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Super League: Mehr Demokratie wagen

Dass der FC Wil erneut vor dem finanziellen Abgrund steht, hat auch damit zu tun, wie die Vereine im Schweizer Fussball organisiert sind. Eine Reform der Ligavorgaben wäre dringender als der aktuell diskutierte Umbau des Super League-Modus.
Von  SENF Kollektiv , 
Bilder: SENF

Noch immer ist ungewiss, wie es beim FC Wil weitergeht. Oder ob es überhaupt weitergeht, auch wenn mittlerweile zumindest die Januarlöhne bezahlt sind. Nach dem Abgang der türkischen Investoren fehlt im Bergholz Geld, viel Geld. Es ist natürlich ein Leichtes, die Schuld den Geldgebern in die Schuhe zu schieben. Es ist ja auch zu verurteilen, einen Fussballclub einfach so fallen zu lassen und garantierte Summen nicht auszuzahlen.

Die Schuld kann und muss man aber auch den Wiler Verantwortlichen rund um Jetzt-wieder-Präsident Roger Bigger geben. Sie waren es, die den Verein zum zweiten Mal einem ausländischen Investor ausgeliefert haben. Das erste Mal 2003 lässt sich vielleicht noch mit der finanziellen Not erklären, die nach dem Desaster rund um die durch den vormaligen Präsidenten Andreas Hafen veruntreuten UBS-Millionen geherrscht hat. Dass man in Wil aber rund zehn Jahre später schon alle Lehren vergessen hatte und erneut den Weg ging, sich ausländischen Investoren anzuvertrauen, kann nur mit einem Wort erklärt werden: Grössenwahnsinn.

Natürlich ist es dem FC Wil unbenommen, sich nicht mit dem Mittelfeld der Challenge League abgeben zu wollen. Natürlich darf der FC Wil sich eine andere Zukunft ausmalen, als für immer der kleine Bruder des FC St.Gallen zu sein. Aber ein solcher Wandel lässt sich nicht von jetzt auf gleich erzwingen.

Bigger wollte genau das. Lieber heute als morgen in der Super League mitspielen. Und gleich danach im europäischen Geschäft mitmischen. Das Interesse der Öffentlichkeit sollte – nicht nur in der Schweiz – auf den FC Wil fallen. Das Experiment ist gescheitert, wie wir jetzt wissen. Das Mittelfeld der Challenge League wäre auf einmal wieder mehr als genug.

Tieferliegendes Problem

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Bigger und seine Vertrauten. Die jüngsten Entwicklungen bestätigen alle, die schon immer gewusst haben wollten, dass das nicht gut kommen kann. Zugegeben, bei einigen dürfte eine gewisse Schadenfreude mitspielen. Verständlich, gerade in Anbetracht von Biggers jüngsten Äusserungen, in denen er einigen Spielern fehlende Loyalität vorwirft, weil sie an ihren ursprünglichen Verträgen festhalten wollen.

Verständlich, wenn man bedenkt, dass beim Aktienverkauf an die Türken nicht wenig Geld geflossen ist. Wie viel das war, bestätigt niemand. Dass der jetzt wieder in den FC Wil reinvestierte Betrag, mit dem sich die Task Force rund um Bigger rühmt, geringer ausfällt, darf zumindest vermutet werden. Die Schadenfreude verstellt aber auch den Blick auf das eigentlich Wichtige, das die Fussballschweiz aus dem Fall Wil mitnehmen muss.

Pflicht zur AG

Seit rund zehn Jahren müssen Vereine, die in der Super League mitspielen wollen, als Aktiengesellschaften organisiert sein. In der Challenge League, wo der FC Wil zurzeit spielt, ist das zwar nicht zwingend. Die Pflicht wurde aber just eingeführt, als der FC Wil für kurze Zeit erstklassig war. Und sowieso: Wer aufsteigen will, muss bereits zu dem Zeitpunkt als Aktiengesellschaft organisiert sein, zu dem er die Lizenz für die Super League beantragt.

Aktiengesellschaften haben zur Vereinsform, die davor üblich war und es heute in unteren Ligen immer noch ist, vor allem einen grossen Unterschied: Sie sind nicht demokratisch. In einem Verein hat jedes Mitglied eine Stimme. Sollten die gewählten Vereinsvertreter überborden, kann die Hauptversammlung eingreifen. Bei einer AG gibt es für jede Aktie eine Stimme. Wer mehr Aktien hält, hat mehr zu sagen. Das führt meistens dazu, dass die Macht in den Händen von wenigen Aktionären liegt.

In der siebten Ausgabe unseres Fussballmagazins SENF haben wir die Besitzverhältnisse aller Super League-Teams aufgezeigt. Beim überwiegenden Teil wird schon auf den ersten Blick ersichtlich: Der oder die Einzelne hat wenig zu sagen. Bei manchen Clubs gar nichts, weil sie – wie zum Beispiel der FC Sion – komplett im Besitz einer einzigen Person sind.

Rihs-Brüder könnten YB verkaufen

Diese Machtfülle geht solange gut, bis die bestimmende(n) Person(en) Ungutes im Schilde führen. Bei YB halten sich Gerüchte hartnäckig, die beiden Rihs-Brüder wollten den Verein verkaufen. Sollten sie einen passenden Käufer finden, könnten sie das ohne Weiteres tun. Die Sport und Event Holding AG, die im Besitz von 100 Prozent der Aktien der BSC Young Boys Betriebs AG ist, gehört je zur Hälfte den beiden Brüdern.

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Dieses Problem wurde an einzelnen Orten bereits erkannt. Beim FC Basel zum Beispiel. Auch hier gehört zwar nur ein Viertel der FC Basel 1893 AG dem Verein FC Basel 1893 und damit einem demokratischen Gefäss.

Die Verantwortlichen haben dem Verein anlässlich der Generalversammlung vom Juni vergangenen Jahres aber ein Vetorecht eingeräumt. Und diesen Verein will man in Basel weiter stärken, seine Mitgliederzahl auf 10’000 ausbauen. Damit hat der Verein ein weitgehendes Mitspracherecht, obwohl drei Viertel der FC Basel 1893 AG einer weiteren Aktiengesellschaft gehören, der FC Basel Holding AG, in der nur Wenige das Sagen haben.

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FC St.Gallen «gehört der Allgemeinheit»

Auch beim FC St.Gallen hat man sich solche Überlegungen gemacht. Als 2010 im noch nicht lange eröffneten Stadion im Westen der Stadt das Geld auszugehen drohte, öffnete unter anderem Dölf Früh sein Portemonnaie. Geld gab es aber nur unter der Voraussetzung, entsprechenden Einfluss in den beiden Aktiengesellschaften zu haben, in denen sich der FCSG organisiert.

Für den Spielbetrieb verantwortlich ist die FC St.Gallen AG. Sie gehört nur noch zu rund 40 Prozent Kleinaktionären. Knappe zehn Prozent gehören der Priora Gruppe, rund acht Prozent Präsident Dölf Früh und rund 41 Prozent der zweiten AG, der FC St.Gallen Event AG. Diese wiederum gehört zu knapp 40 Prozent Dölf Früh. Weil aktuell auch noch knappe 20 Prozent der AG selbst gehören, hat Früh auf dem Papier nahezu bestimmenden Einfluss auf die FC St.Gallen Event AG und damit auf die FC St.Gallen AG.

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Bereits vor zwei Jahren sagte Früh im Interview mit uns: «Ich verwalte hier nur eine Institution, die der Ostschweiz und der Allgemeinheit gehört.» Er wiederholte diese Aussage in leicht angepasster Form vor einigen Wochen in der NZZ, als er zum FC Wil befragt wurde: «Ein Schweizer Klub ist ein Gut der Region, da geht’s um Tradition, um gesellschaftliche Verpflichtung, um Verlässlichkeit. Er sollte kein Kommerz-Objekt sein.» Die Verantwortlichen haben sich deshalb untereinander abgesichert, sollte einer der Beteiligten aussteigen. Ein Verkauf des FC St.Gallen ist damit zwar nicht unmöglich, aber eben schwieriger als sonstwo.

Die Beispiele Basel und St.Gallen zeigen im Kontrast zu Wil aber vor allem eines: Es braucht den Willen der starken Person(en) im Verein, damit die Kontrolle über den Club nicht ohne Weiteres in fremde Hände übergehen kann. Die Ligavorgaben führen zur Bildung von Aktiengesellschaften, kümmern sich aber nicht um deren Schicksal.

Zwar müssen seit früheren Abgängen von Investoren neu auch gewisse Bankgarantien vorgelegt werden, nur nützt dies wenig. Die türkischen Investoren beim FC Wil hatten die nötigen Garantien. Die zwölf Millionen, die davon heute noch fehlen sollen, müssten gerichtlich erkämpft werden. Selbst wenn das zum Erfolg führen würde, so käme dieser vermutlich zu spät. Und sobald ein ausländischer Investor die Lust verliert, sind ihm Schweizer (Liga-)Vorgaben sowieso herzlich egal. Die türkischen Investoren haben ihr Aktienpaket an Dritte verkauft, ohne davor die Liga zu informieren, wie es an sich Pflicht wäre.

Vereine müssen Mehrheit haben

Es gäbe zwei einfache Varianten, diesen Missstand zu beheben. Die eine wäre, die AG-Pflicht wieder abzuschaffen. Nur dürften die wenigsten Vereine davon Gebrauch machen, zu gross wäre der Aufwand. Und zumindest in Teilen hat die Pflicht ja auch ihren Sinn: Geht die Profimannschaft unter, kann der Verein weiterleben. Zumindest theoretisch.

Die andere Variante wird in Deutschland bereits praktiziert, auch wenn sie aktuell unter Beschuss gerät. Die sogenannte «50+1»-Regel ist simpel: Auch bei einer Aktiengesellschaft muss die bestimmende Mehrheit – 50 Prozent der Stimmen plus eine Stimme – beim ursprünglichen Verein liegen. Dadurch bestimmt dieser, wohin sich die Aktiengesellschaft entwickelt.Passt die Entwicklung den Vereinsmitgliedern nicht, schieben sie einen Riegel vor. «One man, one vote» wäre nicht mehr nur toter Buchstabe. Sondern gelebte Realität.

Selbstredend müsste die Regel dann auch konsequent durchgesetzt werden. In Deutschland kommt sie auch deshalb unter Beschuss, weil zu viele Ausnahmen möglich sind. Wer beispielsweise schon mehr als 20 Jahre «ununterbrochen und erheblich gefördert» hat, darf mehr als 50 Prozent besitzen. Das ist unter anderem bei Hoffenheim der Fall, wo SAP-Gründer Dietmar Hopp als Mäzen auftritt.

Dazu kommt, dass die Regelung auch ohne Ausnahmeregelung geritzt wird. Bei RB Leipzig hält zwar ein Verein die Mehrheit an der AG, nur ist es nahezu ein Ding der Unmöglichkeit, diesem Verein beizutreten. Das alles sind aber Probleme, die sich aus der Welt schaffen lassen. Nur ein Problem lässt sich auch mit dieser Lösung nicht gänzlich verhindern: Die Vereinsmitglieder müssen vernünftige Entscheidungen fällen.

So wie sich die Fans des FC Wil in den Medien und per Flugblatt geäussert haben, darf das für diesen Fall zumindest bezweifelt werden. Dann wäre das aber zumindest ein demokratisch legitimierter Untergang.

 

Die Grafiken zu den Besitzverhältnissen aller Super League-Clubs sind im SENF #07 zu finden, der hier bestellt werden kann.

Das Senf-Kollektiv besteht aus 15 fussballverrückten Frauen und Männern. Es gibt die St.Galler Fussballzeitschrift Senf («S’isch eigentli nume Fuessball») heraus und betreibt daneben auch einen Blog. Senf kommentiert auf saiten.ch das Geschehen auf und neben dem Fussballplatz.

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Von Philipp Bürkler,
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Heftvorschau 10/26
Erntehilfe, Unterwasser, Bücherherbst

Wer als Ern­te­hel­fer:in in der Schweiz ar­bei­tet, tut dies in ei­ner recht­li­chen Grau­zo­ne. Das nützt vor al­lem ei­nem Sys­tem, das we­der die Land­wirt:in­nen noch die Kon­su­ment:in­nen im Al­lein­gang än­dern kön­nen. Aus­ser­dem im Ok­to­ber­heft: zehn Jah­re Un­ter­was­ser, ei­ne Fla­schen­post aus Hal­le (Saa­le), Kunst zum The­ma Männ­lich­keit, Mu­sik von The Black Salt und na­tür­lich der Bü­cher­herbst – mit neu­er Li­te­ra­tur von Ost­schwei­zer Au­tor:in­nen.

Saiten 2610 Cover