Man könnte einen Artikel über den Stand der Klimapolitik in den Ostschweizer Kantonen so beginnen: Welcher Haushalt – WG, Paar-Gemeinschaft, Klein- oder Grossfamilie – ist in den letzten Monaten am Küchentisch zusammengesessen und hat einen Plan ausgearbeitet, wie auf den Klimawandel reagiert werden soll? Und hat dabei ausgerechnet, wieviel Geld dafür auf die Seite gelegt werden müsste? Weil das Heizen vielleicht teurer wird, die Billigflüge wegfallen oder auf günstige Lebensmittel aus aller Welt verzichtet werden soll.
Sicher einige. Aber waren es auch viele?
Für den Rest gilt: Natürlich kann man das Thema auch an die Politik delegieren. Nur dauert dann alles viel länger.
Es ist aber nicht so, dass in den Kantonen nichts läuft.
Der St.Galler Kantonsrat hat im Juni einen Tag lang über den Klimawandel und die Massnahmen dagegen diskutiert. Die meisten Vorschläge wurden abgelehnt, einiges wurde gutgeheissen. Wenn man sich nun fragt, ob irgendein Beschluss auch eine konkrete Wirkung hat, dann gibt es tatsächlich ein Beispiel. Es ist die Sache mit den Heizungen.
Ab 2020 gilt im Kanton St.Gallen ein neues Energiegesetz. Es ist vor allem geprägt von früheren Weichenstellungen. Ziel ist es, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu senken. Bisher gab es etwa Fördergelder, wenn die Gebäudehülle von Liegenschaften isoliert wurde. Das war Lenkung mit finanziellen Anreizen.
Jetzt wurde ein Zacken zugelegt. Die Besitzerinnen und Besitzer von älteren Häusern – im Merkblatt dazu als «Villa Durchzug» bezeichnet –, die eine Öl- oder Gasheizung ersetzen wollen, können nicht mehr ohne weiteres einen neuen Brenner installieren lassen. Sie erhalten dafür nur noch eine Bewilligung, wenn sie das Haus isoliert haben. Also den Estrich gedämmt oder neue Fenster installiert haben, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
Noch besser wäre natürlich der Wechsel zu einer Wärmepumpe.
Der St.Galler Kantonsrat hat zehn Millionen Franken bewilligt, damit in den kommenden vier Jahren möglichst viele fossile Heizungen ersetzt werden. Dazu kommen weitere 20 Millionen Franken vom Bund. Welche Subventionen es für welche Massnahmen gibt, ist noch nicht bekannt. Anzunehmen ist, dass alle Varianten auch mit dem Zustupf teurer sein werden als ein neuer Gasbrenner.
In der Stadt St.Gallen, mit ihrem grossen Bestand von je nach Geschmack sanierungsbedürftigem oder vor allem günstigem Wohnraum, könnte dies verschiedene Auswirkungen haben. Die Frage ist natürlich, wieweit die Mieterinnen und Mieter bei den Investitionen in klimafreundlicheres Heizen mitzahlen müssen. Die Diskussionen darüber haben bereits begonnen.
Bei dieser Massnahme wird es nicht bleiben. Es geht nicht um das Verbot von Inlandflügen, das nur wenige betrifft. Oder um die CO2-Zuschläge für den Städtetrip, die vielleicht finanziell verschmerzt werden können. Irgendwann werden sie kommen müssen, die Verbote und Beschränkungen, die zu Verhaltensänderungen zwingen. So weit sind die Kantone aber noch lange nicht. Im Vordergrund stehen Themen, bei denen ein Konsens möglich ist.
Dabei geht es beispielsweise um den Wald. Es gibt Baumarten, die mit der Klimaveränderung deutlich besser zurechtkommen. Mit ihnen sollte deshalb aufgeforstet werden. Bestände, die Trockenheit schlecht vertragen, müssten mit der Zeit gefällt werden.
Wer macht, wer zahlt?
Viele Wälder gehören privaten Besitzerinnen und Besitzern – nicht der öffentlichen Hand. Die Holzpreise sind im Keller. Im St.Galler Kantonsrat gab es im Juni längere Diskussionen, ob der Staat Beiträge ausrichten soll. Schliesslich entschied eine klare Mehrheit des Parlaments gegen den Willen der Regierung, dass es Entschädigungen geben wird – ohne aber zu definieren, in welchem Umfang.
Es wird viele ähnliche Debatten geben. In der Landwirtschafts-, der Verkehrs- oder der Energiepolitik. Die St.Galler Regierung hat für den Frühling ein Strategiepapier angekündigt, in dem sie aufzeigen will, wo es im Massnahmenkatalog noch Lücken gibt.
Die Thurgauer Regierung hat in der Antwort auf einen Vorstoss zum Thema Klimaschutz auf die bereits laufenden Anstrengungen verwiesen. Dazu gehört etwa ein Wasser-Richtplan gegen Trockenheit. Beschlossen ist weiter eine Koordinationsstelle «Klimaschutz», die Projekte anstossen und vernetzen soll.
Auch in anderen Ostschweizer Kantonen bewegt sich vieles noch auf der Stufe der Leitbilder, der Willensbekundungen. So heisst es etwa im Ausserrhoder Regierungsprogramm für die kommenden vier Jahre zum Thema CO2-Ausstoss: «Appenzell Ausserrhoden ist aufgefordert, Veränderungen anzugehen und zu vollziehen.» Das Übereinkommen von Paris setze dabei klare Ziele.
Der Regierungsrat hat Vorgaben formuliert. Eine davon: Bis 2030 werden im Kanton mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs und mindestens 20 Prozent des Strombedarfs durch selbst produzierte, erneuerbare Energie gedeckt. Bereits bis in vier Jahren soll aller Strom, den die Ausserrhoder Verwaltung verbraucht, aus erneuerbaren Energien stammen.
Man kann diese Sätze so oder so bewerten. Für die einen sind sie ohne Inhalt. Für die anderen immerhin ein Anfang. Wer in einem Betrieb arbeitet, der Heizungen vertreibt, liest sie nochmals anders.
Etwas ist am Anrollen. Wie schnell, wie einschneidend sich die Massnahmen zum Klimaschutz auswirken, ist eine Frage der Macht. Immer braucht es dazu Mehrheiten. Wie klein der Spielraum ist, zeigt der Blick auf die Zusammensetzung der Parlamente.
Der St.Galler Kantonsrat wird am 8. März neu gewählt. Das eigene Verhalten zu ändern, ist schon heute möglich.
Dieser Beitrag erschien im Dezemberheft von Saiten.
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