25 Millionen Franken für Nothilfe für Kulturschaffende. 100 Millionen für nicht gewinnorientierte Kulturinstitutionen. 145 Millionen für Ausfallentschädigungen. 10 Millionen für den Laienbereich. Die Zahlen scheinen imposant, und sie sind befristet: auf zwei Monate. Bis zum 21. Mai müssen Gesuche für einen oder mehreren dieser Unterstützungsfonds eingereicht werden.
Oder besser noch: bis 30. April. Das sagte Katrin Meier, die Leiterin des St.Galler Amts für Kultur, am Montag abend im digitalen Forum, das die IG Kultur Ost zum Thema Kultur und Corona organisiert hatte. Anfang Mai nämlich wollen Bund und Kantone zusammen mit den Kulturverbänden eine erste Bilanz ziehen und entscheiden, ob weitere Hilfsmassnahmen nötig sind. Je mehr Betroffene bis dann ihr Gesuch eingereicht hätten, umso klarer werde das Bild sein.
Die wichtigsten Instrumente, Nothilfe, Ausfallentschädigungen und rückzahlbare Kredite, schliessen sich dabei nicht gegenseitig aus. Mit anderen Worten: Wer wegen ausgefallenenen Auftritten oder geschlossenen Institutionen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, kann Nothilfe beantragen, aber auch Ausfallentschädigungen geltend machen. Die vollständigen Informationen des Bundes zur Covid-Verordnung Kultur sind hier zu finden.
Nothilfe
Für Hilfe an Einzelpersonen ist die Dachorganisation Suisse culture zuständig. Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe stellen.
Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden. Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass auch ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) bei der kantonalen SVA gestellt wird. Die Hilfe soll Kulturschaffenden aller Art, aber auch Technikerinnen, Kulturvermittlern und sonstigen kulturnahen Berufen zugute kommen.
Ausfallentschädigungen
Für Schaden, der durch nicht stattfindende Veranstaltungen entstanden ist, kann eine Ausfallentschädigung bei den Kulturämtern der Kantone angemeldet werden. Die Informationen und die Gesuchsformulare sind für den Kanton St.Gallen hier zu finden, der Thurgau kündigt sie für Mittwoch an, Informationen hier. Massgeblich ist der Wohnsitzkanton für Kulturschaffende beziehungsweise der Standort für Institutionen.
Ob Musiker A seine ausgefallene Gage persönlich anmeldet oder Veranstalter B den Ausfall für A’s Gage in Rechnung stellt, sei Sache gegenseitiger Abmachungen oder bestehender Verträge, sagte Katrin Meier im Forum der IG Kultur Ost. Die Frist für Ausfälle gilt bis zum 31. August, also über die zwei Monate hinaus, in denen man das Gesuch stellen kann.
Ausfallentschädigung und Nothilfe schliessen sich nicht aus. Noch nicht restlos geklärt ist hingegen die Lage, wenn Veranstaltungen nicht ganz abgesagt, sondern verschoben werden. Finanzielle Einbussen gebe es auch in dieser Situation, wurde am Forum mehrfach betont.
Zinslose Darlehen
Für Kulturinstitutionen, ob gewinnorientiert oder nicht, besteht zudem die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zu beantragen. Auch dafür sind die Kulturämter der Kantone zuständig. Diese haben zudem versprochen, bereits zugesagte Lotteriefondsbeiträge und Defizitgarantien an Projekte auszuzahlen, auch wenn der Anlass nicht wie geplant stattfinden konnte.
Schliesslich können Kulturbetriebe auch Kurzarbeit beantragen.
Forderung nach längerfristigen Lösungen
So umfangreich die aktuellen Hilfsmassnahmen auf den ersten Blick scheinen – beim Kanton St.Gallen stehen aus Kantons- und Bundesgeldern allein für Kredite und Ausfallentschädigungen im Kulturbereich rund 18 Millionen Franken zur Verfügung: Ob das Geld reicht, wisse zur Stunde niemand, sagte Katrin Meier.
Und fraglich seien auch die längerfristigen Perspektiven, ergänzte Etrit Hasler, Slam Poet und Vertreter von Suisseculture sociale. Die Coronakrise zeige auch denen, die bisher nichts davon wissen wollten, auf, wie prekär vielerorts im Kulturbereich die Anstellungs- oder Vertragsverhältnisse seien und wie viele Kulturschaffende weder über genügende Sozialversicherungen noch über eine zweite Säule verfügten. Diese Diskussion müsse nach Corona politisch geführt werden, forderte Hasler.
Auch Josef Felix Müller, Künstler und Verleger, mahnte den Blick auf eine längerfristige Perspektive an. Ausserdem müsse die Kulturszene solidarisch dafür einstehen, dass nicht jene die Leidtragenden seien, die sich nicht getrauten oder zutrauten, Hilfe einzufordern.
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