Sieben Jahre ist es her, seit Edward Snowden uns die globalen Ausmasse der digitalen Überwachung vor Augen führte. Weniger als vier Jahre ist es her, seit wir durch Cambridge Analyticas Wahlkampfstrategien für Donald Trump und den Brexit die politische Macht digitaler Daten verstanden. Heute, zu Zeiten von Covid19, wäre es ein Zeugnis gesellschaftlicher Demenz, würden wir vergessen, wie einfach digitale Technologien unter falschem Vorwand missbraucht werden können.
Zweifelsfrei besitzt die digitale Technologie das Potenzial, die Gesellschaft in dieser Zeit zu unterstützen. Sie wird dazu genutzt, den Bedarf an Medikamenten demografisch besser zu verstehen. Sie unterstützt Schulen und Universitäten dabei, den Unterricht aufrecht zu erhalten. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Geschäfte von Zuhause aus zu führen. Und sie erlaubt es uns, unsere Freunde und Familien zumindest virtuell zu treffen. All das wäre ohne digitale Hilfsmittel schwierig. Dadurch aber einem Technologieoptimismus zu verfallen, kann gefährlich sein.
Echtzeit-Überwachung wegen zu wenig Personal
Digitale Technologie wird momentan auch dazu genutzt, die Überwachung des öffentlichen Raumes auszubauen. Zurzeit nutzt die Aargauer Polizei öffentliche und private Kameras, um zu gewährleisten, dass Personenansammlungen die erlaubte Anzahl von fünf Anwesenden nicht überschreiten. Die Echtzeit-Überwachung wird von der Polizei dadurch begründet, dass sie zu wenig Personal hat, um die Kontrollen selbst durchzuführen.
Besonders heikel ist dabei der Umstand, dass die Polizei zum Montieren neuer Kameras nicht wie üblich eine Genehmigung beim Datenschutzbeauftragten einholen muss. Die Krise dient als Begründung für die Umgehung normaler Kontrollmechanismen, die dem Schutz unserer Privatsphäre und der Eindämmung staatlicher Willkür dienen.
Berechtigterweise wird das Vorgehen sowohl von der kantonalen FDP als auch der SP scharf kritisiert. Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz finden die Massnahmen unverhältnismässig und fordern den Aargauer Regierungsrat auf, die Überwachung einzustellen.
Fragwürdiger Einsatz von Standortdaten
Auch auf internationaler Ebene besteht grosses Interesse an digitaler Überwachungstechnologie, was sich unter anderem in Israel, Südkorea oder Italien beobachten lässt. In der Lombardei nutzt man derzeit Standortdaten von Mobiltelefonen, um zu ermitteln, ob die Menschen sich an den Lockdown halten und zuhause bleiben.
Auch in Deutschland wurde diskutiert, ob es das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Situation dem Bundesgesundheitsministerium erlauben sollte, Standortdaten von Telekommunikationsunternehmen zu verlangen. Da ein solches Gesetz den Behörden jedoch weitreichende Befugnisse einräumen würde, sieht Deutschland vorerst davon ab.
In der Schweiz hingegen beliefert die Swisscom das BAG weiterhin mit Standortdaten von Mobiltelefonen. Die Genauigkeit des Standortes variiert dabei zwischen mehreren Metern in dichten Siedlungsgebieten und mehreren Kilometern in ländlichen Gebieten. Da die erfassten Funkzellendaten so ungenau sind, nutzt das BAG sie dazu, die allgemeine Mobilität der Bevölkerung festzustellen – ein Eingriff in die Privatsphäre, der normalerweise nur bei der Überwachung von Kriminellen toleriert wird.
Diese Daten eignen sich also nicht zum Erkennen von Infektionsketten. Die grösste Gefahr einer Ansteckung besteht bekanntlich dann, wenn der Abstand zu einer infizierten Person über längere Zeit unter zwei Meter fällt. Um Infektionsketten zu erkennen, wären also viel präzisere Daten nötig. Wie diese breit angelegte Datenerhebung des BAG zur Eindämmung von Sars-CoV-2 konkret beitragen soll, bleibt unklar. Sie ist darum unverhältnismässig und sollte bis auf weiteres gestoppt werden.
Es gibt auch datenschutzfreundliche Ansätze
Grosses Interesse an Tracking-Technologien lässt sich auch im Kontext der zahlreichen, jüngst durchgeführten Hackathons erkennen. Neben orwell’sch anmutenden Vorschlägen zeigt sich dort auch, dass sich Privatsphäre und das Tracking von Infektionsketten nicht grundsätzlich widersprechen.
Die im Rahmen des CodeVsCovid19 Hackathons entwickelte App «WeTrace» etwa sendet eine zufällig generierte ID via Bluetooth aus und misst die Distanz zu Signalen von anderen Geräten. Sobald sich zwei Geräte näher als fünf Meter kommen, tauschen sie die anonyme ID untereinander aus.
Relevant dabei: die ID’s sollen nur lokal gespeichert und nicht zentral gesammelt werden. Wird eine Person positiv auf Sars-CoV-2 getestet, kann sie diese Information freiwillig über die App teilen. Die Nutzer, welche mit dieser Person bzw. ihrer ID in Kontakt kamen, werden dadurch benachrichtigt. Dabei sollen weder persönliche Daten zwischen Geräten geteilt noch an einer zentralen Stelle gesammelt werden.
Der Teufel steckt auch hier im Detail, denn wahrhaft zufällige Zahlenfolgen, beispielsweise zur Generierung von ID’s, gehören zu den grossen ungelösten Herausforderungen der Informatik. Es ist deshalb unverzichtbar, solche Tracing-Apps vor ihrer Einführung einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. Dazu muss der Code grundsätzlich quelloffen sein, wie es bei «WeTrace» der Fall ist. Alle Abläufe müssen gegenüber den Usern transparent gemacht werden und das Teilen jeglicher Daten darf nur mit deren Einwilligung geschehen. Der Einsatz der Technologie sollte an klare Parameter geknüpft sein, die definieren, wann, unter welchen Voraussetzungen und für wie lange eine bestimmte Technologie eingesetzt werden darf.
Aus all diesen Gründen braucht es eine erhöhte Wachsamkeit hinsichtlich des Einsatzes von digitaler Technologie zur Überwachung. Es besteht die Gefahr, dass die Behörden weitreichende, intransparente und langanhaltende Befugnisse erhalten. Unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen kann Tracking-Technologie dabei helfen, die Pandemie einzugrenzen. Die Vergangenheit hat uns aber auch gezeigt, wie fragil Privatsphäre ist und wie leicht sie in der Euphorie der technologischen Möglichkeiten vergessen geht.
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