Den Schaden in Grenzen halten
Die Kultur bekommt künftig maximal 55 Prozent aus dem kantonalen Lotteriefonds, während der Anteil für den Sport steigt. Das hat der Kantonsrat beschlossen. An der heutigen Höhe der Kulturgelder soll sich zwar nichts ändern. Und doch schadet dieser Entscheid der Kultur.
Für die Texte zum Verteilkampf rund um die Lotteriefonds-Gelder hat das Studio Toericht grafische Reduktionen an seinen Bildern vom letzten Lotteriefonds-Schwerpunkt im Januarheft vorgenommen.
An der Frühjahrssession Anfang März hat der St.Galler Kantonsrat nach einer langen und kontroversen Debatte eine Anpassung bei der Verteilung der Lotteriefondsgelder beschlossen. Zwischen 2012 und 2024 flossen durchschnittlich 72 Prozent in den Kulturbereich, 20 Prozent in den Sport und 8 Prozent in den Bereich Soziales, Umwelt, Bildung. Neu stehen für die Kultur sowie Brauchtum, Soziales, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit insgesamt noch 50 bis 55 Prozent zu Verfügung, der Anteil des Sports steigt auf 30 bis 35 Prozent. Bis zu 10 Prozent gibt es für «strategische Entwicklungsprojekte des Kantons», also Bildung, Innovation oder wirtschaftliche Entwicklung. Und weitere bis zu 10 Prozent sollen in die Reserve für grosse kantonale Vorhaben fliessen.
Der Entscheid geht zurück auf eine Motion von SVP, FDP und Mitte. Diese sah ursprünglich gar die Beschränkung der Kulturgelder auf 40 Prozent vor. Dieser Kahlschlag blieb glücklicherweise aus. Stattdessen stimmte der Kantonsrat einem abgeänderten Antrag von SVP und FDP mit den genannten Anteilen zu. Der Gegenvorschlag der Regierung, der 60 bis 70 Prozent für Kultur, Soziales, Gesundheit usw. sowie 25 bis 30 Prozent für den Sport vorsah, blieb chancenlos. Die Mitte wollte die Lotteriefondsgelder im Verhältnis 2:1 zugunsten der Kultur verteilen, scheiterte damit aber um eine Stimme.
Wird die Kultur im Kanton St.Gallen nun also bluten müssen? Wenn es nach dem Kantonsrat geht – und selbst nach der bürgerlichen Ratsmehrheit, die mit ihrer Motion die Anpassung des Verteilschlüssels erst ausgelöst hatte –, soll das trotz der Kürzung nicht der Fall sein; der Betrag sollte «mindestens dem Umfang der Mittel» entsprechen, der im Schnitt in den Jahren 2022 bis 2024 ausgezahlt wurde, hiess es im abgeänderten Antrag von SVP und FDP. FDP-Fraktionspräsident Raphael Frei behauptete ausserdem in seinem Votum, seit der Änderung des nationalen Geldspielgesetzes 2019 würden weiterhin mehr Gelder aus Online-Spielwetten in den Lotteriefonds fliessen. Mit anderen Worten: Prozentual erhält die St.Galler Kultur künftig weniger Geld aus dem Lotteriefonds als bisher, in absoluten Zahlen sollte das Niveau jedoch nicht sinken.
Wie realistisch diese Prognose ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Das sieht auch Regierungsrätin Laura Bucher so: «Wir wissen schlichtweg nicht, auf welchem Niveau sich die Einnahmen einpendeln werden», sagt die Kulturministerin. Es sei zwar ein Fakt, dass die Einnahmen aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen gestiegen seien. Es gebe aber auch ein paar Anzeichen, die eher dagegen sprechen würden. So gebe es insbesondere in der Westschweiz Bestrebungen, den Schutz vor Spielsucht zu verstärken. Zudem gibt es Überlegungen, auf gesetzlicher Ebene eine sogenannte Spieler:innenkarte mit Registrierungspflicht einzuführen. «Wie sich das auf Glücksspiele auswirken wird, können wir nicht voraussagen.»
Laura Bucher betont jedoch ausdrücklich, dass es bei der Kultur im Rahmen des Motionsanliegens keine Kürzungen geben soll. «In der Debatte im Kantonsrat habe ich den klaren Willen des Parlaments vernommen, dass aufgrund der Neuverteilung der Lotteriefondsmittel bei der Kultur nicht gespart werden soll und insbesondere die Leistungsvereinbarungen nicht gekürzt werden sollen.» Die Leistungsvereinbarungen, die der Kanton mit rund 80 Kulturinstitutionen hat, laufen noch bis Ende 2028. Spätestens wenn es um deren Verlängerung geht, wird man sehen müssen, was passiert.
Klar ist aber, dass die Einnahmen im Lotteriefonds steigen müssen, damit die Kultur weiterhin im gleichen Umfang finanziert werden kann. «Denn mit dem neuen Modell haben wir künftig ein strukturelles Defizit», sagt Bucher. Andernfalls müssten die Reserven angezapft werden. Diese sind zwischen 2022 und 2025 kontinuierlich von 6 Millionen auf 21 Millionen Franken gestiegen, wobei 2025
aufgrund der langen Phasen mit hohen Jackpots ein Ausreisser war und bei der Berechnung deshalb nicht berücksichtigt wurde. Wenn die Kulturausgaben künftig unverändert und die Swisslos-Zuflüsse auf dem Niveau der Jahre 2022 bis 2024 (durchschnittlich 33,5 Millionen Franken jährlich) bleiben, wären die Reserven innerhalb der nächsten vier bis fünf Jahre aufgebraucht.
Die entscheidende Frage wird dann also sein, wie es weiter geht, wenn der erhoffte Anstieg der Lotteriefondseinnahmen ausbleibt und das strukturelle Defizit nicht länger über die Reserven gedeckt werden kann. «Das Parlament hat sich für einen Bestandsschutz ausgesprochen – und ich werde es beim Wort nehmen. Sollte sich zeigen, dass die Mittel nicht reichen, müssen wir eine Lösung finden. Wenn es nicht zu Kürzungen bei den Leistungsvereinbarungen, der Förderung von Projekten in den Bereichen Kultur, Soziales, Gesundheit usw. und den Denkmalpflegebeiträgen des Kantons kommen soll, braucht es eine erneute Anpassung des Verteilschlüssels für den Lotteriefonds oder eine Kompensation über den Staatshaushalt», sagt Bucher.
Wie realistisch solche Szenarien im bürgerlich dominierten Kantonsrat wären, der sich in den vergangenen Jahren immer wieder kulturfeindlich gezeigt hat, sei dahingestellt. Ebenso die Frage, ob sich die bürgerliche Ratsmehrheit an ihr Versprechen noch erinnern wollen wird.
Laura Bucher räumt ein, dass im schlimmsten Fall darüber diskutiert werden müsse, «ob wir uns diese kulturelle Vielfalt noch leisten können oder die Förderung fokussieren und das Angebot ausdünnen müssen». Diese Frage habe dann das Parlament zu beantworten. «Man kann nicht einfach die Mittel kürzen und erwarten, dass das bestehende Niveau des Angebots und die Vielfalt erhalten bleiben.» Der Kuchen werde jedenfalls nicht grösser, er bleibe höchstens gleich gross. Der Druck auf die Institutionen und die Kulturschaffenden wird also sicher nicht kleiner werden.
Eine weitere zentrale Frage betrifft die Kompetenzen. Während die Mittel für den Sport durch die Sportfondskommission, deren Vorstand sich durch die IG-Sport SG bildet, bewirtschaftet werden, entscheidet über jeden Franken für die Kultur aus dem Lotteriefonds abschliessend der Kantonsrat – das ist einmalig in der Schweiz. Wäre es nicht besser, das Amt für Kultur, das ohnehin die Geschäfte zuhanden der Regierung vorbereitet, oder – wie beim Sport – eine externe Expertenkommission würde die Beträge bis zu einer bestimmten Höhe sprechen? Diese Frage werde beim Erarbeiten des Gesetzes durch die Regierung geprüft und zu gegebenem Zeitpunkt im Kantonsrat diskutiert, sagt Bucher.
Dass die Reduktion des Kulturanteils aus dem Lotteriefonds auf 40 Prozent ausblieb, ist vor allem auch der IG Kultur Ost zu verdanken. Sie hatte – gemeinsam mit Kulturschaffenden aus allen Regionen des Kantons – im Vorfeld der Frühjahrssession lobbyiert, die Parlamentarier:innen für die Folgen einer Kürzung sensibilisiert und dadurch einen radikalen Kahlschlag bei der Kultur abgewendet. Doch die Verunsicherung bleibt.
Es sei zwar positiv, dass sich Regierungsrätin Laura Bucher dazu bekenne, die Kulturgelder nicht kürzen zu wollen, sagt Co-Präsident Jacques Erlanger. «Das reicht aber nicht als Zukunftsperspektive. Unser Ziel ist es nicht, den Status quo zu erhalten, sondern die ungenügende Situation für die Kulturschaffenden zu verbessern.» Das Prekariat ist in der Kultur stark ausgeprägt, viele Kulturschaffende leben am Existenzminimum, Altersvorsorge ist für sie ein Fremdwort. «Am Schluss werden sie zu Sozialhilfeempfänger:innen.» Diese «soziale Ungerechtigkeit» gelte es zu beseitigen.
Diese Forderung stand vor nicht allzu langer Zeit auf der politischen Agenda, der Kantonsrat hatte dafür jedoch kein Gehör: Ende November 2023 strich er eine von der Regierung vorgeschlagene Beitragserhöhung von 320’000 Franken an kantonal geförderte Institutionen aus dem Budget 2024. Das Geld war für die Anpassung der Löhne und Honorare an die Vorgaben der Branchenverbände gedacht.
Die Haltung der IG Kultur Ost sei deshalb unverändert, sagt Erlanger: «Es braucht mehr öffentliche Gelder für die Kultur, nicht weniger.» Ausserdem handle der Kantonsrat fahrlässig, wenn er den Kulturanteil aus dem Lotteriefonds kürze aufgrund der Annahme, dass die Swisslos-Zuflüsse steigen würden. «Eine seriöse Kulturpolitik darf nicht auf Zufall basieren.» Eine langfristige Planung werde so erschwert. Die Kulturschaffenden und die Institutionen arbeiteten und lebten schliesslich auch nicht in einer Annahme, sondern in der Realität.
Ausserdem bestehe die Gefahr, dass der Kanton immer öfter Staatsaufgaben aus dem Lotteriefonds finanziere, um den Haushalt zu entlasten, sagt Celin Fässler, Leiterin der Geschäftsstelle der IG Kultur Ost. Sie vermutet, dass sich diese Praxis aufgrund des Spardrucks künftig noch verstärkt. Am Ende fehle dieses Geld im Topf – die Folge sei eine Ausdünnung des Kulturangebots.
Ein Punkt, der in der Kantonsratsdebatte nur am Rande thematisiert wurde, ist der IG Kultur Ost besonders wichtig: Dass der Kantonsrat über die Verteilung der Kulturgelder aus dem Lotteriefonds entscheidet, sei auch deshalb problematisch, weil es ihm an der nötigen Expertise fehle, Kulturprojekte und die entsprechenden Beiträge richtig beurteilen zu können. «In anderen Bereichen gibt es Expertengruppen. Bei der Kultur haben alle das Gefühl, mitreden und entscheiden zu können», sagt Fässler.
Celin Fässler und Jacques Erlanger halten diese «Politisierung des Lotteriefonds» für gefährlich (Saiten hat diesem Thema im Januarheft einen Schwerpunkt gewidmet). Sie sprechen sich deshalb dafür aus, die Kompetenzen im zu erarbeitenden Gesetz neu zu regeln, sodass nicht mehr der Kantonsrat zu jedem aus dem Lotteriefonds für die Kultur ausgegebenen Franken das letzte Wort hat – wie beim Sport. Sie betonen auch, dass sie vom Kanton erwarten, in die Erarbeitung des neuen Lotteriefondsgesetzes einbezogen zu werden. Und zwar nicht erst bei der Vernehmlassung, wenn es bereits vorliegt, sondern von Anfang an. «Es braucht uns in diesem Prozess.»
Josef Dürr ist seit 2015 Präsident der IG Sport SG und damit auch der Sportfonds-Kommission (siehe Infobox), die für die Mittelvergabe der Sportfondsgelder zuständig ist. Er hat die Kantonsratsdebatte in der Frühjahrssession vor Ort mit grossem Interesse und am Schluss auch mit Genugtuung verfolgt. «Die beiden kurzfristig eingebrachten Vorschläge von Mitte-EVP respektive FDP-SVP hätten für den Sport in etwa dieselbe Auswirkung gehabt», sagt Dürr. «Ob nun von ‹einem Drittel› oder von ‹30 bis 35 Prozent› für den Sport die Rede ist, ist für uns nicht erheblich.»
Gemäss Verordnung über den Sportfonds von 2008 ist für die Verteilung der Swisslos-Gelder, die im Kanton St.Gallen dem Sport zukommen (aktuell 20 Prozent, künftig 30 bis 35 Prozent), die Sportfonds-Kommission zuständig. Diese deckt sich personell mit dem Vorstand der IG Sport SG. Diese versteht sich gemäss Statuten als Dachverband des privatrechtlich organisierten Sports im Kanton St.Gallen. Über 40 Verbände und 1200 Vereine sind ihm angeschlossen.
Das Kantonsparlament hat bei der Mittelvergabe aus dem Sportfonds – ganz im Gegensatz zum Lotteriefonds für die Kultur und gemeinnützige Bereiche – kein Mitspracherecht. Die Sportfonds-Kommission kann also gemäss den durch die Regierung vorgegebenen Richtlinien weitestgehend eigenständig über die Sportfondsgelder verfügen. Erst ab einer Beitragshöhe von über 500’000 Franken braucht es bei baulichen Massnahmen einen Regierungsentscheid.
Das war in den vergangenen fünf Jahren nur zwei Mal der Fall: Der Unihockeyclub Jona Uznach Flames baut eine neue Meisterschafts- und Trainingshalle für 8 Millionen Franken, der Regierungsrat genehmigte 2025 einen Sportfondsbeitrag über knapp 700’000 Franken. Und 2023 erhielt die IG Sport Region Gossau rund 1,8 Millionen Franken aus dem Sportfonds. Ein eher kleiner Beitrag gemessen an den Gesamtkosten für das geplante Modul 1 (von drei) der Sportwelt Buechenwald, für das die Gossauer Stimmbevölkerung im Mai 2022 einen Kredit über 56 Millionen Franken gutgeheissen hatte. (hrt)
Mit der Erhöhung des Sportfondsanteils des Lotteriefonds ist das politische Ziel aus Sicht des Sports erreicht. Allgemein stellt Josef Dürr der kantonalen Politik ein gutes Zeugnis aus. Vor vier Jahren begannen die Arbeiten am neuen Bewegungs- und Sportfördergesetz (BSG), das noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden soll. «Die Sportfonds-Kommission war in der Frühphase zur Ausarbeitung des Gesetzes eingebunden», sagt Josef Dürr. Seither lobbyiere man auch für eine Erhöhung des Sportfondsanteils. Denn die Sportförderung speist sich im Kanton St.Gallen ausschliesslich aus Geldern des Sportfonds – also dem Anteil des Sports an den Lotteriefondsgeldern, Beiträge aus dem ordentlichen Kantonshaushalt sind keine vorgesehen.
Gemäss Willen der St.Galler Parlamentsmehrheit winken gegenüber heute gut 6 Millionen künftig rund 9 bis 10 Millionen Franken jährlich, je nachdem, wie hoch die Swisslos-Erträge jeweils ausfallen. Der Bedarf dafür sei definitiv gegeben, so Dürr. Die Anzahl bewilligter Gesuche an den Sportfonds sei dieses Jahr gegenüber 2019 von 636 auf 884 angestiegen, was einer Zunahme von 39 Prozent entspricht. Die meisten Beiträge bewegen sich unter der 10’000-Franken-Marke oder knapp darüber. Es handelt sich hierbei meist um kleinere Anschaffung wie Turn- und Messgeräte oder ähnliches.
Ein wichtiger Pfeiler der kantonalen Sportförderung ist die direkte Nachwuchsförderung. Die grössten Beiträge über 100’000 Franken – pro Jahr nicht mehr als eine Handvoll – kamen in den letzten Jahren aber vor allem den Fussball-, den Tennis- oder den Sport- und Jagdschützenvereinen zugute. Hier handelte es sich in der Regel um Beiträge an bauliche Massnahmen wie Platz-, Garderoben-, Beleuchtungs- oder sonstige Anlagen-Erneuerungen.
Abgelehnt werden Gesuche nur in Ausnahmefällen, wenn sie nicht den Reglementen und Richtlinien entsprechen: Also wenn zum Beispiel ausschliesslich ausserkantonale Sportler:innen profitieren würden, Gesuche erst nach bereits erfolgter Anschaffung eingereicht würden oder wenn ein Projekt nicht ausschliesslich dem Sport diente oder rein kommerzielle Interessen im Zentrum stünden. Bei Projekten wie Klubhaussanierungen oder ähnlichem würde anteilsmässig berechnet, was tatsächlich dem Sport zugutekomme. «Gastronomische Bedürfnisse finanzieren wir nicht mit, aber neue Garderoben oder Duschen schon», erklärt Dürr.
Die IG Sport SG antizipiert gesellschaftliche Entwicklungen. Neu sollen auch im Rahmen des BSG Bereiche wie Bewegung im Alter oder individualistischere Sportarten via Sportfonds gefördert werden können, die nicht in Verbänden organisiert sind, aber dennoch einem sportlichen Bedürfnis der Bevölkerung dienen. Josef Dürr spricht von «ungebundenen Sportarten»: «Bisher mussten wir Beiträge an Street-Workout-Plätze, Pump-Tracks oder Vita-Parcours prinzipiell ablehnen. Das soll sich ändern.» Damit werden Gemeinden und Private entlastet, die solche Anlagen bislang in der Regel selber finanzierten. «Wir fördern nur, was dem Sport dient. Luxus finanzieren wir nicht», sagt Josef Dürr.
Ein Blick in die Jahresberichte der IG Sport SG wirft allerdings gewisse Fragen auf. Wer sitzt zum Beispiel jeweils in der Loge im Kybunpark, die die Sportfonds-Kommission seit 2014 für über 90’000 Franken pro Jahr von der FC St.Gallen Event AG mietet? Und wurden die umfassenden Um- und Neubauten der Tennisplätze in Widnau 2020 nur deshalb in vier Teilprojekte aufgesplittet, um den Regierungsrat bei einer Gesamtsumme von über 550’000 Franken nicht involvieren zu müssen?
Josef Dürr winkt ab: «Bei grossen Sportanlagen wie Fussball- oder Tennisplätzen entspricht die Aufteilung in mehrere Teilprojekte dem von der Regierung vorgegebenen Reglement.» Die Nachfrage nach Trainingsplätzen im Nachwuchs- oder beispielsweise im Frauenfussball sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die entsprechenden Sportanlagen erreichten räumlich wie finanziell immer grössere Dimensionen, weshalb man die Gesuchsmöglichkeiten im baulichen Bereich seit 2021 einschränken musste. 2023 wurde zudem eine degressive Formel zur Berechnung der Beitragshöhe eingeführt, und seither gilt ausserdem eine Wartefrist von 24 Monaten zwischen zwei Baugesuchen, um den Sportfonds nicht zu überlasten.
Und punkto FCSG-Loge sagt Dürr: «Damit können wir jedes Jahr rund 160 verdienten, ehrenamtlich engagierten Funktionär:innen in den Vereinen und Verbänden Wertschätzung geben.» Denn: «Im Kanton St.Gallen leisten über 15’000 Personen insgesamt rund 2,5 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit für den Sport.» Ohne dieses freiwillige Engagement könnten die wenigsten Vereine und Verbände überleben.
Der Kantonsrat hat am Dienstag über die Vergabe der Lotteriefondsgelder beraten. Während von der Regierung ein konstruktiver Vorschlag vorlag, weibelten SVP und FDP für einen radikalen Kahlschlag der Kultur – mit Erfolg.
Lotteriefonds
Die St.Galler SVP versucht vermehrt, aus ideologischen Gründen Beiträge aus dem Lotteriefonds zu streichen. Es laufen verschiedene Bestrebungen, die Vergabepolitik neuzuregeln. Eine Motion der bürgerlichen Fraktionen wirft diverse Fragen auf.
Wie die Lotteriefondsgelder aufgeteilt und verwendet werden, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Auch wer dabei mitreden darf, wird unterschiedlich gehandhabt – und ist teils umstritten. Ein Blick in die Ostschweizer Verteilpraxis.
Jährlich werden in der Deutschschweiz rund 600 Millionen Franken von den Lotterien auf die Kantone verteilt. Während der ausgeschüttete Reingewinn kontinuierlich steigt, stapeln sich auch die Reserven in den kantonalen Fonds.
Die Sparmassnahmen des Bundes dürften sich insgesamt negativ auf die Kulturförderpolitik der Kantone auswirken. Kommt hinzu, dass diese ihrerseits sparen. Es gibt aber nicht nur schlechte Nachrichten.
In eigener Sache
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