66,65 Prozent Ja zum Verhüllungsverbot im Kanton St.Gallen: Damit ist St.Gallen nach dem Tessin der zweite Kanton, der das Burka-Tragen unter Strafe stellt – zumindest wenn damit «die öffentliche Sicherheit oder der religiöse oder gesellschaftliche Frieden gefährdet» wird.
Die Reaktion der SP-Frauen war unmissverständlich: Das Gesetz sei «ein zweifelhaftes und kaum umsetzbares Zeichen gegen die Selbstbestimmung der Frauen» – dass die Befürworter es als «Befreiung» für allfällige Burkaträgerinnen verkauft hätten, sei «der reine Hohn», weil dieselben rechtskonservativen Kräfte sich sonst gegen alles wehrten, was die Gleichstellung der Frauen verbessern würde.
«Gesetz nicht durchsetzen»
Noch bissiger reagierten die Juso: Sie fordern die Kantonspolizei und ihren Chef, SP-Regierungsrat Fredy Fässler kurzerhand auf, «das Gesetz konsequent nicht durchzusetzen». Es sei so schwammig formuliert, dass es die Rechtsunsicherheit verstärke – weil seine ernsthafte Durchsetzung zu einer Bussenschwemme führen und die Freiheit weitherum einschränken würde, gebe es nur den gegenteiligen Weg: Hände weg vom Gesetz. Auch die jungen Grünen sind überzeugt: «Das Gesetz wird in der Praxis kaum angewendet werden können.» Fässler geht seinerseits davon aus, dass das Gesetz kaum Folgen haben werde.
«Statt uns um echte Probleme zu kümmern, beschliessen wir im Kanton St. Gallen ein unnützes Placebogesetz, das nicht umsetzbar ist, aber trotzdem Schaden anrichtet», tönte es von den Jungen Grünliberalen. Und die Jungfreisinnigen polterten: «Die Annahme des Verbots führt zu Willkür und Rechtsunsicherheit und ist unseres Rechtsstaats nicht würdig.»
Neue Forderungen
So verständlich auf den ersten Blick der Ärger der Jungparteien fast aller Couleur ist, so fatal wäre es, das neue Gesetz nicht durchzusetzen. Im Gegenteil lassen politischer Pragmatismus und ordnungspolitische Korrektheit nur die Folgerung zu: Zwei Drittel der st.gallischen Bevölkerung wollen staatliche Kleidervorschriften – die sollen sie haben!
Entsprechende Forderungen sind denn auch bereits am Abstimmungssonntag laut geworden.
Als nächstes, gab der Verband der Ostschweizer Orthopäden in einer Medienmitteilung zu bedenken, müssten High Heels verboten werden. Sie seien nicht nur anerkannterweise gesundheitsschädigend, sondern deren Trägerin gefährde durch unsachgemässe Gehtechnik und entsprechend häufige Stürze ihre Umgebung und damit den gesellschaftlichen Frieden.
Die Interessengemeinschaft Langsamverkehr hat sich ihrerseits – neben einem Dank an die Stimmbürger für das Ja zur Veloinitiative – auf die Töfffahrer eingeschossen. Deren (zwar sachlich gerechtfertigte) Ganzkörperverhüllung dürfte künftig politisch nicht mehr haltbar und strafbar sein, schreibt die IG Langsamverkehr – ganz abgesehen davon, dass Töffs die Umwelt und den gesellschaftlichen Frieden nicht nur durch die Verkleidung der Fahrer, sondern auch mit Abgasen und Lärm bereits heute ungebührlich strapazierten. Gesamtgesellschaftlich stelle das grassierende Motorradfahren eine weit ernstere Gefährdung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts dar als die bisher im Kanton nicht aufgefallenen Burkaträgerinnen.
Imker, Schweisser, Taucher…
Rasch reagiert hat am Abstimmungssonntag zudem der Imkerverband St.Gallen-Appenzell: In einem Communiqué empfiehlt er seinen Mitgliedern, auf das Tragen von Schutzkleidung bei der Arbeit mit Bienenvölkern künftig zu verzichten. Die damit verbundene Gesichtsverhüllung werde mit dem neuen Gesetz potentiell strafbar. Das Schreiben schliesst mit dem Satz: «Wir legen unseren Mitgliedern nahe, sich nach einem anderen, gesetzeskonformen und weniger gefährlichen Hobby umzusehen.»
Das Abstimmungsresultat hat schliesslich auch bei der Ostschweizer Sektion des Schweizerischen Vereins für Schweisstechnik für Verunsicherung gesorgt. Man werde die Situation noch genauer analysieren, hiess es in einer ersten Reaktion, und anschliessend entscheiden, ob und wie der Gesichtsschutz beim Schweissen künftig gesetzeskonform geregelt werden könne. Allenfalls müsste auf andere Festigungstechniken ausgewichen werden, für deren Mehrkosten der Staat die Verantwortung übernehmen müsse.
Auch aus Taucherkreisen werden Stimmen laut, das Gesetz könnte Probleme schaffen. Und angeblich hat der Ostschweizer Skiverband OSSV eine Sondersitzung mit den Ausrüster-Firmen anberaumt, um die Skibrillen- und Helmfrage unter dem Gesichtspunkt des neuen Verhüllungsverbots zu klären.
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Jubiläum
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