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Asyl: Endstation Kreuzlingen

Für Asylsuchende ändert sich ab 1. März 2019 das Regime im bisherigen Empfangs- und Verfahrenszentrum Kreuzlingen (EVZ). Neu wird daraus ein Ausschaffungszentrum oder auf Verwaltungsdeutsch: ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion.
Von  Harry Rosenbaum , 

Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) übernimmt der Kanton Thurgau in der neuen Asylregion Ostschweiz den Vollzug der Wegweisungen abgelehnter Asylsuchender. Dafür wird das bestehende EVZ Kreuzlingen umgebaut und von 290 auf 310 Schlafplätze erweitert.

Die Schweiz ist neu in sechs Asylregionen aufgeteilt, mit je vier bis fünf Bundesasylzentren (BAZ), mit und ohne Verfahrenskompetenz. In den Bundesasylzentren ohne Verfahren (BAZoV) wird auf die Ausreise oder den Asylentscheid gewartet. In den Bundesasylzentren mit Verfahren (BAZmV) werden die Verfahren durchgeführt. In den Asylregionen muss mindestens ein BAZmV stehen.

700 Unterbringungsplätze für die Ostschweiz

Die einzelnen Asylregion umfassen die Westschweiz, die Nordwestschweiz, die Regionen Bern, Zürich  und den Tessin mit der Zentralschweiz sowie die Region Ostschweiz. Ihr gehören die Kantone SG, TG, SH, GR, GL, AR und AI an. In den Zentren sollen insgesamt 5’000 Unterbringungsplätze geschaffen werden, die proportional auf die Bevölkerungsgrösse der sechs Regionen verteilt werden. Für die Ostschweiz sind 700 Unterbringungsplätze vorgesehen. Das kann aber je nach Anzahl der Asylgesuche variieren. Vorerst sind gesamtschweizerisch die Asylgesuche rückläufig. 2016 nahmen sie um rund 30 Prozent ab, weil viele Asylsuchende die Schweiz als Transitland benutzten, um ihre Asylgesuche in Deutschland oder Skandinavien einzureichen.

Was das neue Asylregime für das ehemaligen EVZ Kreuzlingen bedeutet und vor allem was es beim Standortkanton Thurgau bewirkt, erklärten am Montag Regierungspräsidentin und Justizdirektorin Cornelia Kamposch und Regierungsrat Jakob Stark vom Departement für Finanzen und Soziales, sowie die Leiter des Migrations- und Sozialamtes, Camillus Guhl und Caesar Andres.

Ausreisen organisieren

Als neues BAZoV werde Kreuzlingen künftig Ausreisen von abgewiesenen Asylsuchenden organisieren müssen, für die bislang die anderen Ostschweizer Kantone zuständig waren, sagt Kamposch. «Um dieses Mehraufkommen an Ausreisen durchzuführen, benötigt das Migrationsamt zusätzlich Mitarbeitende». Gerechnet werde mit elf neuen Stellen. Die Rekrutierung erfolge aber schrittweise und ausgerichtet an den tatsächlichen Fallzahlen. Zur Sicherstellung von genügend Administrativhaftplätzen würden zusätzliche Plätze beim Kanton Zürich im Flughafengefängnis angemietet.

Für das Betriebskonzept ist der Bund zuständig. Das Sicherheitsdispositiv wird in Kreuzlingen zusammen mit den betroffenen Stellen, unter anderem mit der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft erarbeitet. In diesem Bereich wird es gegenüber heute einige Mehrkosten geben.

Grösste Herausforderungen für den Kanton seien der Wegweisungsvollzug und die Administrativhaft, sagt Stark. Der Finanzchef rechnet in beiden Bereichen mit Mehrausgaben von je 400’000 Franken pro Jahr. «Insgesamt werden sich für das Budget 2019 rund 1,3 Millionen Franken und für das Budget 2020 rund 1,7 Millionen Franken ergeben. Mittel- und langfristig hingegen fallen geringere Kosten in der Sozialhilfe und in den Regelstrukturen an, weil der Thurgau als Standortkanton des Zentrums weniger vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge übernehmen muss. Von dieser Entlastung profitieren überwiegend die Gemeinden, während der Kanton die Mehrkosten zu tragen hat.» Stark schätzt, dass der Thurgau als BAZoV-Standort über alles gerechnet einen Kostenvorteil von 5,8 Millionen Franken hat.

Belegungszahlen der Durchgangsheime sinken

Caesar Andres geht als Leiter des Sozialamtes davon aus, dass sich schulpflichtige asylsuchende Kinder künftig länger in den Strukturen des Bundes befinden. Das Amt für Volksschule erarbeite momentan mit dem SEM ein Beschulungskonzept. Voraussichtlich würden zwei Lehrpersonen eingestellt. In die Kosten würden sich der Kanton und der Bund hälftig teilen.

Da die Asylsuchenden bis zu 140 Tagen in den Asylzentren blieben, reduziere sich bei den Kantonen der Bedarf an Unterkünften und Betreuungen, sagt der Leiter des Migrationsamtes, Camillus Guhl. Für thurgauische Durchgangsheime würde die Belegungszahl sinken; sie könne aber auch durch die Anzahl Personen, deren Ausreise nicht möglich sei, tendenziell wieder ansteigen.

Gedrückte Stimmung

Gewiss schlägt der Übergang vom EVZ zum BAZoV auf die heutige Stimmung. Mit dem Vollzug der Ausweisung abgelehnter Asylsuchender wird das menschliche Klima einiges härter als bisher. Das Personal muss sich von den vielfach schicksalsträchtigen Entscheiden abgrenzen können, um nicht selber in ein Stimmungsloch zu fallen. Die Auszuschaffenden wiederum müssen einen Zacken bei der Frustrationsbewältigung zulegen, um überhaupt noch eine Perspektive für die Zukunft zu haben. Dass auf diesem düsteren Hintergrund im grenznahen Kreuzlingen mehr abgewiesene Asylsuchende untertauchen werden als bisher, lässt sich wohl kaum verhindern.

Warum die Neustrukturierung?

Vor allem um die Verfahren zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen, hat das SEM die Neustrukturierung des Asylbereichs aufgegleist. Trotz eines schnelleren Prozederes sollen aber die Asylgesuche rechtsstaatlich korrekt abgewickelt werden.

Als Vorteile der neuen Lösung nennt das Staatssekretariat für Migration: Rund 60 Prozent aller Asylsuchenden sollen künftig innerhalb von 140 Tagen einen rechtskräftigen Entscheid in Händen haben. Zudem können die bereits Abgewiesenen mit dem neuen Regime problemloser ausgeschafft werden als bisher. Künftig sollen möglichst alle Asylanträge über beschleunigte Verfahren und die Dublin-Verfahren abgewickelt werden. Das neue Regime sei effizient genug organisiert, um diese Vorgabe der Politik zu schaffen. Alle in die Asylentscheide involvierten Personen und Organisationen sitzen in den Zentren unter einem Dach. Und auch die Asylsuchenden müssen sich während der regulären Verfahrensdauer dort aufhalten.

Zweidrittels-Ja für Neustrukturierung

Personen, deren Asylgesuche weitere Abklärungen nötig machen (erweiterte Verfahren), werden wie bis anhin auf die Kantone verteilt. Durch das neue Regime sollen etwa 40 Prozent aller Asylverfahren innerhalb eines Jahres entschieden werden können. In dieser Schätzung sind vor allem die wegen näherer Abklärungen erweiterten Verfahren berücksichtigt. Trotz der Beschleunigung der Entscheide sollen die verfassungsmässigen Verfahrensgarantien aber sichergestellt und der Rechtsschutz ausgebaut werden, heisst es beim SEM. Asylsuchende haben immerhin die Möglichkeiten, sich kostenlos durch eine Rechtsvertretung beraten zu lassen.

Die ab 1. März 2019 schweizweit geltende Neustrukturierung des Asylwesens ist am 16. Juni 2016 trotz einer harten Nein-Kampagne der SVP mit 66,8 Prozent Ja-Stimmen an der Urne beschlossen worden. Zwei Jahre später hat der Bundesrat das dritte und letzte Paket zur Umsetzung verabschiedet. Es soll rasche und faire Verfahren garantieren. Seit 2014 werden in Zürich und seit April 2018 auch in den beiden Westschweizer Bundesasylzentren Boudry und Giffers die beschleunigten Verfahren getestet, mit Erfolg, wie es heisst.

Asylregion Ostschweiz noch nicht vollständig

In der Asylregion Ostschweiz fehlt noch das BAZmV. Es soll fühestens 2023 in Altstätten in Betrieb sein. Ab 2019 ist eine Übergangslösung für die Verfahrensdurchführung im bestehenden EVZ Girlen geplant. Vorerst soll das BAZmV 340 Schlafplätze und 106 Arbeitsplätze für das Zentrums-Personal bieten. Nach dem Rückbau des heutigen EVZ, das mitten in einem Wohnquariter steht, soll im «Hädleren», neben dem Regionalgefängnis Altstätten, ein Neubau für das BAZmV stehen. Für die Asylsuchenden, die noch kein abgeschlossenes Verfahren haben, sollen 390 Schlafplätze eingerichtet werden.

 

 

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