«Ein Testament zu schreiben und damit die letzte Lebensphase zu regeln, tangiert viele Tabuthemen. Da sind das Verdrängen der eigenen Vergänglichkeit und das Tabu des Geldes, da sind die bürokratischen und juristischen Herausforderungen, die ein Testament mit sich bringt», schreibt die Stiftung Erbprozent Kultur zum heutigen 13. September, dem internationalen Tag des Testaments.
Ob es allerdings ein Testament überhaupt braucht, darüber gehen die Meinungen auseinander. Thomas Geiser, HSG-Jurist, hat im Septemberheft von Saiten gelassen argumentiert: Das heutige, aktuell in Revision befindliche Erbrecht enthalte «absolut vernünftige Regeln», sagt er im Interview: «In 80 bis 90 Prozent der Fälle ist unser Erbrecht absolut ausreichend. Wenn jemand Single ist, keine Kinder hat und eine relativ entfernte Verwandtschaft nit welcher er oder sie nicht unbedingt in Kontakt steht, kann ein Testament natürlich sinnvoll sein.» Das ganze Interview ist im Septemberheft und hier zu lesen.
Unabhängig von der familiären Situation oder dem Stand des Bankkontos funktioniert die Idee des Erbprozents: Mittels «Erbversprechen» kann man sich dazu verpflichten, ein Prozent des eigenen Nachlasses für Kultur zu reservieren. Auf der Website erbprozent.ch finden sich die Anleitungen zum Erbversprechen und zum rechtsgültigen Verfassen eines Testaments.
Von «Wertschätzung» bis «Vertrauen»
2015 an der Ausserrhoder Kulturlandsgemeinde lanciert, hat die Stiftung bis heute 330’000 Franken an Kulturschaffende und -institutionen aus der ganzen Schweiz vergeben. Das Geld stammt zur Hauptsache aus Vorlässen zu Lebzeiten. Die Zahl der Erbversprechenden ist bisher noch relativ klein – die Stiftung führt dies wesentlich auf die starke Tabuisierung zurück, die noch immer um alle Fragen des Sterbens und des Erbens herrscht. Den «Tag des Testaments», 2011 in England ins Leben gerufen von MyHappyEnd und der Dachkampagne Remember a Charity in Your Will, nimmt sie deshalb zum Anlass für einen Erb-Appell: «Hinterlassen Sie Kultur!»
Wie mit den Stiftungsgeldern Kultur gefördert werden soll, dazu haben sich die Erbversprechenden in mehreren Foren selber äussern können. Entwickelt wurden fünf Fördergefässe mit den Stichworten «Wertschätzung», «Wahlverwandtschaften», «Raum und Zeit», «Vertrauen» und «Publikum». Die Beiträge 2018 gingen an die St.Galler Stiftung Sitterwerk («Wertschätzung»), an den Berner Verein BewegGrund und das Zürcher Musiklab Galotti, an fünf Kunstschaffende, darunter die St.Galler Zeichnerin Lika Nüssli, sowie an die Theatergruppen Kopp/Nauer/Praxmarer/Vittinghoff (Bern) und Old Masters (Genf).
Pro Jahr 63 Milliarden
Allerdings: Statistisch gesehen ist das Erben in der Schweiz ein blinder Fleck. Wer wieviel erbt, ist offiziell nicht bekannt. Eine Studie im Auftrag der «Tagesschau» ergab immerhin eine beeindruckende Zahl: Rund 63 Milliarden Franken wurden im Jahr 2015 in der Schweiz vererbt. Das ist etwa der selbe Betrag, den der Bund pro Jahr einnimmt. Ein «Erbprozent» wären dann immerhin 630 Millionen Franken. Damit könnte nicht nur Kultur, sondern auch noch sonst allerhand Gemeinsinn-Volles gefördert werden.
Das Septemberheft von Saiten befasst sich mit Hinter- und Vordergründigem rund ums Erben. Und präsentiert Erbstücke.
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