Jahresschluss ist die hohe Zeit der Preise und Werkbeiträge – Kulturförderzeit. Mitte November ist der Grosse Kulturpreis der Stadt St.Gallen verliehen worden, an den Gründer von Kunstgiesserei und Sitterwerk, Felix Lehner. Die St.Gallische Kulturstiftung vergibt am 6. Dezember ihren Kulturpreis an Bernard Tagwerker sowie Förderpreise an die Autorin Anna Stern und das Künstlerinnenduo ZündWerk (Regula Pöhl und Daniela Villiger). Den Rheintaler «Goldiga Törgga» erhielt im November die Mundartautorin Berta Thurnherr. Stadt und Kanton St.Gallen vergeben zudem ihre Werkbeiträge, auch die Ausserrhodische Kulturstiftung feiert in Herisau Werkbeiträge und Artist-in-Residence-Stipendien. Bereits im September hat die Künstlerin Judit Villiger den Thurgauer Kulturpreis erhalten.
Andere bekommen einen Preis nicht – mit Folgen, wie die noch immer schwelende Kontroverse um den Kulturpreis der Stadt St.Gallen zeigt. Kurz zurückgespult: Die städtische Kulturkommission hatte den Theatermacher Milo Rau an erster Stelle vorgeschlagen, der Stadtrat entschied sich für Felix Lehner, der ebenfalls im Rennen war. Aus Protest traten daraufhin mehrere Mitglieder der Kommission zurück, es folgten parlamentarische Vorstösse, der übergangene Preisträger nahm öffentlich Stellung, das wurde ihm weitherum übelgenommen, der Stadtpräsident parierte und argumentierte mit dem fehlenden «kulturellen Fussabdruck» – und hinter allem stand und steht die Frage: Wer bekommt welche Förderung, wer bestimmt über welche Beiträge und Preise, was sind die Kriterien? Wer hat das letzte Wort?
Worum es geht
Die Stadt St.Gallen gibt sich jetzt, zeitlich passend zum jüngsten Streit um den Kulturpreis, ein neues Kulturkonzept (das Interview dazu mit den Leiterinnen der städtischen Kultuförderung hier). Am heutigen 3. Dezember findet das zweite Forum zum Kulturkonzept statt. Die Ausserrhodische Kulturstiftung überarbeitet ihre Reglemente, im Thurgau tritt das neue Regelwerk für die dortige Kulturstiftung auf Anfang 2019 in Kraft. Bei all den Formalitäten und Entscheiden spielt der (künstlerische) Geist ebenso eine Rolle wie das (kulturförderliche) Geld. Und da es um «weiche» Güter, um Werte, um Qualitätsurteile, um Ideen geht, und erst recht da es um öffentliche Gelder geht, sind Kontroversen unumgänglich. Und notwendig.
«Fingerprint» von Herbert Weber zum Kulturkonzept aus dem Dezemberheft von Saiten.
Man muss drei Punkte diskutieren. Erstens die Kompetenzen: Wer sitzt in den Fachgremien und wer hat das letzte Wort? Zweitens die Machtfrage: Wo gibt es Amtszeitbeschränkungen, wo ballt sich der Einfluss? Und drittens die Transparenz: Soll die Öffentlichkeit wissen, wer welche Kulturförder-Beiträge bekommt und warum?
Josef Felix Müller, der St.Galler Künstler und Verleger, Träger des städtischen Anerkennungspreises 2017, Präsident des nationalen Dachverbands visarte und Aktivist der ersten Stunde im künstlerischen Aufbruch der 1970er-Jahre, sagt: «Eine Amtszeitbeschränkung auf sechs Jahre ist wichtig, um Vetternwirtschaft und Klüngeleien zu verhindern.» Den radikalen Vorschlag behalten wir im Ohr, wenn es um die Übersicht geht, wie rundherum gefördert wird und wie transparent das Fördergeschäft ist.
Stichwort Kompetenzen: Wer hat das Sagen?
Der St.Galler SP-Stadtparlamentarier Etrit Hasler will als Folge des Konflikts um den diesjährigen Kulturpreis die städtische Kulturkommission ermächtigen, abschliessend über Preise und Projekte zu entscheiden. Der Stadtrat soll nicht mehr, wie bisher, das letzte Wort haben. Es geht ums Reglement – aber dahinter steckt die zentrale Frage: Soll die politische Behörde entscheiden oder das Expertengremium? Hasler hatte den Verdacht, die Wahl sei politisch motiviert gewesen, und kritisierte die «unerwünschte Vermischung von politischen und fachlichen Entscheiden». Seine Motion liegt im Parlament; bei der Diskussion dort gab es auch die Gegenstimmen: Es geht um Steuergelder, darum muss die verantwortliche Behörde das letzte Wort haben.
Als positives Gegenbeispiel angeführt wird gern der Kanton. Dort vergibt nicht die politische Behörde, sondern die st.gallische Kulturstiftung in Eigenregie die jährlichen Förder- und Anerkennungspreise und den grossen Kulturpreis. Mit der Autonomie ist es aber auch nicht allzu weit her. Im elfköpfigen Stiftungsrat sind Kultur- und Politschaffende munter gemischt. Präsidentin ist die Kunsthistorikerin Corinne Schatz, einer von zwei Vizepräsidenten muss per Reglement ein Mitglied der Regierung sein (es ist Kulturdirektor Martin Klöti), zweite Vizepräsidentin ist die Regisseurin Barbara Schlumpf, weiter im Rat sind Kulturfachleute und politische Vertreter der Regionen wie der Toggenburger Kantonsrat und Gemeindepräsident Christian Spoerlé. Die Mitglieder wählt auf Ausschreibung der Regierungsrat.
In Innerrhoden wählt die Regierung die Mitglieder der dortigen vierköpfigen Kunststiftung. In deren Stiftungsrat darf aber ausdrücklich «kein Mitglied der Standeskommission» sitzen.
Im Thurgau ist die Förderlage komplex. Die Kulturstiftung unterstützt Projekte, veranstaltet eigene Anlässe wie Werkschau, Lyriktage oder die Jazz:now-Reihe und vergibt Atelierstipendien, während das kantonale Amt für Kultur für Werkbeiträge, Preise und weitere Unterstützungen zuständig ist. Das Amt hat eine Kulturkommission und Sparten- Fachreferentinnen; die Kulturstiftung arbeitet mit einem Stiftungsrat, der sich aus je drei Kulturschaffenden, Kulturvermittelnden und «Personen des öffentlichen Lebens» zusammensetzt.
In Ausserrhoden überarbeitet die unabhängige, aber vom Kanton alimentierte Kulturstiftung gerade ihre Reglemente – mit dem Ziel, Governance-Regeln und Kompetenzen zu klären. Die Stiftung ist für Werkbeiträge und damit für Personenförderung zuständig, das kantonale Amt für Kultur für Projekte, Institutionen und Preise. Dafür hat es den Kulturrat zur Seite. Das Fachgremium aus sieben Kulturschaffenden prüft Dossiers und Leistungsvereinbarungen, nominiert für den Kulturpreis und stellt Antrag an die Regierung. Diese hat das letzte Wort.
Das System habe sich bewährt, sagt die Ausserrhoder Kulturamtsleiterin Margrit Bürer; Rückweisungen gab es in all den Jahren praktisch keine. «Wichtig ist die grundsätzliche Haltung von Seiten der Politik: Wir haben eine Fachkommission, sie hat das Knowhow, und wenn es einen politischen Grund gibt, ihr nicht zu folgen, dann sollen die Gründe transparent gemacht werden.» Inhaltliche oder Qualitätsurteile seien nicht Sache der Politik, das müsse für die Kultur ebenso gelten wie für Gelder, die in die wissenschaftliche Forschung gehen. Die Realität sei allerdings so: «Überall da, wo die Politik einschreitet, gibt es ein grosses Theater.» Als nationales Beispiel nennt sie den «Fall Hirschhorn», in dessen Folge das Parlament im Jahr 2004 der Stiftung Pro Helvetia das Budget um eine Million Franken kürzte.
Dass solche Fälle System haben, analysierte 2011 in einem Beitrag in der «Wochenzeitung» die die Kulturwissenschaftlerin Rachel Mader: «Kunst und Politik, das macht der Fall Hirschhorn deutlich, stehen aktuell in einer höchst umkämpften Beziehung. Die Gründe dafür, dass Politik und Kunst sich zunehmend füreinander interessieren, sind vielgestaltig: Der wachsende Kunstmarkt hat die Aufmerksamkeit an Kunst ebenso geweckt, wie es die steigende Bedeutung von Kreativität und Innovation als Motoren gesellschaftlicher Entwicklung tut. Und nicht zuletzt scheint die Politik in der Kunst eine der letzten Bastionen gefunden zu haben, um die sich Neoliberale und deren KritikerInnen heftige Gefechte liefern können.»
Fazit Nummer eins, was die Gremien und ihre Kompetenzen betrifft: Kulturförderung ist nirgends in der Ostschweiz frei von politischer Einflussnahme. Oder zumindest der institutionalisierten Möglichkeit dazu. Dies zu verdammen, wäre aber zu simpel, sagt Margrit Bürer. Denn verantwortlich mit Steuergeldern umzugehen, sei nun mal Aufgabe der Politik. Das betreffe auch die Verteilung der Kulturfördermittel – ohne aber in Fachurteile einzugreifen und unter der selbstverständlichen Voraussetzung: «Das Anrecht auf Kulturförderung ist im Gesetz verankert.»
Stichwort Macht: Pro und kontra Amtszeitbeschränkungen
Die Kulturkommission der Stadt St.Gallen kennt bisher keine Amtszeitbeschränkung. Nach dem Streit um den Kulturpreis flammte die Frage auf, ob es noch zeitgemäss sei, wenn Mitglieder teils zwanzig Jahre in einer Kommission sitzen. Das Ausserrhoder Kulturkonzept ist in dieser Frage radikal: Alle vier Jahre wird der gesamte Kulturrat erneuert, und immer sitzen auch ausserkantonale Fachleute drin.
In den letzten Jahren brodeln im Thurgau immer mal wieder Konflikte um die Kulturförderung. Zum einen um den Lotteriefonds; nach der Kontroverse um den Wettbewerb für einen Museumsneubau in Ittingen hat sich der Kantonsrat dort mehr finanzielle Kompetenzen gegenüber der Regierung erstritten. Andrerseits wird die Kulturstiftung beargwöhnt. Der Grundvorwurf heisst «Filz»: Haben sich Mitglieder des Stiftungsrats selbst bevorteilt? Der Thurgauer Schriftsteller Jochen Kelter, früher selber im Stiftungsrat, verteidigt das dortige System (sein Kommentar im Dezemberheft von Saiten, mehr dazu auch hier).
Die Kulturstiftung hat nach diesen Querelen per 2019 die maximale Amtszeit auf acht Jahre beschränkt (bei Übernahme des Präsidiums kann auf zwölf Jahre verlängert werden). Mitglieder des Stiftungsrates dürfen überdies während ihrer Tätigkeit im Stiftungsrat keine eigenen Gesuche einreichen. Die st.gallische Kulturstiftung kennt (noch) keine Amtszeitbeschränkung. Die Ausserrhoder Kulturstiftung wird eine solche voraussichtlich neu einführen.
Das Thema ist nicht bloss formal, denn es geht um Macht und Einfluss.
Die mächtigen Männer
Wer lange in einer Behörde oder an der Spitze einer Institution sitzt, ist Türöffner – aber auch Türschliesser. Bei ihm ballen sich Kompetenz und Knowhow, aber auch Einfluss und Werturteile. Die männliche Form ist hier für einmal bewusst gewählt. Auch wenn die Kultur weitherum weiblich ist: In einer ganzen Reihe von Ostschweizer Institutionen haben gestandene Männer mit durchwegs imposanten Leistungsausweisen das Sagen – und dies seit Jahrzehnten. Dass es damit zu Machtballungen kommt, die problematisch namentlich für Kulturschaffende sind, die nicht auf der Linie der Direktoren sind, liegt auf der Hand.
Im Thurgau ist Markus Landert seit 1993 Direktor des Kunstmuseums in der Kartause Ittingen. In St.Gallen steht Roland Wäspe seit 1989 an der Spitze des Kunstmuseums. Nebenan beim Historischen und Völkerkundemuseum ist Daniel Studer seit 2002 im Amt, seit 1996 leitet Toni Bürgin das Naturmuseum – und zur Troika der Museumschefs kommt im St.Galler Kulturviertel der geschäftsführende Direktor des Theaters St.Gallen hinzu: Werner Signer regiert das Haus seit 1993 und hat in diesem Vierteljahrhundert eine ganze Reihe künstlerischer Spartendirektoren überlebt. Viel Einfluss dürfte auch der Künstler Alex Hanimann haben, der in der städtischen Kulturkommission, im Beirat für das Thurgauer Kunstmuseum, in der Kunstkommission des Kantonsspitals oder aktuell im Ausserrhoder Kulturrat sitzt. Ein Spezialfall ist der Dirigent Rudolf Lutz: Er hat mit seiner Gesamtaufführung des Vokalwerks von J.S.Bach über insgesamt rund 25 Jahre die Bachpflege in der Ostschweiz praktisch monopolisiert – aber das Ganze ist getragen von der privaten Bach-Stiftung des Ex-Bankiers Konrad Hummler.
Fazit Nummer zwei: Macht ist ein heikles Thema, überall und in der Kultur besonders. Einerseits: Neiddiskussionen sind etwas vom Langweiligsten und Unerspriesslichsten. Knowhow und Netzwerke sind grossartig und entscheidend, wenn es darum geht, den Kulturbetrieb auf hohem Niveau zu gestalten. Andrerseits: Gerade die Kultur lebt nicht nur von Qualität, Brillanz, gesellschaftlicher Wichtigkeit, Strahlkraft oder Originalität eines künstlerischen Schaffens. Kultur lebt auch vom Wandel, von Lebendigkeit und Neugierde. Wo sich institutionelle Macht paart mit Einsitz in Kommissionen und Jurys, mit Beratungsfunktionen oder, wie im Fall des Theaterdirektors, mit der kompletten Kontrolle über die Finanzen des grössten Ostschweizer Kulturunternehmens, ist die Gefahr da, dass das eine gefördert wird und anderes unter die Räder kommt.
Stichwort Transparenz: Wer bekommt wieviel?
Soll ich wissen dürfen, wieviel Künstlerin A und Musiker B für ihr Projekt an öffentlichen Geldern erhalten haben? «Mehr Transparenz in der Kulturförderung» war eine der Forderungen am ersten städtischen Kulturforum. Die Thurgauer Kulturstiftung macht es vor: Sie legt auf ihrer Website sämtliche Projektbeiträge offen. Dasselbe tut der Kanton Appenzell Ausserrhoden jährlich in seiner Kulturpublikation «Obacht». Amtsleiterin Margrit Bürer hat nur gute Erfahrungen damit gemacht. Zwietracht oder Neid sei ihr nie zu Ohren gekommen; die Liste biete vielmehr ein Abbild der Förderrealität, das für Gesuchsteller informativ sein könne, und entspreche dem Anspruch auf Transparenz der Verwaltungsarbeit.
In der Stadt St.Gallen sind die Amtsleiterinnen eher skeptisch, was den Nutzen und die Wirkung solcher Zahlen betrifft – weil Vergleiche immer problematisch und die dahinterliegenden Überlegungen sehr vielfältig seien. Mehr dazu hier im Interview.
Fazit Nummer drei: Offenheit ist immer gut. Aber sie müsste dann auch in anderen Bereichen der staatlichen Subventionspraxis gleichermassen gelten. Etwa beim Bau – wo es notabene um ganz andere Beträge geht als in der Kultur. Oder in der Landwirtschaft; dort kann man höchstens aus der Grösse der neuen Ställe auf den Umfang der Förderung schliessen.
Dieser Beitrag erschien im Dezemberheft von Saiten.
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