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Ein Schritt vorwärts, zwei zurück

Die vorberatende Kommission will die Gelder für Transformationsprojekte im Kanton St.Gallen deckeln. Hingegen sollen die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende bei tiefen Beträgen von 80 auf 100 Prozent angehoben werden. Die Regierung sagt: Deckelung ja, Anhebung nein. Bei der Kulturlobby herrscht Ernüchterung.
Von  Roman Hertler
Gilt auch für Covid-19-Hilfen: Kulturgelder habens traditionell schwer im St.Galler Kantonsrat.

Kulturförderung hat im Kanton St.Gallen einen besonders schweren Stand. Von «Staatskultur» ist gern die Rede, und immer wieder wird mit den Millionen argumentiert, die fürs «Stadttheater» vom Land ins Zentrum abfliessen. Selbst dann, wenn das Theater eigentlich gar nicht Gegenstand der Verhandlungen ist.

Aktuell geht es um kulturelle Existenzfragen und Pandemiehilfen: Die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen sowie die Gelder für zukunftsgerichtete Transformationsprojekte sollen in die kantonale Gesetzgebung überführt werden.

«Kultur» wird von vielen Bürgerlichen gerne als etwas verstanden, das ein paar abgehobene Wirrköpfe für ein verhältnismässig kleines Publikum produzieren. Dass dahinter teils auch eine enorme Produktions- und Lieferketten steht, in dem auch das lokale Gewerbe eingebunden ist, wird oft verkannt.

Für einmal scheint es der Kulturlobby im Kantonsrat aber gelungen zu sein aufzuzeigen, was «Kultur» auch volkswirtschaftlich bedeutet. Die Kantonsratskommission, die die Überführung der Covid-Kulturhilfen ins Gesetz vorbereitet hat, beantragt, den finanziellen Schaden von Kulturschaffenden bis zum Betrag von 3470 Franken im Monat zu 100 Prozent und darüber hinausgehende Beträge zu höchstens 80 Prozent zu entschädigen.

Zweimillionendeckel

Einen Dämpfer gabs allerdings bei den Transformationsprojekten. Das vom Bund eingerichtete und zur Hälfte mitfinanzierte Instrument soll Kulturunternehmen in die Zukunft führen. Beispielsweise wenn digitale Projekte aufgegleist, das Publikumssegment erweitert werden sollen oder wenn Kunstschaffende gemeinsam Neues entwickeln wollen. Kulturunternehmen, egal ob AG oder Verein, können hierfür eine Übernahme von 80 Prozent der Projektkosten und maximal 300’000 Franken beantragen.

Hierbei will die vorberatende Kommission die Ausgaben auf zehn Prozent der gesamten Kulturhilfen – im Kanton St.Gallen sind das derzeit rund 19,7 Millionen Franken – oder maximal zwei Millionen Franken deckeln. Für Gesuchstellende ein herber Dämpfer.

Die Kommission drücke bei der Kreativwirtschaft voreilig auf die Innovationsbremse, schreibt die IG Kultur Ost in ihrer Medienmitteilung. «Das Interesse an den Transformationsprojekten ist gross. Sie machen sich die Kulturunternehmen fit für die Zukunft.» Und weiter: St.Gallen drohe «im interkantonalen Vergleich kulturell abgehängt zu werden.» Tatsächlich sind die Gelder für Transformationprojekte in den meisten Kantonen unbestritten.

Kulturschaffende vor Unternehmen

«Transformationprojekte haben nach Ansicht der Kommission nicht erste Priorität», sagt Kommissionspräsident und SVP-Kantonsrat Christof Hartmann auf Anfrage. Man müsse zuerst schauen, dass die Ausfallentschädigungen fliessen. Die Kulturschaffenden und nicht die Unternehmen seien im Zentrum der Diskussionen gestanden. Mit der Deckelung wolle man nicht die kulturelle Innovation ausbremsen. Aber: «Der Baum brennt anderswo.»

«Dieses Argument kann ich ein Stück weit sogar nachvollziehen», sagt SP-Kantonsrat Martin Sailer, ebenfalls Mitglied der vorberatenden Kommission. Es sei richtig, dass in erster Linie den Kulturschaffenden direkt geholfen werde. Aber Transformationsprojekte böten eben auch eine enorme Chance für viele Kulturschaffende, die nun radikal beschnitten werde. Dass die Transformationsprojekte nicht komplett aus dem Gesetz gekippt wurden, wertet Sailer als Erfolg.

Erfreut zeigt er sich darüber, dass gemäss Kommissionsantrag die tiefen Einkommen bis 3470 Franken im Monat neu zu 100 Prozent entschädigt werden sollen. Damit ginge der Kanton im Kulturbereich sogar weiter als der Bund, der eine solche Regelung bisher nur bei der Kurzarbeit kennt. «Das ist grossartig, die tiefsten Einkommen werden damit noch besser unterstützt», sagt Sailer. «Endlich geht St.Gallen einmal voran.»

Regierung pfeift Kommission zurück

Sailers Freude währt allerdings nur kurz. Wenige Minuten nach dem Telefonat mit Saiten publiziert die St.Galler Regierung ihren Gegenantrag. Die Ausfallentschädigungen sollen auch bei tiefen Beträgen bei 80 Prozent belassen werden, eben weil man nicht weitergehen wolle als der Bund.

Ernüchterung auch bei der IG Kultur: «80 Prozent von wenig sind zu wenig. Die Streichung dieses sinnigen Vorschlags der Kommission bringt die Betroffenen in arge Bedrängnis.» Es gehe um prekäre Lebenssituationen unterhalb des Existenzminimums. «Die Tatsache, dass der Bund (noch) keine solche Regelung kennt, taugt nicht als Begründung.» Im Gegenteil wäre sie als Anstoss zu nehmen, mit gutem Beispiel voranzugehen und sich für eine nationale Lösung einzusetzen.

Die Regierung sieht die Transformationsprojekte hingegen lediglich als «wichtiges ergänzendes Instrument» zu den Ausfallentschädigungen. Mit dem Antrag zur Deckelung der Gelder für Transformationsprojekte wolle die Kommission verhindern, dass zu wenig Mittel für die Ausfallentschädigungen zur Verfügung stehe. «Das ist auch ein Anliegen Regierung», sagt Laura Bucher, Direktorin des Departements des Innern, auf Anfrage.

Gemäss Angaben des kantonalen Amts für Kultur seien etwas mehr als die Hälfte der rund 20 bisherigen Gesuche gutgeheissen worden. «Bisher wurde ein hoher sechsstelliger Betrag für rund ein Dutzend kleinere und grössere Transformationsprojekte von nicht gewinnorientierten Kulturunternehmen gesprochen», ergänzt Regierungsrätin Bucher. Damit seien innovative Kulturinstitutionen rasch und unkompliziert dabei unterstützt worden, um auf die veränderten Verhältnisse zu reagieren und wieder in den Kontakt mit dem Publikum zu kommen oder sich neu auszurichten.

«Mit der Deckelung werden wir gezwungen sein, stärker zu selektionieren. Dafür müssen wir in den nächsten Wochen im Amt für Kultur eine kulturpolitisch abgestützte Prioritätenordnung entwickeln», erklärt Bucher.

Rund 2,5 Millionen schon ausgegeben

Die erste Phase der Kulturhilfen im Kanton St.Gallen wurde Ende Oktober 2020 abgeschlossen. In dieser Phase wurden von Kanton und Bund je zur Hälfte insgesamt 22,8 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen an Kulturschaffende und -institutionen zur Verfügung gestellt. Gebraucht wurden davon aber lediglich rund 10 Millionen Franken. Der Rest wird auf Phase zwei übertragen.

Die aktuellen Diskussionen drehen sich um Phase zwei, die von November 2020 bis Dezember 2021 dauert. Für die ersten Schadenszeiträume von November bis Januar bzw. November und Dezember sind beim Amt für Kultur für Ausfallentschädigungen rund 70 Gesuche von Kulturschaffenden und 100 von Kulturunternehmen eingegangen.

Für je rund 50 Kulturschaffende und Unternehmen seien Ausfallentschädigungen bereits bewilligt und ausbezahlt worden: rund 1,45 Millionen Franken an Unternehmen und Institutionen und 300’000 Franken an Einzelpersonen. Je knapp 20 Gesuche seien noch in Bearbeitung, die restlichen seien abgelehnt, heisst es beim Amt für Kultur.

«Sollte die Anhebung der Ausfallentschädigungen an Kulturschaffende bei tiefen Beträgen auf 100 Prozent angehoben werden, würden die bisherigen Gesuche der Phase zwei nochmals geprüft und offene Beträge nachbezahlt», sagt Christopher Rühle vom Amt für Kultur.

Wie es mit den noch offenen Gesuchen für Transformationsprojekte weitergeht, ist unklar. «Weil derzeit der Kantonsrat noch über die Gesetzesvorlage und auf Bundesebene das Parlament abschliessend über die in Aussicht gestellten Bundesgelder entscheiden müssen, wird im Moment über weitere Gesuche für Transformationsprojekte nicht abschliessend entschieden», sagt Regierungsrätin Laura Bucher.

Zum Schluss eine erfreuliche Newsmeldung: Neu können auch Freischaffende im Kulturbereich Ausfallentschädigungen beantragen. Gemäss Christopher Rühle müsse hierfür das kantonale Portal angepasst werden. Freischaffende sollen dann die Möglichkeit haben, Anträge für Ausfallentschädigungen für den ersten Zeitraum (November bis Januar) bis Ende Mai einzureichen. Ausserdem können St.Galler Kulturschaffende mit geringen Einkommen ab 15. April zusätzliche Corona-Hilfe beantragen.

Mehr zur neuen Corona-Hilfe ab Mitte April auf coronahilfen.sg.ch.

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