Ab 2024 können rund 14’000 Personen oder 18 Prozent der St.Galler Stadtbevölkerung besser schlafen. So zumindest weibelt Stadtrat Markus Buschor für die geplanten erheblichen Ausweitungen der Tempo-30-Abschnitte auf dem ganzen Stadtgebiet. Und fordert mit Seitenblick auf die Kritiker:innen des vorgesehenen Tieftemporegimes, die sich in der anstehenden Vernehmlassung sicherlich lautstarkt bemerkbar machen dürften, für eine «Kultur der Langsamkeit und Koexistenz».
Heute gibt es in der Stadt St.Gallen bereits 74 Tempo-30-Abschnitte und 19 Begegnungszonen. Das neue Tieftemporegime sieht nun vor, ab 2024 nachts von 22 bis 6 Uhr auf dem gesamten Stadtgebiet generell Tempo 30 einzuführen. Ausgenommen davon sind im Wesentlichen einzig die Strassenabschnitte, die sich im Besitz des Bundes befinden, also die kurzen Bereiche bei den Autobahnanschlüssen.
In Lausanne, wo eine solche Regelung vor einem Jahr eingeführt wurde, habe man nur gute Erfahrungen damit gemacht, erklärte Kantonsingenieur Marcel John an der heutigen Medienkonferenz.
Aber auch tagsüber sollen in St.Gallen die 30er-Zonen und -Abschnitte stufenweise erweitert werden. Ab Stufe 2, die Ende 2025 umgesetzt werden soll, gälte dann auch tagsüber auf der gesamten St.Georgen-Strasse, auf der Teufener-Strasse bis zur Kantonsgrenze sowie auf Abschnitte der Splügenstrasse, der St.Josephen-Strasse und der Sömmerliweidstrasse.
2027 (Stufe 3) sollen St.Jakob-Strasse und Langasse bis ins Heiligkreiz, die Müller-Friedberg-Strasse, ein Teil der Ober- und die Hechtackerstrasse, die Fürstenlandstrasse ab dem Burgweiher und die Speicherstrasse bis Birnbäumen dazukommen.
Kritik vorprogrammiert
Am brisantesten ist aber Stufe 4: Demnach soll ab 2028 auch auf den Hauptverkehrsachsen durch die Stadt, also auf der gesamten Zürcherstrasse bis Stocken, auf der Rorschacherstrasse zwischen Hechtacker und Lukasstrasse sowie auf der gesamten Flurhofstrasse Tempo 30 gelten.
Auf der einen Seite grosser Jubel, auch wenn die angedachten Verkehrsberuhigungsmassnahmen nicht ganz so weit gehen, wie sich dies etwa der WWF in seiner Studie «Grünes Gallus-Tal» ausmalt (mehr von Saiten dazu). Das Tieftemporegime gilt denn gemäss Behörden auch nicht in erster Linie dem Klima-, sondern explizit dem Lärmschutz.
Auf der anderen Seite ist breite und emotionale Kritik an der Verkehrsbremse vorprogrammiert. Das habe sich tags zuvor gezeigt, als die politischen Parteien über das Vorhaben vorinformiert worden seien, sagte Regierungsrätin Susanne Hartmann an der Medienkonferenz. Die stufenweise Umsetzung bis 2028 dürfte auch mit der zu erwartenden Flut an Einsprachen begründet sein.
Die Behördenvertreter:innen wurden nicht müde zu betonen, dass es sich bei der Tempolimitierung um eine kostengünstige, zweck- und verhältnismässige Massnahme handelt. An diversen Standorten, vor allem an den Hauptverkehrsachsen, würden die Grenzwerte für die Lärmbelastung überschritten. Der öffentliche Verkehr würde erst ab Stufe 3 leicht eingeschränkt, was aber im Verhältnis zur Lärmreduktion vertretbar sei.
Hausbesitzer:innen profitieren
Es scheint sich in der sanktgallischen Verwaltung langsam die Erkenntnis Bahn zu brechen, dass Strassen in dicht besiedelten Gebieten eben nicht nur dem Auto gehören. Fussgänger:innen, Langsamverkehr und die Quartierbevölkerungen haben ebenfalls ihre berechtigten Ansprüche an die Nutzfläche.
Natürlich wird auch hierbei mit Geld argumentiert. Verkehrslärm verursache in der Schweiz Kosten von 2,2 Milliarden Franken, so Susanne Hartmann. Ein Teil davon seien Gesundheitskosten, aber vermutlich noch ein viel höherer Anteil komme durch die Wertminderung der lärmbelasteten Liegenschaften zustande. Details zu den Zahlen konnte niemand von den Anwesenden machen, sie seien vom Bund erhoben worden.
Da hätten also auch die Hausbesitzer:innen etwas vom Tempolimit. Mit dem zusätzlichen Geld könnten dann – zumindest den Verkehrsachsen entlang – die fossilen Heizungen mit ökologischeren Modellen ersetzt werden.
Weitere Infos inkl. interaktives Kartenmaterial: stadttempo.ch
Der Streit ums St.Galler Verbot von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen geht in die nächste Runde: Das Referendumskomitee hat die notwendigen Unterschriften gegen eine Änderung des kantonalen Strassenverkehrsgesetzes eingereicht. Damit wird das Stimmvolk über die Frage entscheiden.
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