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Coronahilfe für die Kultur: Wer? Wie? Was?

Millionen für die corona-gebeutelte Kultur vom Bund und von den Kantonen: Wer hat Anspruch, wer kann sich wo melden? Eine Übersicht über die geplanten Massnahmen.
Von  Peter Surber

Etrit Hasler ist unter Druck. Der Verein Suisseculture sociale, wo der St.Galler Slammer und Noch-Kantonsrat arbeitet, ist unversehens zu einer zentralen Schaltstelle in der Coronakrise geworden. Der Verein, vor Jahren zur Unterstützung von Kulturschaffenden in Notlagen gegründet, hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, in Ergänzung zu den Kantonen die Corona-Nothilfe für jene Fälle zu organisieren, wo Hilfe am dringendsten ist.

Wenn das Geld ausgeht: die Nothilfe

«Unsere erste Frage ist immer: Geht dir das Geld in den nächsten zwei Wochen aus?»

Etrit Hasler

«Unsere erste Frage ist immer: Geht dir das Geld in den nächsten zwei Wochen aus?» Werde die Frage bejaht, so sei seine Organisation dafür zuständig, sagt Hasler. Die Arbeitsteilung mit den Kantonen ist klar: Suisseculture sociale leistet nicht rückzahlbare Nothilfe und verfügt dafür über einen (noch zu bestimmenden) Anteil am Gesamtpaket von 280 Millionen Franken, das der Bundesrat am 20. März für den gebeutelten Kultursektor insgesamt bewilligt hat. Alle anderen Corona-Instrumente sind in der Kompetenz der Kantone, mehr dazu weiter unten.

Suisseculture soll als Dachverband der Spartenverbände der Kultur sicherstellen, dass Hilfe unabhängig von Sparten oder von Verbandsmitgliedschaft geleistet wird. Dabei solle ein «weiter Kulturbegriff» zum Tragen kommen, der auch Technikerinnen, Kulturvermittler und andere Bereiche der Kreativwirtschaft umfasst.

Infos für Nothilfe:
suisseculturesociale.ch

Die Telefone liefen seit Tagen heiss, sagt Hasler – die Unsicherheit sei gross, wer sich an welche Stelle wenden soll. Noch wird mit Hochdruck an den Reglementen gearbeitet. Für Anfang nächster Woche stellt Suisseculture die Online-Gesuchsformulare in Aussicht. Dann kann sich melden, wem das Wasser finanziell bis zum Hals steht. Suisseculture sei jene Stelle, die im Corona-Eiltempo am schnellsten Geld flüssig machen kann.

Wenn nichts mehr läuft: Ausfallentschädigungen

Corona heisst: Der Kulturbetrieb steht still. Aber die Kulturämter arbeiten auf Hochtouren, so auch Katrin Meier, die St.Galler Amtsleiterin, und ihr Team. Unzählige Mails und Telefone zeigten, wie gross die Verunsicherung sei. Kulturschaffende und Institutionen mussten von einem Tag auf den anderen ihre Programme kübeln – oder, falls möglich, verschieben. Das trifft einen Berufszweig besonders hart, in dem überdurchschnittlich viele Leute freischaffend, ohne feste Anstellungen, über Stückverträge oder Einzelengagements, mit Gagen oder Honoraren oder in Arbeitsverhältnissen auf Abruf tätig sind – teils auch ganz ohne fixe vertragliche Regelungen.

Für viele dieser Fälle kommt die Ausfallentschädigung zum Tragen. Sie sei ein entscheidendes Instrument, sagt Katrin Meier. Ausfallentschädigung können Institutionen genauso anmelden wie einzelne Kulturschaffende.

6,9 Millionen Franken hat der Kanton St.Gallen für Ausfallentschädigungen Anfang dieser Woche gesprochen, der Bund verdoppelt diesen Betrag auf 13,8 Millionen. Die anderen Ostschweizer Kantone sind noch nicht so weit. Ob das Geld reicht, kann Katrin Meier noch nicht sagen. Der Betrag sei aufgrund von punktuellen Anfragen bei Institutionen und Kulturschaffenden und aufgrund der Annahmen des Bundes hochgerechnet worden.

«Viele Kulturschaffende brauchen Soforthilfe.»

Katrin Meier, Leiterin Amt für Kultur Kanton St.Gallen

Auf Ausfallentschädigung (maximal 80 Prozent der ausgefallenen Summe) hoffen könnten grundsätzlich alle Institutionen und Projekte, die der Kanton auch sonst mit Leistungsvereinbarungen oder mit Projektbeiträgen unterstützt. Das sind all die grösseren und kleineren Betriebe quer durch den Kanton, dazu freie Ensembles, Festivals und so weiter.

Über den Kreis der üblichen Kulturförderpraxis hinaus könnten aber auch gewinnorientierte Unternehmen bis hin zur Kreativwirtschaft Ausfälle geltend machen. Noch fehlt das Reglement des Bundesamts für Kultur zur Corona-Verordnung, auf das sich die Kantone stützen werden – es sollte in der ersten Aprilwoche vorliegen. Gesuche können erst danach gestellt werden.

Geklärt werden muss unter anderem, wie man Doppelzahlungen vermeidet. Meldet ein Kleintheater Ausfälle an – und zahlt dafür den Künstlern die ausgefallene Gage? Oder streicht es die Gage – und meldet die Künstlerin selber ihren Ausfall an? Die bisherigen Beobachtungen zeigten laut Katrin Meier, dass viele Veranstalter die Gagen strichen oder nur einen Teil auszahlten – Künstlerinnen und Künstler müssten in diesem Fall direkt ihre Ausfälle anmelden. Viele Kulturschaffende bräuchten Soforthilfe, sagt Meier.

Dass am Ende die Kulturschaffenden bluten: Das wäre keinesfalls im Sinn der Hilfsmassnahmen, betont auch Margrit Bürer, Leiterin des Kulturamts von Appenzell Ausserrhoden. «Unser Ziel ist es, dass die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt, die Strukturen gestärkt werden und Kulturschaffende auch in Zukunft eine Existenz haben», sagt sie. Deshalb sollten Gagen wenn immer möglich trotz Ausfall bezahlt werden.

«Ziel ist, dass die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt.»

Margrit Bürer, Leiterin Amt für Kultur Appenzell Ausserrhoden

Und deshalb bleiben in allen Ostschweizer Kantonen bereits gesprochene Projektbeiträge und Gelder für Institutionen bestehen – auch wenn diese das Programm nicht wie vorgesehen realisieren können. Appenzell Ausserrhoden versuche ausserdem «im Kleinen» aktiv zu werden und die dringendsten Härtefälle zu lindern. «Für Kulturschaffende ist es wichtig, in dieser schwierigen Zeit gehört zu werden», ist Margrit Bürer überzeugt.

Ein weiteres Instrument, auf das Kulturinstitutionen Anspruch erheben können, sind zinslose Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Auch dafür sind die Kantone zuständig, ebenso wie für Kurzarbeitsanträge und für längerfristige Erwerbsausfall-Entschädigungen.

Welche der Massnahmen in welchem Fall zur Anwendung kommt: Dies zu klären, «wird anspruchsvoll», sagt Katrin Meier. Bund und Kantone würden sich bemühen, möglichst klare und einfache Leitfäden zhur Verfügung zu stellen.

April: verschoben – aber was passiert danach?

Alles steht still: Das gilt, ein Beispiel unter unzähligen, auch für den Zeltainer in Unterwasser – zumindest äusserlich. Hinter den Kulissen ist der Betreiber des Kleintheaters, SP-Kantonsrat Martin Sailer, allerdings mit Händen und Füssen beschäftigt. Der Aufbau des Zelts, das nur in der wärmeren Saison spielt, wäre für den 15./16. April geplant gewesen, das erste Spielwochenende hätte am 24. April unter anderem Kindervorstellungen von Andrew Bond gebracht.

«Wenn wir im Mai loslassen können, hält sich der Schaden in Grenzen»

Martin Sailer, Zeltainer Unterwasser

Die Apriltermine habe er inzwischen in den «zwar auch schon rappelvollen» Herbst verschieben können. Und wer sich schon ein Ticket reserviert hatte, bekam einen persönlichen Anruf von Sailer. «Das haben die Leute extrem geschätzt.»

«Wenn wir im Mai loslassen können, hält sich der Schaden in Grenzen», sagt Sailer. Und wenn nicht? Das Maiprogramm sei «gnadenlos voll» mit teils bereits ausverkauften Auftritten – könnte es nicht stattfinden, müsste er versuchen, die Termine ins kommende Jahr zu verschieben, mit entsprechenden Ausfällen.

Damit nicht die Freien die Zechen bezahlen

Sailer macht sich Sorgen – aber zugleich sei er «längst nicht am Ärmsten dran». Viel prekärer sei die Situation für selbständige und besonders für noch weniger bekannte Künstlerinnen und Künstler, die schon bei normalem Betrieb unter prekären Bedingungen arbeiteten und lebten.

Diesem Thema nimmt sich auch die IG Kultur Ost an. Sie kündigt eine Reihe von digitalen Foren auf zoom an, in dem Kulturschaffende und Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen ihre Fragen loswerden, Antworten geben und sich austauschen können.

Digitales Forum der IG Kultur Ost: Freitag, 27. März, 17 Uhr
App herunterladen (gratis)
Zoom-Meeting beitreten
Meeting-ID: 983 198 042

Im ersten Treffen heute Freitag sollen die «drängenden, existentiellen Fragen» zur Sprache kommen: Wie kann ich meine Rechnungen bezahlen, welche Möglichkeiten habe ich Unterstützung zu erhalten? Wie gehe ich als Kulturinstitution mit abgesagten Veranstaltungen, Honoraren etc. um?

Corona trifft, das bestätigen alle Befragten, im ersten Moment wieder einmal die Freien am härtesten: Kulturschaffende, die Geld zur Bezahlung der dringendsten Rechnungen brauchen. Bei Bund, Kantonen und Verbänden ist zumindest die Botschaft klar: «Wir lassen euch nicht hängen.»

 

 

 

 

 

 

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