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Rassenwahn

Vererbungen sind Teil des Erbes. Die Geschichte macht schmerzlich bewusst, dass ihnen nicht nur mit Verständnis begegnet wurde. Im Gegenteil: Eugenische Gedanken gipfelten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in rigorosen «Säuberungsaktionen». Dass sich so etwas nicht wiederholen darf, ist klar. Trotzdem scheint die Thematik aktueller denn je. von Valérie Hug
Von  Gastbeitrag
Zeichnung von Beni Bischof

Dezember 1942, Bayern, Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren. Zu dieser Jahreszeit ist es in der Anstalt frisch. Manchmal so sehr, dass es einen fröstelt. Trotz Decke. Trotz Wollsocken. Oft pfeift der Wind durch die Gänge, sucht sich Ritzen in den Backsteinmauern, Risse im Verputz und Spalten in Türrahmen. Auch an diesem Mittwoch. Jetzt aber trägt der Wind noch etwas Anderes durch die Korridore. Der Ursprung ist in der Küche zu finden, in den grossen Töpfen, aus denen heisser Dampf emporsteigt und sich seinen Weg durch die Anstalt ins Freie sucht.

Es ist nach 17 Uhr, Zeit für das Abendessen. Auf dem Menüplan: Gemüsesuppe, einmal mehr. Gemüse ist gesund, gibt Energie. Nur ist die Suppe so gekocht, dass sie weder Nährstoffe noch Vitamine noch sonst irgendetwas enthält, was dem Körper von Nutzen sein könnte. Das wissen die Patienten aber nicht. Hungrig warten sie auf die Mahlzeit, löffeln sie aus, bis auf das letzte Tröpfchen. Doch es bringt ihnen nichts. Sie verhungern, während sie essen. Falls sie nicht an den mit der Zeit auftretenden Mangelerscheinungen sterben, so tun sie es an den Folgeerkrankungen der sogenannten «E-Kost».

E-Kost ist die Kurzform für Entzugs-Kost, eine gezielt eingesetzte Massnahme und Fortführung der Aktion T4. Diese war Teil der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus, welche die systematische Ermordung von 250’000 bis 300’000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen umfasste. Die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren war für die Nationalsozialisten von besonderem Interesse, da sie mit ihren mehr als 1200 Betten die grösste Anstalt in Schwaben war. 1942, nach dem «offiziellen» Ende der Aktion T4, endeten auch die Personentransporte in die Tötungsanstalten Grafeneck und Hartheim, wo ausgesuchte Patientinnen und Patienten aus Kaufbeuren ermordet wurden. Danach führte die Heil- und Pflegeanstalt die Morde an ihren Patienten – Erwachsenen wie Kindern – selbst durch, wie viele andere Anstalten auch. Sei dies durch Vergasung, Vergiftung mittels einer Überdosis von Medikamenten oder eben mit der E-Kost, dem systematischen Verhungern-Lassen.

Sucht man nach den Gründen für diese Verbrechen, kommt man nicht um die nationalsozialistische «Rassenhygiene » und den Begriff der Euthanasie (Sterbehilfe) herum, deren Wurzeln wiederum bis zu den um die Jahrhundertwende entwickelten Ideen der Eugenik zurückreichen. Wer hier nach Namen und Vertretern gräbt, stösst auf Adolf Jost, Alfred Ploetz, Eugen Fischer, Erwin Baur und Fritz Lenz.

Jost war ein österreichischer Psychologe und der Verfasser der Broschüre Das Recht auf den Tod von 1895. Darin fragte sich der damals 21-Jährige, ob es Fälle gebe, in welchen der Tod eines Menschen für die Gesellschaft wünschenswert sein könnte. Um diese Frage zu beantworten, hat Jost auch nach dem Wert eines Menschenlebens gefragt. Für ihn war klar, dass sich dieser aus einem individuellen und einem gesellschaftlichen Faktor zusammensetzt. Ist das Leben für das betreffende Individuum überhaupt lebenswert? Überwiegt Freude oder Schmerz? Und ist das Leben des Individuums für die Gesellschaft ein Vorteil? Überwiegt Nutzen oder Schaden? Josts Antwort: Sobald Schmerz oder Schaden überwiegen, sei der Tod die bessere Alternative. Gemeint sind damit all jene Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden – egal ob diese körperlicher oder geistiger Natur ist.

Mit seiner Schrift ist Jost kein Einzelfall. Auch Ploetz, Fischer, Baur und Lenz griffen die Grundgedanken der Eugenik auf, deren Hauptziel es ist, die menschliche Rasse zu «verbessern», indem negativ bewertete Erbanlagen verringert werden sollen. Sie alle waren Mitglieder der 1905 gegründeten deutschen «Gesellschaft für Rassenhygiene», Ploetz gehörte sogar zu deren Gründungsmitgliedern. Er war es auch, der im selben Jahr wie Jost die Schrift Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Die Grundlinien einer Rassenhygiene herausbrachte. Darin propagierte er «die Förderung gesunden Erbgutes bei allen Völkern und Rassen». Um dies zu erreichen, forderte er «eine Gesellschaft, in der moralische und intellektuelle Fähigkeiten von potentiellen Eltern über deren Recht auf Heirat und Fortpflanzung entscheiden sollten». «Minderwertigen» Individuen wäre es nicht erlaubt, Kinder zu zeugen, und falls dies doch geschehen würde, müssten die Säuglinge noch im Kindbett eliminiert werden.

Das war, nachdem er 1883 von Deutschland in die Schweiz geflohen war, in Zürich sein Studium der Nationalökonomie fortgesetzt, ein weiteres der Medizin begonnen und schliesslich auch abgeschlossen hatte. Es war auch, nachdem er 1890 die Schweizer Ärztin Pauline Rüdin geheiratet hatte, eine Schwester von Ernst Rüdin. Dieser sollte später einer der wichtigsten Vertreter der deutschen Nazi-Psychiatrie werden. Doch das wusste damals noch niemand. Und so führt die Spurensuche in die Schweiz, genauer gesagt, in die Ostschweiz.

Ohne ein Gewissen

Der im April 1874 in St.Gallen als viertes Kind geborene Ernst Rüdin wandte sich, beeinflusst durch seinen Schwager, schon früh der Rassenhygiene zu. Wie schon seine Schwester Pauline und deren Mann absolvierte auch Rüdin ein Medizinstudium (Promotion 1901), arbeitete unter Psychiatriegrössen wie Eugen Bleuler in Zürich und Emil Kraepelin in Heidelberg, engagierte sich beim von Ploetz herausgegebenen «Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie» und trat der Gesellschaft für Rassenhygiene bei. 1909 habilitierte er sich in München für das Fach Psychiatrie und wurde im selben Jahr zum Oberarzt befördert, drei Jahre später in Deutschland eingebürgert, nach drei weiteren zum ausserordentlichen Professor für Psychiatrie ernannt.

Zu dieser Zeit wütete der Erste Weltkrieg bereits seit einem Jahr. Der Dreibund Deutschland, Österreich- Ungarn und Italien kämpfte gegen die Triple-Entente Frankreich, Grossbritannien und Russland. Ein gefundenes Fressen für viele (nicht nur) deutsche Rassenhygieniker. Mit dem Krieg konnten sie ihre Ideologien propagieren und unters Volk bringen. Wenn die Stärksten an der Front kämpften, würden damit auch schwere Verluste auf Seiten des gesunden Erbgutes einhergehen. Die Folge? Ein Übergewicht an «minderwertigem » Erbgut. Deshalb schlug die Gesellschaft für Rassenhygiene (ab 1916 Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene) Massnahmen vor, um diese Ausbreitung von «Minderwertigkeit» zu unterbinden, propagierte aktiv deren Bekämpfung und den Schutz des nationalen und rassischen Erbgutes mittels Zwangssterilisation bei «minderwertigen» Menschen.

Sterilisation. Das Recht auf Nachkommen genommen. Keine Kinder. Nicht heute. Nicht morgen. Niemals. Die eigene Linie gekappt, beendet. Familie, dieses Wort gibt es nicht mehr. Beraubt, bestohlen, dazu gezwungen.

Rassenhygienische Gedanken stiessen in der Öffentlichkeit auf grosse Resonanz, fanden Eingang in die Köpfe der Menschen. Vor allem weil es mit der Wirtschaft in den 1920er-Jahren den Bach herunterging, die Kosten für ein jedes zu stopfende Maul viel bewusster und plötzlich zum Problem wurden. So verfassten Erwin Baur, Eugen Fischer und Fritz Lenz im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene 1921 den Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene – das Grundlagenwerk, das Adolf Hitler während seines Gefängnisaufenthalts mehrmals las und von welchem wesentliche Ideen in sein dort geschriebenes Buch Mein Kampf eingehen sollten.

Ernst Rüdin interessierte sich im Besonderen für die Schnittstelle von Psychiatrie und Genetik. Unter anderem wollte er mit einer neuen statistischen Methode die Erblichkeit von Schizophrenie nachweisen. 1931 wurde er zum Direktor der Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie (DFA) ernannt, zwei Jahre vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten und der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler. Noch im selben Jahr wurde Rüdin Obmann der Arbeitsgemeinschaft für Rassenhygiene und kollaborierte fortan mit dem NS-Regime. Seine Forschungen dienten als Grundlage des «Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses» vom 14. Juli 1933, das Zwangssterilisationen nicht nur erlaubte, sondern sogar forderte. Auf dessen Grundlage wurden über 400’000 Personen zwangssterilisiert, Tausende starben an den Folgen des Eingriffes. Das Gesetz hat zudem den rechtlichen Grundstein für die Auslöschung «lebensunwerten» Lebens sowie auch der Krankenmorde gelegt.

Leben, das aus der Sicht Rüdins, der Nationalsozialisten und deren Gefolgschaft so nicht sein soll. Leben, das vernichtet gehört. Leben, das nicht wertvoll genug ist, weiteres Leben in die Welt zu setzen. In der perversen Vorstellung der nationalsozialistischen Rassenhygiene gibt es ihn, den Übermenschen, den reinen, starken, vollkommenen Arier. Aber es gibt natürlich auch Interferenzen, Störungen, Unerwünschtes. Dinge, die man nicht erhalten möchte, die keiner erben will, die nicht vererbt gehören, ausgemerzt, gejätet, beseitigt. Egal wie. Zum Wohl der (arischen) Menschheit.

Welcher Menschen? Die getötet werden? Die dadurch ihre Kinder, ihre Brüder und Schwestern verlieren? Die dadurch nie heiraten, nie Familie gründen, nie etwas weitergeben dürfen? Das alles, weil jemand entschied, dass dies ungewollte Vererbbarkeiten seien. Und leider auch Gehör fand.

Rüdin war willkommen in Nazi-Deutschland. Er machte eine steile Karriere, wurde sogar Richter am Erbobergesundheitsgericht. Darüber hinaus stand er in Kontakt mit den Koordinatoren der ab 1939 stattfindenden Patientenmorde, behinderte kollegiale Proteste gegen diese und war über die Aktion T4 informiert. Jene Aktion, der mehr als 70’000 Menschen zum Opfer fielen. Jene Aktion, die Menschen ungeachtet, ungefragt des Lebens beraubte. Jene Aktion, in der die Forschung mit Gehirnen der ihr zum Opfer gefallenen Kinder aktiv gefördert wurde.

Die Geschichte Rüdins als Schweizer endet 1945, als ihm nach Ende des Zweiten Weltkriegs das Bürgerrecht entzogen wurde. Auch des Amtes wurde er enthoben, allerdings nur für ein Jahr. 1946 war er bereits wieder als Direktor der DFA tätig und blieb dies auch bis zu seinem Tod sechs Jahre später. Davor, im Entnazifizierungsverfahren von 1948/49 schaffte es Rüdin, wegen seiner ideologischen Arbeit nicht schuldig gesprochen zu werden; er habe aus rein wissenschaftlichen Absichten gehandelt, gab er zu Protokoll. Trotz seiner Rolle als einer der hauptverantwortlichen Forscher, ohne deren Hilfe solch rigorose Tötungsaktionen wie der Krankenmorde nicht möglich gewesen wären, wurde er lediglich als «Mitläufer» klassifiziert.

Mit beängstigenden Parallelen

Was aber ist das Verunsichernde, Unanständige, Verstörende an dieser Geschichte? Es ist nicht die Ungeheuerlichkeit des Einzelfalls, so wahnwitzig er auch sein mag. Es ist nicht die Tatsache, dass ein Schweizer sich freiwillig in den Dienst des Nazi-Regimes stellt und sich dann reinzuwaschen weiss. Es ist nicht der Bezug zur Ostschweiz. Das wirklich Verstörende an dieser Geschichte ist ihre Kontinuität, die sich sowohl historisch rückwärts als auch vorwärts in die unmittelbare Gegenwart verfolgen lässt.

Vor 70 Jahren war das Verständnis von Menschen ein ganz anderes als das heutige. Die Nationalsozialisten glaubten, dass der Mensch eine wandlungsfähige erbliche Ausstattung besitzt. Eine, die sich zum Guten, aber auch zum Schlechten weiterentwickeln kann. In ihren Augen verfügte die «arische Rasse» über die besten Eigenschaften und galt daher als die höchst entwickelte. Der Glaube an die Existenz verschiedener Rassen wurde auch von der damaligen Wissenschaft und ihren Vertretern gestützt. Oberstes Ziel war es, diese Rasse vor «Missbildungen» zu schützen und sie von solchen zu befreien. Würde nämlich zugelassen, dass sich solche Degenerationen verbreiten, hätte dies in den Augen der Nationalsozialisten unweigerlich das Aussterben der gesamten Menschheit zur Folge. Deshalb musste die «arische Rasse» mit allen Mitteln reingehalten werden.

Damals entsprachen Rüdins Theorien dem Zeitgeist. Neu waren sie aber keineswegs. Im Gegenteil: Die Vererbbarkeit von Ungewolltem war bei Theoretikern schon im 18. Jahrhundert ein Thema, damals allerdings im Rahmen der Pauperismus-Diskussion. Als pauper galten all jene, die trotz Arbeit nicht genügend Einkommen hatten. Auch in der Schweiz wurde das Phänomen breit diskutiert. Besonderen Anklang fand die Bevölkerungstheorie des britischen Nationalökonomen Thomas Robert Malthus, wonach Armut genetisch vererbbar sei und sich deshalb auch fortsetzen werde.

Zu den eifrigsten Theorieverfechtern hierzulande gehörten Johann Caspar Zellweger und Johann Konrad Zellweger. Ersterer gehörte der berühmten Trogener Textilhandels-Dynastie an, letzterer war sein Ziehsohn. Nach der Auffassung von Johann Caspar Zellweger konnte Armut durch eine gute Erziehung gemindert werden, etwa durch harte Arbeit in Verbindung mit schulischer und kirchlicher Unterweisung. So waren die Gründungen der Kantonsschule (1820) und der Armenschule (1824) in Trogen ihm zu verdanken. Den Leiter der Armenschule, Johann Konrad Zellweger, liess er auf eigene Kosten ausbilden.

Dass es sich bei der Massenarmut der Schweizer Landbevölkerung aber um die Opfer von Hungersnöten, des intensiven Bevölkerungswachstums oder den Auswirkungen der zunehmenden Industrialisierung handeln könnte, wurde grösstenteils ausser Acht gelassen. Die strukturellen Probleme hat man ignoriert. Einfacher war es, die Opfer zu Tätern zu machen. Die sowieso schon miese Lage, in der sie sich befanden, wurde ihnen zum Vorwurf gemacht. Diese Argumentationslinien kann man fast ungebrochen bis ins 20. Jahrhundert verfolgen, in der Psychiatrie, im Sozialwesen, in der Medizin, in der Kriminologie, in der Biologie, in der Politik.

Die moderne Forschung und verschiedene genetische Untersuchungen zeigen jedoch, dass es den Begriff der Rasse, wie ihn die Nazis verwendeten, beim Menschen nicht gibt. Die Art ist beim Menschen die kleinste biologische Grösse, und verschiedene Arten des Homo sapiens existieren nicht. Darum grenzt es fast schon an komplettes Unverständnis, dass die Menschheit aus dieser Lektion nichts gelernt zu haben scheint. Genau wie damals geht man heute von einer vermeintlichen Bedrohung aus, bauscht sie auf und macht sie in den Köpfen der Menschen zu einer realen. Genau wie damals werden Marginalisierte, Flüchtende und Unterprivilegierte zu Beschuldigten. Genau wie damals werden aus Opfern Täter und aus Tätern Opfer gemacht.

Warum scheinen Nation, Identität, Fortbestand und Autonomie wichtiger zu sein als Menschenleben? Warum wird zwischen der eigenen «guten» und schützenswerten Nation, deren «rechtmässigen» Einwohnern und den Anderen – Untermenschen, analog zu «Minderwertigen», die nur profitieren wollen, vom Reichtum, von den Privilegien, dem Wohlstand, zu diesem aber angeblich nichts beitragen wollen – unterschieden? Warum will Matteo Salvini wieder Roma zählen? Warum werden Grenzen geschlossen? Warum wird von gutem (helvetischen, «eidgenössischen») und schlechtem Nationalismus gesprochen? Warum haben Leute Verständnis für geringere Krankenkassenleistungen für Arme als für Gutverdienende? Warum können Parteien wie die AfD ungehemmt ihre Ideologien propagieren, Gehör und Eingang in die Köpfe der Menschen finden?

Das alles zeigt, dass die Thematik nicht von gestern oder vorgestern ist. Dass in dieser Diskussion heute niemand mehr von der Ausrottung «lebensunwerten » oder «minderwertigen» Lebens oder von Rassen spricht, ist einem jahrelangen Kampf von unzähligen Menschen zu verdanken. Die ideologische Figur aber, die über dem Ganzen schwebt, ist diejenige des biologisch, maschinell und elektronisch aufgerüsteten Trans- oder Suprahumanen, des Übermenschen – einmal mehr.

Relativ neue Verfahren wie etwa die Pränatal- oder die Präimplantationsdiagnostik ermöglichen heute (unter gewissen Voraussetzungen), was früher angestrebt wurde: Die Verhinderung der Weitergabe von Erbkrankheiten, von ungewolltem Erbe. Der Historiker Yuval Noah Harari fragt deshalb in seiner Kurzen Geschichte der Menschheit zu Recht und mit Sorge: «Wie lange wird es noch dauern, bis wir die Mauer zwischen der biologischen und der juristischen Fakultät einreissen?»

Dieser Text ist in der Septemberausgabe von Saiten erschienen.
Valérie Hug ist Redaktorin und Studentin der Kulturpublizistik an der ZHdK.

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