Rund ein Dutzend junge Leute sitzen am Dienstagnachmittag im Deutschunterricht. Level 2, «Riethüsli 6». Sie kommen aus Afghanistan, Syrien, Iran, Irak oder Eritrea – zwölf von den schweizweit 39’500 Personen, die im vergangenen Jahr ein Asylgesuch gestellt haben. Wer sie besuchen will, muss sich bei der Zentrumsleitung ausweisen und wird in eine Liste eingetragen. Allzu persönliche Fragen solle man vermeiden, so der Rat. «Teilweise haben die Leute sehr traumatische Erfahrungen gemacht.»
Die Stimmung im improvisierten Schulzimmer ist locker. Es wird viel gelacht und geredet, in allen möglichen Sprachen. «Sedigeh ist in den Bus eingestiegen», steht vorne auf dem Hellraumprojektor. Und die Lehrerin erklärt: «Man kann einsteigen, aussteigen oder auch umsteigen.» Dann sollen alle einen Satz mit den Hilfsverben «sein» und «haben» bilden. Wichtigste Übersetzungshilfe: das Smartphone.
Erschwertes Zusammenleben
«Boring» sei es hier oben, «langweilig», sagt Haias (Name geändert) nach der Lektion. Er ist Mitte 20 und vor fünf Monaten vom Irak über die Balkanroute in die Schweiz gekommen, seine Familie blieb in der Türkei zurück. Er freut sich zwar, dass es langsam besser läuft mit dem Deutsch, erzählt aber lieber in Englisch.
Das Leben im Riethüsli sei geprägt von Ungewissheit. «Sie nagt an den Leuten. Alle haben Angst, dass sie wieder abgeschoben werden», sagt Haias. «Das wirkt sich auch auf das Zusammenleben aus. Kommt hinzu, dass das Leben unter der Erde ziemlich trist ist.» Hie und da gerate man deshalb aneinander, erklärt er, zu ernsthaften Auseinandersetzungen sei es bis jetzt aber nicht gekommen.
Vor einigen Tagen hat er den erlösenden Bescheid erhalten, den Brief des Migrationsamtes, in dem steht, dass Haias kein Dublin-Fall ist und er somit ein nationales Asylverfahren bekommt. Das Foto dieses Schreibens hat er auf seinem Smartphone gespeichert. Immer wieder schaue er sich das an, sagt er und lacht. «Weil ich es noch gar nicht richtig glauben kann.»
«Keine optimale Unterbringungsform»
In der Notunterkunft im Riethüsli befinden sich laut Jürg Eberle vom kantonalen Migrationsamt zurzeit noch etwa 80 Personen, in der städtischen Jugendherberge hingegen sind es über 100. Erstere wird Ende Februar geschlossen, die Jugendherberge kann noch bis im April weiter betrieben werden.
Die vorläufige Bilanz des Amtsleiters ist «sehr positiv». Das Echo aus der Bevölkerung sei enorm gewesen, die Zusammenarbeit mit der GBS und dem Quartier reibungslos. Doch auch er sagt: «Die Zivilschutzanlage ist keine optimale Unterbringungsform.» Wenn viele Leute über mehrere Monate auf engem Raum zusammen leben, könne es zu einer Art «Lagerkoller» kommen – was wiederum zu Spannungen führe.
Konflikte habe es im letzten Halbjahr durchaus gegeben, glücklicherweise keine gewalttätigen. Die Zentrumsleitung im Riethüsli habe diese Situationen jeweils «hervorragend gelöst», sagt Eberle. «In der Regel hat man die Asylsuchenden an einen Tisch geholt und das Gespräch gesucht. So hat es immer eine Lösung gegeben.»
Wochenlanges Warten auf die Papiere
Wie viele Personen aus dem Riethüsli im Rahmen des Dublin-Abkommens ausgewiesen wurden, kann Eberle nicht sagen. Nur, dass sicher niemand nach Ungarn oder Griechenland zurück musste. Ungarn nehme bereits seit einigen Monaten keine Asylsuchenden mehr zurück, Griechenland schon seit mehreren Jahren.
Wenn eine Person «freiwillig» in ihr Heimatland zurückkehre, erhalte sie vom Bund «eine Art Abfindung» von etwa 1000 Franken, erklärt er – «eine Starthilfe». Akzeptiere die Person den Entscheid, könne sie normalerweise innert weniger Tage ausreisen, sobald entsprechende Ausweispapiere vorhanden sind. Verweigere sie die Kooperation, versuche das Migrationsamt die Reisepapiere selber bei den Konsulaten und Botschaften der jeweiligen Länder zu organisieren. «Das kann – je nach Situation und Bereitwilligkeit der dortigen Behörden – mehrere Wochen oder Monate dauern.»
Jeder abgewiesene Asylsuchende erhalte die Chance, freiwillig aus der Schweiz auszureisen. In Ausschaffungshaft komme man in erster Linie, wenn man in dieser Zeit straffällig werde oder die öffentliche Sicherheit gefährde, sagt Eberle. Diese dauere laut Gesetz allerhöchstens 18 Monate. Wer nicht freiwillig gehe, werde von der Kantonspolizei zum Flughafen begleitet. Wenn jemand den Flug verweigere, fliege die Kantonspolizei mit. «Der letzte und teuerste Weg» sei der Sonderflug. «Auf diese Zwangsmassnahme greift der Bund dann zurück, wenn mehrere renitente Personen gleichzeitig ausgeschafft werden sollen.»
Unterbringungsprobleme in den Gemeinden
Nicht-Dublin-Fälle – also Leute wie Haias, die noch in keinem der Dublin-Staaten registriert wurden – kommen in ein nationales Asylverfahren und werden nach ihrem Aufenthalt im Riethüsli oder in der Jugendherberge auf eine der 77 Gemeinden im Kanton St.Gallen verteilt. Dafür zuständig ist die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSPG).
Es sei «kein Geheimnis, dass die Gemeinden zunehmend Unterbringungsprobleme haben», sagt Eberle. «Je mehr Asylgesuche es gibt, desto mehr spitzt sich die Situation zu. Die Gemeinden sind auf günstigen und zweckmässigen Wohnraum angewiesen, doch dieser ist immer schwerer zu finden.»
Haias hofft, dass er irgendwo in der Nähe der Stadt untergebracht wird. «Am liebsten würde ich hier in St.Gallen bleiben», sagt er. «Ich mag die Stadt und ihre Bewohner.» In den letzten Monaten habe er viele «Leute von hier» kennengelernt, beim Fussball, beim Feiern in der Stadt oder im Deutschunterricht, und dank dessen auch schon einige Freundschaften geschlossen. Jetzt könne er sich endlich mit diesen Leuten treffen, ohne ständig Angst zu haben, dass er am nächsten Tag ausgeschafft wird.
Dancing statt Dublin: Samstag, 30. Januar, Grabenhalle St.Gallen
20 Uhr: Podiumsdiskussion zum Thema Bewegungsfreiheit, Ausschaffungspraxis und Recht auf Rechte, mit Katharina Morawek (Kuratorin Shedhalle Zürich), Bettina Surber (Kantonsrätin SP) und Amanda Ioset (Solidarité Sans Frontières), Moderation Matthias Fässler (Nachtasyl-Kollektiv)
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