Im September 1936 kündigte Hitler im Reichsparteitag einen «unerbittlichen Säuberungskrieg» gegen die moderne Kunst an. Die Wiener Kunsthistorikerin Birgit Schwarz beschreibt in Geniewahn: Hitler und die Kunst, wie die Berliner Nationalgalerie bereits 1935 im Zuge der Bereinigung ihrer Bestände Gemälde von u.a. Sisley und Pissarro gegen einen Caspar David Friedrich von 1824 tauschte. In der Publikation Die Sturzeneggersche Gemäldesammlung von 1998 ist im Falle des Pissarro-Gemäldes Landhaus in der Hermitage zu lesen, dass die Nationalgalerie das Werk für 7000 Franken (heute etwa 53’000 Franken) nach St.Gallen verkaufte. Der Deal erfolgte über den Kunsthändler Fritz Nathan, der 1936 nach St.Gallen emigrierte und im Auftrag der Sturzeneggerschen Gemäldesammlung und des Kunstmuseums die Sammlung umgestalten und aufwerten sollte.
Keine NS-Raubkunst, offene Fragen
Das Pissarro-Werk gehört zu 120 Werken, die nach der NS-Machtergreifung in die Sammlung nach St.Gallen kamen. In einem Zwischenbericht zum Provenienzforschungs-Projekt mit finanzieller Unterstützung des BAK kommt das Kunstmuseum St.Gallen nun zum Schluss, dass die Herkunft dieses Gemäldes geklärt sei und als unbedenklich betrachtet wird. NS-Raubkunst ist das keine. Die Erlangung dieses Werks wirft trotzdem Fragen auf: Vor 1933 zählte die Nationalgalerie Berlin weltweit zu den wichtigsten Sammlungen für die Moderne. Ohne die NS-Kulturpolitik gegen die «deutsche Kunstvernarrung» und dem systematischen Aderlass moderner Werke wäre das Gemälde heute vielleicht nicht in St.Gallen, sondern in Berlin. Ist das von einer öffentlichen Institution zu verantworten, «unbedenklich»?
«Ich sehe keine Probleme», sagt Matthias Wohlgemuth, Sammlungskurator im Kunstmuseum St.Gallen. Es handle sich nicht um Raubgut, das Werk habe über einen rechtmässigen Erwerb in die Schweiz gefunden. Auch seien damalige Kaufpreise nicht mit heutigen Summen zu vergleichen. Reflexion über diese Themen fände er jedoch wichtig und eine Leihgabe an eine ehemalige Besitzerinstitution würde er in diesem Kontext durchaus für möglich halten.
«Unbedenklich»: Pissarros «Landhaus in der Hermitage» (1873), veräussert von der Nationalgalerie Berlin 1936.
Fragen zur Rolle der Schweizer Kunstmuseen als Profiteure der NS-Kulturpolitik – und der Verramschung von Museumsschätzen in der Folge – oder als Retter und Fürsprecher verfolgter Kunst, behandelte der Historiker Georg Kreis bereits 1990 in seinem Buch ‹Entartete› Kunst für Basel. Die Herausforderung von 1939. Aktuell thematisiert das Kunstmuseum Bern unter anderem den Verkauf «entarteter Kunst» in der Ausstellung Bestandesaufnahme Gurlitt – «Entartete Kunst» – beschlagnahmt und verkauft.
40 Werke noch nicht geklärt
Im Falle des Kunstmuseum-Projekts liegt der Fokus jedoch auf NS-Raubkunst in der Sturzeneggerschen Gemäldesammlung. Das oben erwähnte Pissarro-Gemälde ist eines von drei Fallbeispielen, die dem Zwischenbericht beiliegen. 53 Werke konnten demnach eruiert und als unbedenklich eingestuft werden. Es bleibt jedoch viel zu tun: Die Herkunft von etwa 40 Werken aus der «kritischen Periode» der heutigen Sammlung konnten noch nicht vollständig geklärt werden. «Eine Kärrnerarbeit», sagt Wohlgemuth. Er erzählt von Bildtiteln, die sich von Besitzer zu Besitzer ändern können («mal Barke am See, dann Barke in der Dämmerung») und variierenden Massangaben, die Rückschlüsse geben könnten über Identität und Herkunft der Werke: Mal wurden die Gemälde beispielsweise mit, mal ohne Rahmen gemessen.
Lange zuvor, bereits 1998 wurden schon Ergebnisse der internen Provenienzforschung publiziert. Die Arbeit hat sich seither verändert: Datenbanken sind gewachsen, digitalisierte Dokumente werden international zugänglich gemacht. Wohlgemuth verweist auf die umfangreiche Sammlung digitalisierter Versteigerungskataloge, ein Projekt der Universität Heidelberg. Der Digitalisierungsprozess ist wesentlicher Bestandteil des Projekts in St.Gallen: Bisher konnten 2000 Seiten Akten – 90% des Bestandes – zur Sturzeneggerschen Gemäldesammlung im Stadtarchiv digitalisiert werden. Diese kosten- und zeitaufwändige Arbeit wird seit Beginn 2017 als Teil des Forschungsprojekts mit rund 90’000 Franken unterstützt durch das BAK.
Die Finanzierungshilfe verpflichtet die Institution, sich mit demselben Betrag zu beteiligen. Total beläuft sich so die Summe für das Vorhaben auf 180’000 Franken. In der Medienmitteilung wird ausgeführt, dass die Fortführung des Projekts «auf Grund von kurzfristigen Änderungen in der Projektfinanzierung seitens des BAK nicht gesichert» sei. Wie und ob es nächstes Jahr weitergehen würde, kann Wohlgemuth noch nicht sagen. Ein Folgeprojekt werde sicher eingegeben, vor einem Entscheid im Herbst 2018 ist jedoch nicht zu rechnen.
Der zwangsversteigerte Hodler
Das BAK unterstützt nur Forschungen zur Provenienz ungeklärter Fälle. Die Herkunft des wohl heikelsten Falls des Kunstmuseums ist bekannt und war folglich nicht Teil der Recherche: Das Hodler-Gemälde Die Stockhornkette mit Thunersee gelangte über eine NS-Zwangsversteigerung 1935 in Berlin auf den Kunstmarkt. Das damals zuständige Auktionshaus Graupe ist ein Begriff in St.Gallen: Die vor zwei Wochen restituierten Silberschiffchen aus der Sammlung des historischen Museums wurden auch bei Graupe versteigert, bevor sie in die Sammlung Züst und schliesslich als Schenkung ins HVM gelangten. Das Hodler-Gemälde des Kunstmuseums wurde bereits vor dem BAK-Forschungsprojekt als Raubkunst eingestuft.
Was die Angelegenheit kompliziert macht: Das Museum ist nicht der Besitzer. Seit 2015 ist das Werk als Leihgabe der Simon-und-Charlotte-Frick-Stiftung in der Sammlung des Kunstmuseums. Wie bereits hier berichtet, streiten sich die Stiftung und der Gerta Silberberg Trust um das Erbe. Bereits 1999 löste das Churer Kunstmuseum einen ähnlichen Fall: «Aus moralisch-ethischen Gründen» gab es ein Bild an Gerta Silberberg zurück, der Schwiegertochter des ehemaligen Besitzers des Hodler-Gemäldes in St.Gallen.
NS-Raubkunst und «Missing Link» in der Hodler-Sammlung des Kunstmuseums: «Stockhornkette mit Thunersee» (zwischen 1904 und 1913).
Eine allfällige Rückgabe liegt jedoch nicht in den Händen des Museums. «Wir können nur eine Vermittlerrolle eingehen», sagt Wohlgemuth. Auf der Webseite der Institution findet sich ein Bericht zur Herkunft des Hodler-Gemäldes, der auf die Auktion bei Graupe hinweist. Ganz zum Schluss heisst es: «Das Kunstmuseum St. Gallen ist den Richtlinien des Washingtoner Abkommens wie jedes andere Museum in der Schweiz verpflichtet und setzt sich in diesem Sinne auch nachdrücklich für eine gütliche Regelung der Ansprüche ein.» Ein langer Prozess: Wohlgemuth weiss, dass sich Verhandlungen oft in die Länge ziehen, weil keine Einigung zustande kommt bezüglich der Bewertung des Objekts.
Missing Link in der Sammlung
Für das Kunstmuseum hat das Hodler-Gemälde einen besonderen Wert: Es sei nicht nur wichtiger Teil der Schweizer Kunstgeschichte, sondern stelle als Seelandschaft im späten Werk des Künstlers «einen Missing Link dar in der bestehenden Sammlung». Für die Umsetzung der Richtlinien des Washingtoner Abkommens hinsichtlich Raubkunst fände Wohlgemuth klare Vorschläge des Bundes wünschenswert. Persönlich hat er einen: die Schaffung eines nationalen Fonds für Werke, die für Schweizer Institutionen wichtig sind. Die Gefahr sei immer da, dass Werke im Privatbesitz aus der Öffentlichkeit verschwinden.
Ob bei den etwa 40 verbleibenden Gemälden aus der kritischen Periode noch Verdachtsfälle von Raubkunst auftauchen werden, wird sich zeigen. Den Schlussbericht wird das Kunstmuseum Ende März 2018 vorlegen. Verbindungen zwischen der Sturzenegger Sammlung und der NS-Regierung sind schon länger bekannt: 1936 hängte Hitler Böcklins Toteninsel in seine Alpenresidenz Berghof in Oberbayern. Das Bild – eines von fünf Varianten des Klassikers – wurde von Boecklins Vertreter Gurlitt in Auftrag gegeben und hing zuvor in Sturzeneggers Büro. Wie es nach NS-Deutschland gelangte, ist bis heute nicht vollständig geklärt.
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