwei Personen vorläufig festzuhalten. Dreist konstruiert die Medienstelle der Stapo daraus im Nachhinein einen angeblichen Angriff auf die Polizei.
In den folgenden Wochen und Monaten werden deswegen nach Telefonaten quer durch die Stadt acht Personen zu Verhören durch die Stadtpolizei St.Gallen vorgeladen. Eine der vorgeladenen und per Strafbefehl verurteilten Personen war bei der Kundgebung gar nicht anwesend. Ausserdem erlaubt es sich die Polizei während der Ermittlungen, ihre Kompetenzen etwas freizügiger als sonst auszulegen. So werden etwa die Einladungsbefehle persönlich durch Polizist:innen an den Wohnadressen der jüngsten betroffenen Personen zugestellt und nicht wie vorgesehen per Post.
Der Verdacht liegt nahe, dass hier zusätzlicher Druck über das soziale Gefüge von Eltern und Nachbar:innen der Personen aufgebaut werden soll. Ironischerweise werden die erwähnten acht Personen dann unter anderem wegen Verstoss gegen die Covid-19-Schutzmassnahmen (Verbot von Ansammlungen von über 15 Personen im öffentlichen Raum) per Strafbefehl verurteilt, während nebenan der «Stille Protest» mit rund 150 Personen demonstrierte und die anwesenden Polizist:innen nicht fähig waren, eine Hygienemaske korrekt zu tragen. Allein für diese kleine Episode belaufen sich die Bussgelder und Verfahrenskosten bisher auf etwa 6800 Franken.
Beleidigungen bei Personenkontrollen
Im März 2021 werden drei kurdische Aktivisten beim Anbringen von Plakaten am Gallusplatz beobachtet. Zwei Polizist:innen stellen sie während dem Anbringen des Plakates zur Rede und wollen wissen, was die Gruppe hier mache. Die Aktivisten versuchen daraufhin ihre Beweggründe für die Aktion und den politischen Hintergrund der Plakate zu erklären – Freiheit für Öcalan.
Eine Beamtin fällt dabei von Beginn weg durch wiederholte verbale Angriffen gegenüber den Aktivisten auf, wie z. B. «Warum macht ihr als Geflüchtete hier sowas?». Die Beamtin unterbricht die Aktivsten immer wieder mit harschen Worten wie «Es gibt hier nichts zu diskutieren». Dass sie selber Erklärungen eingefordert hat, hat sie wohl bereits wieder vergessen. Auch das rückstandslose Entfernen des einen mittlerweile mit Kabelbindern angebrachten Plakats reicht nicht aus, um die Polizistin zu beruhigen.
Aufgrund der angespannten Situation und sprachlicher Probleme bittet einer der Aktivisten darum, das Gespräch auf Hoch- statt Schweizerdeutsch weiterzuführen. Die angesprochene Polizistin verliert nun erst recht die Fassung: «Wir sind hier in der Schweiz, das ist unsere Muttersprache. Wenn du das nicht verstehst, ist es nicht mein Problem.»
Einer der Aktivisten verweigert daraufhin das weitere Gespräch mit dieser Polizistin. Er begründet dies damit, dass sie aufgebracht sei und ihn verbal beleidige. In der Zwischenzeit haben die Polizist:innen zwecks Identitätskontrolle der Gruppe Verstärkung angefordert, welche später mit circa 15 Polizist:innen auch eintrifft. Nach Beendigung der Kontrollen erhalten die drei Aktivisten eine mündliche Wegweisung für 24 Stunden für die Stadt St.Gallen.
Warum eine solche Personalstärke notwendig war, um drei Aktivisten zu kontrollieren, die sich kooperativ und in keinster Weise gewaltbereit zeigten, wissen nur die zuständigen Personen. Es passt aber zur kantonalen Migrationspolitik, dass jegliche politischen Äusserungen (egal ob im Kontext der desaströsen Zustände in den kantonalen Asylunterkünften, der Asylpolitik allgemein oder in Bezug auf die Zustände in den Heimatsregionen der geflüchteten Menschen) beziehungsweise Wortmeldungen unerwünscht sind. Mensch soll schweigen und «gfälligscht» Dankbarkeit zeigen.
Schikanen gegen Klima-Aktivist:innen
Auch der Klimastreik hat in St.Gallen mehrere unangenehme Erfahrungen mit der Polizei gemacht.
Im April/Mai 2020 sammelt eine Gruppe von vier Aktivist:innen unter Einhaltung sämtlicher Hygieneregeln Schilder mit politischen Slogans und Botschaften für eine schweizweite «Schilder-Demo» des Klimastreikkollektivs. Selbst diese vermeintlich harmlose politische Partizipation verleitet die Stadtpolizei St.Gallen zu einer «intensiven Abklärung der Sachlage». Die Gruppe wird noch vor Ort kontrolliert, drei Aktivist:innen erhalten Vorladungen zur polizeilichen Einvernahme. Was ihnen vorgeworfen wird, bleibt unklar. Seit den Einvernahmen liess die Stapo in dieser Sache nichts mehr von sich hören.
Ein paar Wochen vor einer Velo-Demo im September 2020 werden im gesamten Stadtgebiet mehrere Plakate «widerrechtlich». Die Polizei verzeigt daraufhin die Person, die im Bewilligungsverfahren für die Demonstration als Verantwortliche aufgetreten ist. Ausser diesem Zusammenhang gibt es keinerlei weitere Verdachtsmomente gegen die minderjährige Aktivistin. Selbst die aufgehängten Plakate sind im Internet frei verfügbar und für alle zugänglich. Obwohl es bereits vor einigen Jahren im Rahmen einer «Smash little WEF»-Kundgebung ein ähnliches Gerichtsverfahren gab, das mit einem vollumfänglichem Freispruch endete, wird auch hier wieder mittels Repression und Geldbeutel versucht, junge linke Aktivist:innen einzuschüchtern.
Die polizeilichen Schikanen gegen die Klimaaktivist:innen gehen weiter, als am 23. Dezember 2020 eine Gruppe von Aktivist:innen im Rahmen der «Merry Crisis»-Aktionstage eine UBS-Filiale teilweise mit Weihnachtsbäumen blockiert. Sie tragen dabei Masken, halten Abstand und verhalten sich zu jedem Zeitpunkt friedlich. Dass eine solche Aktion einen Polizeieinsatz auslöst, dürfte nicht überraschen. So wird dann auch innerhalb von zehn Minuten die Polizei alarmiert, die die Aktivist:innen vor Ort konfrontiert.
Eine Aktivistin wird unter Zwang fixiert, noch bevor sie den Anweisungen der Beamt:innen nachkommen kann. Sie befolgt dann die Anweisungen, nachdem sie losgelassen worden ist. Alle zehn Aktivist:innen werden auf ihre Identität hin kontrolliert, durchsucht und angewiesen, sich zur Polizeiwache zu begeben. Dort erhalten die Aktivist:innen jeweils eine Wegweisung gemäss kantonalem Polizeireglement über 30 Tage für das Gebiet der Stadt St.Gallen.
Dass eine solche Wegweisung nur in Ausnahmefällen bei wiederholten gröberen Vergehen angeordnet werden kann und darüber hinaus zwingend schriftlich zu erfolgen hat, scheint der Stapo auch 15 Jahre nach Einführung des Wegweisungsartikels auf kantonaler Ebene nicht bekannt zu sein. Diejenigen, die von ihrem Recht Gebrauch machen und sich weigern, die Papiere zu unterschreiben oder die Fragen der Beamt:innen zu beantworten, werden persönlich beschimpft und beleidigt. Personen, die die Formulare unterschreiben, werden wie in einem schlechten Film als «gute Kinder» betitelt.
Abgestraft auf der Polizeiwache
Den Höhepunkt finden diese Schikanen in den frühen Morgenstunden des 13. März 2021. Vier Aktivist:innen werden von zwei Zivilpolizist:innen beim Aufhängen von Plakaten in der Stadt St.Gallen entdeckt. Als die Beamt:innen die Gruppe auffordern, dies zu unterlassen, reagieren die Aktivist:innen widerstandslos und händigen ihre Ausweise aus. Als die Aktivist:innen jedoch von ihrem Recht Gebrauch machen, die Fragen eines Beamten nicht zu beantworten, reagiert dieser gereizt und entscheidet, dass die Gruppe in Gewahrsam genommen wird.
In Begleitung von vier Polizeifahrzeugen und einem Dutzend Polizist:innen werden die vier friedlichen Aktivist:innen zur Polizeiwache gebracht. Auf der Wache werden alle durchsucht und einer Leibesvisitation unterzogen. Anschliessend werden sie nur spärlich bekleidet in kalten Zellen vorläufig festgehalten. Erst nach einer Stunde erhalten einige der Aktivist:innen die Erlaubnis, sich wieder warm anzuziehen.
«Ich versuchte meine Füsse warmzuhalten, indem ich auf sie sass», beschreibt eine Aktivistin ihr Erlebnis. Während der ganzen Prozedur macht einer der Beamten unangemessene Kommentare gegenüber den drei weiblichen Aktivistinnen. Er betitelt eine als «Kampfaff», droht, dass sie das ganze Wochenende in den Zellen bleiben würden, und verspottet sie, als sie auf die Toilette gehen. Er kommentiert auch ihr Aussehen. Beim Fotografieren beschuldigte er eine Aktivistin, Cannabis geraucht zu haben, weil sie «wie eine Kifferin» aussehe und rieche. Zwei weiteren droht er, dass er ihnen «die Ohren abschneiden» bzw. an ihnen ziehen würde, wenn sie nicht sofort nach Hause gingen, nachdem er sie freigelassen habe. Die anderen Beamt:innen werden Zeug:innen seiner Kommentare und schweigen oder lachen mit ihm.
Nachdem die Gruppe eine Wegweisung für 24 Stunden für das Gebiet der Stadt St.Gallen erhalten hat, wird sie am frühen Morgen aus dem Gewahrsam entlassen. Wochen später erhalten drei Aktivist:innen Ordnungsbussen und werden aufgefordert, am 22. März persönlich auf der Polizeiwache zu erscheinen. Zugestellt werden die Briefe den Aktivist:innen jedoch erst am 24. bzw. 25. März – Tage nach der angesagten Frist.
Freien Lauf lässt die Stadtpolizei ihren Ressentiments gegenüber linken Aktivist:innen auch am 19. März 2021. In St.Gallen findet im Rahmen des globalen Aktionstages ein genehmigter Sitzstreik in der Marktgasse statt. Die Corona-Massnahmen werden eingehalten und die Veranstaltung verläuft friedlich, wie bisher alle Klimastreik-Veranstaltungen in St.Gallen. Auch hier ist eine übertriebene Polizeipräsenz zu beobachten. Schätzungsweise zehn zivil gekleidete Polizist:innen sind damit beschäftigt, das Geschehen zu beobachten.
Als die Polizei mit der auffälligen Präsenz konfrontiert wird, leugnet sie diese zuerst. Erst im Nachhinein wird die Präsenz damit gerechtfertigt, dass zu erwarten gewesen sei, dass die Lage eskaliere. Der Sitzstreik ist eine familienfreundliche Veranstaltung mit etwa 250 Teilnehmer:innen, bei der sitzend und friedlich Reden gehalten und Spiele gespielt werden. Trotz der offensichtlich zahlreich anwesenden Einsatzkräfte gelingt es diesen nicht, diverse Belästigungen durch Coronaskeptiker:innen zu unterbinden.
Prioritäten bei der Stapo St.Gallen
Parallel zu all diesen Vorfällen kann eine Gruppe von Corona- Leugner:innen seit Ende Dezember 2020 ungehindert wöchentliche Fackelmärsche in St.Gallen abhalten. Bei diesen Spaziergängen, die von bis zu 30 Personen besucht werden, sind oft erkennbare Faschist:innen zu sehen. Es finden sich Holocaust-Relativierungen, Symbole wie das Tragen eines goldenen Sterns mit der Aufschrift «ungeimpft» und Einzelpersonen, die sich als Sophie Scholl bezeichnen. Mindestens einmal wird einer der Teilnehmer auch beim Zeigen des Hitlergrusses gesichtet.
Schon seit Herbst 2020 kommt es am Hauptbahnhof immer wieder zu kleineren Kundgebungen coronaskeptischer Kreise. Diesen begegnet die Stadtpolizei jeweils sehr entgegenkommend und mit grossem Verständnis.
Es soll hier nicht darum gehen, die gleiche Repression, welche linke Bewegungen trifft, für andere (wenn auch aus unserer Sicht unsympathische) gesellschaftliche Kreise einzufordern. Es scheint jedoch offensichtlich, dass bei der Stadtpolizei St.Gallen selektiv und gezielt gegen linke Aktivist:innen vorgegangen wird.
Dass Aktionen und Demonstrationen Repression seitens staatlicher Organe auslösen können, ist leider Teil des politischen Alltags. Dennoch stellt sich die Frage, ob acht Strafverfahren und Bussen im Betrag von fast 7000 Franken für eine unbewilligte Gegendemonstration mit circa 20 Personen angebracht sind. Es stellt sich die Frage, ob für vier Aktivist:innen, die Plakate aufhängen, vier Einsatzfahrzeuge und 12 Beamt:innen eingesetzt werden müssen. Es stellt sich die Frage, ob es angebracht ist, Menschen für das Aufhängen von Plakaten immer wieder in Zellen zu sperren, ganz abgesehen vom nicht vorhandenen Respekt der Beamt:innen im zwischenmenschlichen Umgang. Und es stellt sich auch die Frage, ob es angebracht ist, Aktivist:innen für das reine Sammeln von Schildern zu Verhören vorzuladen.
Was tun?
Wir können angesichts dieser seit Jahren wiederkehrenden Übergriffe und der zeitraubenden juristischen Auseinandersetzung damit erstarren und uns in unserem Handeln einschränken lassen. Wir können die Betroffenen als «Einzelfälle» abtun und sie ihrem Schicksal überlassen. Oder aber wir fangen an, die Systematik hinter diesem Vorgehen der Behörden zu begreifen und zu verstehen. Es wird Zeit, sich gemeinsam und frei von ideologischen Kleinkriegen mit dieser Thematik zu beschäftigen.
Kontakt: antirepstgallen@immerda.ch
Spenden: CH38 0900 0000 1501 7715 6
Wir wollen Aktivist:innen mit diesen Zeilen dazu ermutigen, mit ihrem Umfeld oder im Rahmen von Nachbesprechungen und ähnlichem über ihre Ängste und Erfahrungen mit Repression aller Art zu sprechen. Sie werden merken, dass sie nicht allein sind mit ihren Fragen und Sorgen. Gemeinsam lassen sich die teils sehr schwierigen Momente besser überstehen.
Damit auch andere von den Erfahrungen profitieren können, ermutigen wir Betroffene, sich ans Antirep St.Gallen zu wenden. Die Dokumentation und Aufarbeitung selbst kleinster Vorfälle mit Behörden kann anderen, die ähnliches erleben, weiterhelfen. Das Antirep-Team hilft ausserdem bei der Vermittlung von Anwält:innen oder der Beantwortung konkreter juristischer Fragen weiter. Ausserdem kann es bei Solikampagnen zur finanziellen Unterstützung weiterhelfen und Kontakte vermitteln. Schliesslich empfehlen wir, sich regelmässig über die eigenen Rechte im Umgang mit der Polizei und grundsätzlichen Punkten, wie mensch sich vor Repression schützen kann, zu informieren.
Diese Chronik wurde erstellt von zwei Aktivist:innen aus St.Gallen, die anonym bleiben wollen.
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